Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Parkmöglichkeiten Kita An der Falkenbek
Letzte Beratung: 14.01.2020 Hauptausschuss Ö 5.24
Bei der erstmaligen Herrichtung der Straße An der Falkenbek ist der Teilbereich, der sich etwa vor der Kita An der Falkenbek befindet, zu einer Spielstraße umgestaltet worden. Dieses hat zum Verlust von Stellplätzen und Haltemöglichkeiten geführt, so dass Probleme entstehen, wenn Eltern die Kinder mit Fahrzeugen zur Kita bringen oder von dieser abholen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Aus welchem Grunde ist bei der erstmaligen Herrichtung der Straße An der
Falkenbek ein unterschiedlicher Ausbau und auf einem Teilstück die Einrichtung
einer Spielstraße erfolgt?
2. Ist dabei angemessen berücksichtigt worden, dass zu einem erheblichen Teil
Kinder von Erziehungsberechtigten mit Fahrzeugen zur Kita gebracht oder ab-
geholt werden?
3. Aus welchem Grunde ist keine Möglichkeit eines kurzzeitigen Haltens in der Nähe
des Kita-Eingangs eingeplant und geschaffen worden?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Haltemöglichkeiten für Eltern in
diesem Bereich zu erweitern oder kurzzeitiges Halten auch im Kita-Bereich zu
ermöglichen?
5. Ist die Schaffung einer Spielstraße auf Wünsche oder Absprachen mit Anliegern
zurückzuführen?
6. Hat der aufgespaltene Ausbau der Straße Gründe, die mit der Abgabenerhebung
bei Anliegern zusammenhängen?
7. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, die zwischenzeitlich nicht mehr benutzte
ehemalige Bushaltestelle an der Einmündung Falkenbergsweg / An der Falkenbek
zumindest für zeitlich begrenztes Parken oder Halten freizugeben?
Hamburg, am 07.11.2019
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Dr. Antje Jaeger
Robert Timmann
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
15.11.2019
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU, Parkmöglichkeiten an der Kita Falkenbek(Drs. 21-0328) wie folgt Stellung:
1. Aus welchem Grunde ist bei der erstmaligen Herrichtung der Straße An der
Falkenbek ein unterschiedlicher Ausbau und auf einem Teilstück die Einrichtung
einer Spielstraße erfolgt?
Der erste Teil der Straße „An der Falkenbek“, östlich des Grabens „Falkenbek“, war bereits erstmalig endgültig hergestellt, daher waren dort keine Maßnahmen zur Anpassung der Straße an die anerkannten Regeln der Technik notwendig.
Da der Graben Falkenbek kein oder nur sehr gering Oberflächenwasser der Straße mehr aufnehmen kann, wurde eine versickerungsfähige Ausbauvariante gewählt.
Die Ausweisung der Straße als verkehrsberuhigter Bereich trägt bedeutend zur Sicherheit der Kindergartenkinder sowie der Anwohner und ihrer Kinder bei.
2. Ist dabei angemessen berücksichtigt worden, dass zu einem erheblichen Teil
Kinder von Erziehungsberechtigten mit Fahrzeugen zur Kita gebracht oder ab-
geholt werden?
In Anbetracht des Alters von Kita-Kindern ist mit entsprechenden Hol- und Bring Verkehren zu rechnen. Folglich wurde unter Berücksichtigung der vorhandenen Kita die höchstmögliche Anzahl der Parkplätze hergerichtet. Es sind elf Parkplätze vorhanden.
3. Aus welchem Grunde ist keine Möglichkeit eines kurzzeitigen Haltens in der Nähe
des Kita-Eingangs eingeplant und geschaffen worden?
In verkehrsberuhigten Bereichen ist ein Parken nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Ein Halten von Fahrzeugen wird nicht weiter eingeschränkt.
4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Haltemöglichkeiten für Eltern in
diesem Bereich zu erweitern oder kurzzeitiges Halten auch im Kita-Bereich zu
ermöglichen?
Im Verkehrsraum bzw. öffentlichen Raum sind wegen der vorhandenen Grundstücksverhältnisse keine Möglichkeiten zur Ausweisung von weiteren Parkflächen im Einklang mit den Richtlinien gegeben.
5. Ist die Schaffung einer Spielstraße auf Wünsche oder Absprachen mit Anliegern
zurückzuführen?
Da der Querschnitt des zur Verfügung stehenden Flurstückes es nicht zulässt einen Gehweg herzurichten und um eine höchstmögliche Sicherheit für die Kindergartenkinder und ebenfalls auch für die Kinder der Anlieger zu gewährleisten, wurde unter Abwägung weiterer Vor- und Nachteile die Anlegung einer Mischverkehrsfläche gewählt.
Die Anwohner wurden bei der Entscheidungsfindung beteiligt. Viele Anwohner waren dabei für die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich.
6. Hat der aufgespaltene Ausbau der Straße Gründe, die mit der Abgabenerhebung
bei Anliegern zusammenhängen?
Nein, siehe Frage 1.
7. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, die zwischenzeitlich nicht mehr benutzte
ehemalige Bushaltestelle an der Einmündung Falkenbergsweg / An der Falkenbek
zumindest für zeitlich begrenztes Parken oder Halten freizugeben?
Sollte die angesprochene Bushaltestellte in der Straße „An der Falkenbek“ nicht mehr von dem Betreiber der Buslinie oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen benötigt werden, so könnte die Verkehrsbehörde, das PK 47, eine Anordnung zum Abbau des Verkehrszeichens erlassen. Damit wäre dann auch das damit verbundene Parkverbot aufgehoben.
Inwieweit allerdings wegen notwendiger Feuerwehr¬zufahrten ein andersartiges absolutes Haltverbot ausgesprochen werden muss, wäre zu prüfen.
Fredenhagen
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