21-2462.01

Antwort zur kleinen Anfrage der FDP-Fraktion betr.: Bauantragsverfahren

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 08.11.2022 Hauptausschuss Ö 1.8

Sachverhalt

Das Bezirksamt Harburg nahm zu der Anfrage 21-2298: „Bauantragsverfahren im Bezirk Harburg“ Stellung. Hintergrund der Anfrage sind Beschwerden von Bauherren über langwierige Genehmigungsprozesse und über eine erschwerte Kooperation mit der Bauprüfabteilung. Die FDP- Fraktion wünscht sich hier eine Verbesserung, um den Bedarf an Wohnraum durch Neubauten möglichst schnell zu decken.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Woraus resultiert die Diskrepanz zwischen den gestellten Anträgen und den entschiedenen Anträgen? Wenn eine lineare Verteilung der Antragstellungen exemplarisch zugrunde gelegt wird, so befinden sich über 100 Anträge länger im Verfahren als in den §§ 61, 3 und 62, 2 HBauO vorgesehen ist.

2. Inwiefern lässt sich die durchschnittliche Zeit zwischen Eingang und Entscheid nicht angeben? Beide Daten werden scheinbar statistisch erfasst.

3. Baugenehmigungen haben laut der Stellungnahme eine Gültigkeit von 3 Jahren. Der Beginn der Bauausführung ist nach § 72a, Absatz 4 der HBauO anzeigepflichtig. Bei wie vielen genehmigten Bauvorhaben erfolgte keine Anzeige der Bauausführung?

4. Wie hoch ist die Fluktuation der Mitarbeitenden in der Abteilung der Bauprüfung? Die Angabe bitte auf das Geschäftsjahr beziffern.

5. Welche Gründe stellten die Ablehnung der Bauanträge dar? Bitte aufschlüsseln nach Baugenehmigungsverfahren.

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

19. Oktober 2022

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 21-2462) wie folgt Stellung:

1. Woraus resultiert die Diskrepanz zwischen den gestellten Anträgen und den entschiedenen Anträgen? Wenn eine lineare Verteilung der Antragstellungen exemplarisch zugrunde gelegt wird, so befinden sich über 100 Anträge länger im Verfahren als in den §§ 61, 3 und 62, 2 HBauO vorgesehen ist.

Die „gestellten Anträge“ laufen zeitlich den „entschiedenen“ Anträgen vor. Es handelt sich aber keineswegs um die gleichen Anträge. Über Bauanträge kann erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen entschieden werden. Die monatlichen Auswertungen der Verfahrensdauer von der Vollständigkeit der Unterlagen bis zur Entschiedung“ bestätigen die exemplarischen Überlegungen nicht.

2. Inwiefern lässt sich die durchschnittliche Zeit zwischen Eingang und Entscheid nicht angeben? Beide Daten werden scheinbar statistisch erfasst.

Die durchschnittliche Zeit zwischen Eingang und Entscheid wird nur für die Genehmigungsverfahren nach § 61 und 62 zusammen ausgewertet und belief sich für das 1. Halbjahr 2022 auf 6,85 Monate. Für den hier abgefragten Vergleich mit den Genehmigungsfristen nach § 61 Abs.3 bzw. 62 Abs. 2 ist lediglich der Zeitraum ab Vollständigkeit des Antrags ausschlaggebend.

3. Baugenehmigungen haben laut der Stellungnahme eine Gültigkeit von 3 Jahren. Der Beginn der Bauausführung ist nach § 72a, Absatz 4 der HBauO anzeigepflichtig. Bei wie vielen genehmigten Bauvorhaben erfolgte keine Anzeige der Bauausführung?

Eine digitale Auswertung der Anzahl der fehlenden Baubeginnanzeigen kann nicht vorgenommen werden, da eine Anzeige nicht erfolgt ist. Sämtliche Anträge aus dem Betrachtungszeitraum müssten somit gesichtet und diejenigen ohne Baubeginnanzeige vor Ort überprüft werden, ob nicht bereits mit der Bauausführung begonnen wurde. Für eine händische Auswertung müssten ca. 800 Anträge gesichtet und entsprechende Angaben erfasst werden. Wegen der erforderlichen Prüftiefe wird von 1 Stunde/Antrag ausgegangen. Für die Beantwortung der Fragestellung müssten somit 800 Stunden aufgewendet werden.

4. Wie hoch ist die Fluktuation der Mitarbeitenden in der Abteilung der Bauprüfung? Die Angabe bitte auf das Geschäftsjahr beziffern.

Nach Auswertungen aus KoPers meldet die Verwaltung „Fehlanzeige“. In 2022 ist bei der zuständigen Stelle WBZ2 hiernach niemand ausgeschieden.

5. Welche Gründe stellten die Ablehnung der Bauanträge dar? Bitte aufschlüsseln nach Baugenehmigungsverfahren.

Ablehnungsgründe werden im Detail nicht statistisch erfasst. Für eine händische Auswertung müssten ca. 800 Anträge gesichtet und entsprechende Angabe erfasst werden. Wegen der erforderlichen Prüftiefe wird von 0,5 Stunden/Antrag ausgegangen. Für die Beantwortung der Fragestellung müssten somit 400 Stunden aufgewendet werden.

Fredenhagen

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