21-2983.01

Antwort zur kleinen Anfrage AfD-Fraktion (neu) betr. Razzia in den Vereinsräumen am Süderelbebogen für"Deutsch-türkische Kultur"

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Letzte Beratung: 13.06.2023 Hauptausschuss Ö 1.10

Sachverhalt

Harburg Aktuell berichtete am 26.04.2023 folgendes:

"Deutsch-türkische Kultur" soll in dem Vereinsräumen am Süderelbebogen gepflegt werden. Die Polizei und das Bezirksamt hatten aber andere Erkenntnisse. Am Mittwoch rückten sie zur Razzia an.

Der Einsatz ergab, was man sich versprochen hatte. In einem Hinterraum wurden vier Automaten entdeckt, die offenbar zum illegalen Glücksspiel genutzt wurden. Als "And-on" stellten die Beamten noch fest, dass offenbar auch der Ausschank von Alkohol in den Vereinsräumen stattfand. Das ist dort aber verboten.

Mit der aus den Automaten ausgebauten Technik rückten Polizei und Bezirksamt wieder ab. Außerdem wurden rund 5.000 Euro Bargeld sichergestellt.

Der Verein blieb offen. Verbotene Umbauten oder Mängel am Bau wurden offenbar nicht gefunden. "Kultur" kann dort weiter gepflegt werden - wenn auch vermutlich nicht ganz so lukrativ.

Fragen:

1. Wie wurde der betroffene Kulturverein finanziert und gibt es Anhaltspunkte für die Herkunft der Gelder?

2. Inwiefern wurde das Finanzamt in die Ermittlungen einbezogen und wurden mögliche Steuervergehen des Vereins untersucht?

3. Wie wurde der Glücksspielbetrieb finanziert und gibt es Hinweise auf mögliche Geldwäscheaktivitäten?

4. Gibt es Informationen darüber, ob die Betreiber des Vereins öffentliche Gelder erhalten haben und wenn ja, in welcher Höhe?

5. Inwiefern wurde die Vermietung der Räumlichkeiten des Vereins an Dritte dokumentiert und wurden mögliche Einkünfte daraus versteuert?

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

        4. Mai 2023

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (neu), Drs. 21-2983 wie folgt Stellung:

 

 

  1. Wie wurde der betroffene Kulturverein finanziert und gibt es Anhaltspunkte für die Herkunft der Gelder?

 

Dies ist dem Bezirksamt (hier Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt) nicht bekannt.

Die im Sachverhalt benannte Sicherstellung von Bargeld ist durch die Polizei im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens erfolgt. Eine Zuständigkeit des Bezirksamtes ist insoweit nicht gegeben.

 

2. Inwiefern wurde das Finanzamt in die Ermittlungen einbezogen und wurden mögliche Steuervergehen des Vereins untersucht?

 

Das Finanzamt erhält vom Bezirksamt Kenntnis über die Ergebnisse der in der Lokalität durchgeführten Nachschau. Eine steuerrechtliche Bewertung obliegt ncht der Zuständigkeit des Bezirksamtes.

 

3. Wie wurde der Glücksspielbetrieb finanziert und gibt es Hinweise auf mögliche Geldwäscheaktivitäten?

 

Zur Finanzierung des Glücksspielbetriebes hat das Bezirksamt keine Erkenntnisse. Geldwäsche stellt nach § 261 Strafgesetzbuch einen Straftatbestand dar. Dem Bezirksamt obliegen keine strafrechtlichen Zuständigkeiten, entsprechende Ermittlungen wurden durch das Bezirksamt auch nicht geführt.

 

4. Gibt es Informationen darüber, ob die Betreiber des Vereins öffentliche Gelder erhalten haben und wenn ja, in welcher Höhe?

 

Dem Bezirksamt liegen keine Informationen vor, dass für den Betrieb der Räumlichkeiten und / oder einen entsprechenden Vereinsbetrieb an den Betreiber öffentliche Gelder gezahlt worden sind.

 

5. Inwiefern wurde die Vermietung der Räumlichkeiten des Vereins an Dritte dokumentiert und wurden mögliche Einkünfte daraus versteuert?

 

Dem Bezirksamt liegen keine Erkenntnisse über Vermietungen an Dritte vor. Zu steuerrechtlichen Sachverhalten hat das Bezirksamt keine Zuständigkeit und auch keine Erkenntnisse.

 

 

Fredenhagen

 

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