21-3011.01

Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Zufahrt zur geplanten Dreifeld-Sporthalle am Sinstorfer Weg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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13.06.2023
Sachverhalt

Mit der im März 2023 gefallenen Entscheidung für eine bezirkliche Finanzierungsbeteiligung am Bau einer wettkampftauglichen Dreifeldhalle mit Tribüne kann die Sporthalle am Sinstorfer Weg nun realisiert werden.

Dies ist für die Entwicklung der sportlichen Infrastruktur von großer Bedeutung, auch im Hinblick auf zukünftige Bedarfe im Bezirk.

 

Im Zuge des Sporthallenbaus muss auch die Zufahrt-Situation für Sportler und Zuschauer verbessert werden, denn eine Dreifeld-Sporthalle mit Tribüne wird nicht nur mehr Sportler, sondern bei öffentlichen Sportveranstaltungen auch zahlreiche Besucher anziehen.

 

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

Wo wird sich gemäß B-Plan die Zufahrt zur neuen Sporthalle befinden?

 

 

Hamburg, den 03.05.2023

  

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

        12. Mai 2023

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 21-3011 wie folgt Stellung:

 

Wo wird sich gemäß B-Plan die Zufahrt zur neuen Sporthalle befinden?

 

Der Bebauungsplan Marmstorf 16 (festgestellt am 18.06.1969) setzt für das Schulgrundstück eine Fläche für Gemeinbedarf - Zweckbestimmung Schule - mit einer flächenhaften überbaubaren Fläche fest.

 

Gehwegüberfahrten zum Sinstorfer Weg o. ä. sind im Bebauungsplan nicht festgesetzt.

Die vorliegende Gesamtkonzeption für die Grundschule Sinstorfer Weg sieht eine verkehrliche Anbindung über die bestehende Zufahrt vor.

Die Abwicklung der zu erwartenden Verkehre wird auf dem Schulgrundstück erfolgen.

 

Fredenhagen