Antwort zur kleinen Anfrage der FDP-Fraktion betr.: Bauantragsverfahren
Letzte Beratung: 08.11.2022 Hauptausschuss Ö 1.8
Das Bezirksamt Harburg nahm zu der Anfrage 21-2298: „Bauantragsverfahren im Bezirk Harburg“ Stellung. Hintergrund der Anfrage sind Beschwerden von Bauherren über langwierige Genehmigungsprozesse und über eine erschwerte Kooperation mit der Bauprüfabteilung. Die FDP- Fraktion wünscht sich hier eine Verbesserung, um den Bedarf an Wohnraum durch Neubauten möglichst schnell zu decken.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Woraus resultiert die Diskrepanz zwischen den gestellten Anträgen und den entschiedenen Anträgen? Wenn eine lineare Verteilung der Antragstellungen exemplarisch zugrunde gelegt wird, so befinden sich über 100 Anträge länger im Verfahren als in den §§ 61, 3 und 62, 2 HBauO vorgesehen ist.
2. Inwiefern lässt sich die durchschnittliche Zeit zwischen Eingang und Entscheid nicht angeben? Beide Daten werden scheinbar statistisch erfasst.
3. Baugenehmigungen haben laut der Stellungnahme eine Gültigkeit von 3 Jahren. Der Beginn der Bauausführung ist nach § 72a, Absatz 4 der HBauO anzeigepflichtig. Bei wie vielen genehmigten Bauvorhaben erfolgte keine Anzeige der Bauausführung?
4. Wie hoch ist die Fluktuation der Mitarbeitenden in der Abteilung der Bauprüfung? Die Angabe bitte auf das Geschäftsjahr beziffern.
5. Welche Gründe stellten die Ablehnung der Bauanträge dar? Bitte aufschlüsseln nach Baugenehmigungsverfahren.
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