20-1751.01

Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Widersprüchliche Angaben zur Kontaminierung der ehemaligen Mülldeponie Kiesbarg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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09.03.2021
Sachverhalt

Anfrage der Abgeordneten Brit-Meike Fischer-Pinz, Berthold von Harten, Dr. Hanno Hintze (CDU) und Fraktion

 

 

Nachdem zahlreiche Bürger die Sorge geäußert haben, die Freizeitnutzung der verfüllten ehemaligen Mülldeponie Kiesbarg könnte infolge von Kontaminierungen mit Gefahren verbunden sein und dazu im Regionalausschuss Süderelbe am 22.06.2016 ein Fragenkatalog eingereicht worden ist, hat der Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt dem Fragesteller am 27.07.2016 dahingehend geantwortet, dass es sich bei der Altablagerungsfläche (5424-004/05) um eine zwischen 1943 und 1974 mit Hausmüll verfüllte ehemalige Kies- und Sandabbaugrube handeln würde. Hinweise auf mögliche Verfüllungen mit Industrieabfällen hätten durch Messungen nicht bestätigt werden können.

 

Diese Aussage steht in erheblichem Widerspruch zu früheren Angaben des Senats und der zuständigen Fachbehörden.

So wird beispielsweise in der Senatsdrucksache 19/569 vom 07.07.2008 die Fläche am Kiesbarg eindeutig als Deponie für Industrie- und Gewerbeabfall und nicht etwa Hausmülldeponie gekennzeichnet. Der Senat räumt bei seiner Spezifizierung Handlungsbedarf bei Nutzungsänderungen oder baulichen Änderungen ein und erläutert, dass die Fläche sich in Überwachung befände.

 

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie erklärt sich der Widerspruch, dass der Senat bei seinen Veröffentlichungen die ehemalige Deponiefläche am Kiesbarg ausschließlich als Industrie- und Gewerbemüllfläche bezeichnet und nicht als solche für Hausmüll, dem Baudezernenten jedoch offenbar andere Erkenntnisse vorliegen?
  2. Wann sind nach Kenntnissen des Bezirksamtes bei der Fläche konkret Untersuchungen durchgeführt worden?
  3. Welche Ergebnisse hatten diese jeweils?
  4. Handelte es sich um Grundwasseruntersuchungen oder um Bodenproben?
  5. Sind vom Bezirksamt insbesondere bei der Ausweisung der Fläche als Hundeauslaufgebiet konkrete Untersuchungen veranlasst worden; wenn ja, wann und welche?
  6. Welche Ergebnisse hatten diese?
  7. Welche konkreten Untersuchungen sind nunmehr vom Bezirksamt oder der Fachbehörde im Hinblick auf geänderte Freizeitnutzung der Fläche auch durch Kleinkinder des benachbarten Kindergartens veranlasst worden?
  8. Welche Ergebnisse hatten diese Untersuchungen?
  9. Wie gestaltet sich aus Sicht des Bezirksamtes zukünftig die Überwachung der vorgenannten Altlastenfläche?

 

 

Hamburg, am 05.09.2016

 

 

Ralf-Dieter Fischer  Brit-Meike Fischer-Pinz 

Fraktionsvorsitzender Berthold von Harten

 Dr. Hanno Hintze