20-1751.01

Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Widersprüchliche Angaben zur Kontaminierung der ehemaligen Mülldeponie Kiesbarg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 2.16

Sachverhalt

Anfrage der Abgeordneten Brit-Meike Fischer-Pinz, Berthold von Harten, Dr. Hanno Hintze (CDU) und Fraktion

Nachdem zahlreiche Bürger die Sorge geäußert haben, die Freizeitnutzung der verfüllten ehemaligen Mülldeponie Kiesbarg könnte infolge von Kontaminierungen mit Gefahren verbunden sein und dazu im Regionalausschuss Süderelbe am 22.06.2016 ein Fragenkatalog eingereicht worden ist, hat der Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt dem Fragesteller am 27.07.2016 dahingehend geantwortet, dass es sich bei der Altablagerungsfläche (5424-004/05) um eine zwischen 1943 und 1974 mit Hausmüll verfüllte ehemalige Kies- und Sandabbaugrube handeln würde. Hinweise auf mögliche Verfüllungen mit Industrieabfällen hätten durch Messungen nicht bestätigt werden können.

Diese Aussage steht in erheblichem Widerspruch zu früheren Angaben des Senats und der zuständigen Fachbehörden.

So wird beispielsweise in der Senatsdrucksache 19/569 vom 07.07.2008 die Fläche am Kiesbarg eindeutig als Deponie für Industrie- und Gewerbeabfall und nicht etwa Hausmülldeponie gekennzeichnet. Der Senat räumt bei seiner Spezifizierung Handlungsbedarf bei Nutzungsänderungen oder baulichen Änderungen ein und erläutert, dass die Fläche sich in Überwachung befände.

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Wie erklärt sich der Widerspruch, dass der Senat bei seinen Veröffentlichungen die ehemalige Deponiefläche am Kiesbarg ausschließlich als Industrie- und Gewerbemüllfläche bezeichnet und nicht als solche für Hausmüll, dem Baudezernenten jedoch offenbar andere Erkenntnisse vorliegen?
  2. Wann sind nach Kenntnissen des Bezirksamtes bei der Fläche konkret Untersuchungen durchgeführt worden?
  3. Welche Ergebnisse hatten diese jeweils?
  4. Handelte es sich um Grundwasseruntersuchungen oder um Bodenproben?
  5. Sind vom Bezirksamt insbesondere bei der Ausweisung der Fläche als Hundeauslaufgebiet konkrete Untersuchungen veranlasst worden; wenn ja, wann und welche?
  6. Welche Ergebnisse hatten diese?
  7. Welche konkreten Untersuchungen sind nunmehr vom Bezirksamt oder der Fachbehörde im Hinblick auf geänderte Freizeitnutzung der Fläche auch durch Kleinkinder des benachbarten Kindergartens veranlasst worden?
  8. Welche Ergebnisse hatten diese Untersuchungen?
  9. Wie gestaltet sich aus Sicht des Bezirksamtes zukünftig die Überwachung der vorgenannten Altlastenfläche?

Hamburg, am 05.09.2016

Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender Berthold von Harten

Dr. Hanno Hintze

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

23. September 2016

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drucksache 20-1751) wie folgt Stellung:

  1. Wie erklärt sich der Widerspruch, dass der Senat bei seinen Veröffentlichungen die ehemalige Deponiefläche am Kiesbarg ausschließlich als Industrie- und Gewerbemüllfläche bezeichnet und nicht als solche für Hausmüll, dem Baudezernenten jedoch offenbar andere Erkenntnisse vorliegen?

Es gibt aus Sicht des Bezirksamtes keinen Widerspruch zwischen den Informationen durch Fachbehörde und Bezirksamt. Die zuständige Behörde für Umwelt und Energie (BUE) hat dem Bezirksamt im Juli 2016 mitgeteilt: „Auf der Fläche der Altablagerung, Altlast 5424-004/05, wurde im Zeitraum zwischen 1943 und 1974 eine ehemalige Kies- und Sandabbaugrube von der Stadtreinigung mit Hausmüll verfüllt. Der Behörde liegen Hinweise auf mögliche Verfüllungen mit Industrieabfällen vor. Die allerdings auch durch Messungen des Grundwassers nicht bestätigt werden konnten.“

Diese Information hat der Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt an den Bürger weitergeleitet, der danach im Regionalausschuss gefragt hatte.

Das Bezirksamt hat keine weiteren Kenntnisse darüber, weshalb die im Jahre 2008 zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt bzw. der damalige Senat die Deponie damals nicht als Hausmülldeponie eingestuft hat.

  1. Wann sind nach Kenntnissen des Bezirksamtes bei der Fläche konkret Untersuchungen durchgeführt worden?

Das fällt in die Zuständigkeit der BUE. Dem Bezirksamt Harburg liegen dazu keine Kenntnisse vor.

  1. Welche Ergebnisse hatten diese jeweils?

Das fällt in die Zuständigkeit der BUE. Dem Bezirksamt Harburg liegen dazu keine Kenntnisse vor.

  1. Handelte es sich um Grundwasseruntersuchungen oder um Bodenproben?

Das fällt in die Zuständigkeit der BUE. Dem Bezirksamt Harburg liegen dazu keine Kenntnisse vor.

  1. Sind vom Bezirksamt insbesondere bei der Ausweisung der Fläche als Hundeauslaufgebiet konkrete Untersuchungen veranlasst worden; wenn ja, wann und welche?

Die Ausweisung der Fläche als Hundeauslaufgebiet erfolgte vor der Verlagerung der Revierförstereien zu den Bezirken und lag seinerzeit in der Zuständigkeit der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) (heute Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI)). Soweit dem Bezirksamt bekannt, wurden keine gesonderten Untersuchungen veranlasst.

  1. Welche Ergebnisse hatten diese?

Siehe Antwort zu Frage 5.

  1. Welche konkreten Untersuchungen sind nunmehr vom Bezirksamt oder der Fachbehörde im Hinblick auf geänderte Freizeitnutzung der Fläche auch durch Kleinkinder des benachbarten Kindergartens veranlasst worden?

Das fällt in die Zuständigkeit der BUE. Dem Bezirksamt Harburg liegen dazu keine Kenntnisse vor und vom Bezirk wurden auch keine konkreten Untersuchungen veranlasst.

  1. Welche Ergebnisse hatten diese Untersuchungen?

Das fällt in die Zuständigkeit der BUE. Dem Bezirksamt Harburg liegen dazu keine Kenntnisse vor.

  1. Wie gestaltet sich aus Sicht des Bezirksamtes zukünftig die Überwachung der vorgenannten Altlastenfläche?

Die Zuständigkeit für die Deponiefläche liegt bei der Behörde für Umwelt und Energie.

Völsch

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Kiesbarg

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