Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Widersprüchliche Angaben zur Kontaminierung der ehemaligen Mülldeponie Kiesbarg
Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 2.16
Anfrage der Abgeordneten Brit-Meike Fischer-Pinz, Berthold von Harten, Dr. Hanno Hintze (CDU) und Fraktion
Nachdem zahlreiche Bürger die Sorge geäußert haben, die Freizeitnutzung der verfüllten ehemaligen Mülldeponie Kiesbarg könnte infolge von Kontaminierungen mit Gefahren verbunden sein und dazu im Regionalausschuss Süderelbe am 22.06.2016 ein Fragenkatalog eingereicht worden ist, hat der Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt dem Fragesteller am 27.07.2016 dahingehend geantwortet, dass es sich bei der Altablagerungsfläche (5424-004/05) um eine zwischen 1943 und 1974 mit Hausmüll verfüllte ehemalige Kies- und Sandabbaugrube handeln würde. Hinweise auf mögliche Verfüllungen mit Industrieabfällen hätten durch Messungen nicht bestätigt werden können.
Diese Aussage steht in erheblichem Widerspruch zu früheren Angaben des Senats und der zuständigen Fachbehörden.
So wird beispielsweise in der Senatsdrucksache 19/569 vom 07.07.2008 die Fläche am Kiesbarg eindeutig als Deponie für Industrie- und Gewerbeabfall und nicht etwa Hausmülldeponie gekennzeichnet. Der Senat räumt bei seiner Spezifizierung Handlungsbedarf bei Nutzungsänderungen oder baulichen Änderungen ein und erläutert, dass die Fläche sich in Überwachung befände.
Wir fragen das Bezirksamt:
Hamburg, am 05.09.2016
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Berthold von Harten
Dr. Hanno Hintze
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
23. September 2016
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drucksache 20-1751) wie folgt Stellung:
Es gibt aus Sicht des Bezirksamtes keinen Widerspruch zwischen den Informationen durch Fachbehörde und Bezirksamt. Die zuständige Behörde für Umwelt und Energie (BUE) hat dem Bezirksamt im Juli 2016 mitgeteilt: „Auf der Fläche der Altablagerung, Altlast 5424-004/05, wurde im Zeitraum zwischen 1943 und 1974 eine ehemalige Kies- und Sandabbaugrube von der Stadtreinigung mit Hausmüll verfüllt. Der Behörde liegen Hinweise auf mögliche Verfüllungen mit Industrieabfällen vor. Die allerdings auch durch Messungen des Grundwassers nicht bestätigt werden konnten.“
Diese Information hat der Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt an den Bürger weitergeleitet, der danach im Regionalausschuss gefragt hatte.
Das Bezirksamt hat keine weiteren Kenntnisse darüber, weshalb die im Jahre 2008 zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt bzw. der damalige Senat die Deponie damals nicht als Hausmülldeponie eingestuft hat.
Das fällt in die Zuständigkeit der BUE. Dem Bezirksamt Harburg liegen dazu keine Kenntnisse vor.
Das fällt in die Zuständigkeit der BUE. Dem Bezirksamt Harburg liegen dazu keine Kenntnisse vor.
Das fällt in die Zuständigkeit der BUE. Dem Bezirksamt Harburg liegen dazu keine Kenntnisse vor.
Die Ausweisung der Fläche als Hundeauslaufgebiet erfolgte vor der Verlagerung der Revierförstereien zu den Bezirken und lag seinerzeit in der Zuständigkeit der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) (heute Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI)). Soweit dem Bezirksamt bekannt, wurden keine gesonderten Untersuchungen veranlasst.
Siehe Antwort zu Frage 5.
Das fällt in die Zuständigkeit der BUE. Dem Bezirksamt Harburg liegen dazu keine Kenntnisse vor und vom Bezirk wurden auch keine konkreten Untersuchungen veranlasst.
Das fällt in die Zuständigkeit der BUE. Dem Bezirksamt Harburg liegen dazu keine Kenntnisse vor.
Die Zuständigkeit für die Deponiefläche liegt bei der Behörde für Umwelt und Energie.
Völsch
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