Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Widersprüchliche Angaben zur Kontaminierung der ehemaligen Mülldeponie Kiesbarg
Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 2.16
Anfrage der Abgeordneten Brit-Meike Fischer-Pinz, Berthold von Harten, Dr. Hanno Hintze (CDU) und Fraktion
Nachdem zahlreiche Bürger die Sorge geäußert haben, die Freizeitnutzung der verfüllten ehemaligen Mülldeponie Kiesbarg könnte infolge von Kontaminierungen mit Gefahren verbunden sein und dazu im Regionalausschuss Süderelbe am 22.06.2016 ein Fragenkatalog eingereicht worden ist, hat der Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt dem Fragesteller am 27.07.2016 dahingehend geantwortet, dass es sich bei der Altablagerungsfläche (5424-004/05) um eine zwischen 1943 und 1974 mit Hausmüll verfüllte ehemalige Kies- und Sandabbaugrube handeln würde. Hinweise auf mögliche Verfüllungen mit Industrieabfällen hätten durch Messungen nicht bestätigt werden können.
Diese Aussage steht in erheblichem Widerspruch zu früheren Angaben des Senats und der zuständigen Fachbehörden.
So wird beispielsweise in der Senatsdrucksache 19/569 vom 07.07.2008 die Fläche am Kiesbarg eindeutig als Deponie für Industrie- und Gewerbeabfall und nicht etwa Hausmülldeponie gekennzeichnet. Der Senat räumt bei seiner Spezifizierung Handlungsbedarf bei Nutzungsänderungen oder baulichen Änderungen ein und erläutert, dass die Fläche sich in Überwachung befände.
Wir fragen das Bezirksamt:
Hamburg, am 05.09.2016
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Berthold von Harten
Dr. Hanno Hintze
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