21-0222.01

Antwort zur kleinen Anfrage AfD betr.: Die Transit läuft aus - was hat uns das Schiff gekostet?

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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14.01.2020
Sachverhalt

„Die Nutzung der Transit als Flüchtlingsschiff wird“, entgegen früherer Verlautbarungen (Anm. Verfasser),  „vertragsgemäß am 30. September 2019 auslaufen“, heißt es im Protokoll der Begleitgruppe Harburger Binnenhafen im Juni dieses Jahres. [1]

Wunsch sei, das Schiff im 4. Quartal aus dem Binnenhafen zu entlassen, wohin ist unklar. Eine Um- oder Weiternutzung oder ein Verbleib des ungenutzten Schiffes am Standort sei seitens des Bezirksamtes nicht erwünscht.

In der Antwort zur Bezirksdrucksache 20-4695 erklärt die Behörde im April dieses Jahres:  Die Konditionen der Rückübergabe des Wohnschiffs Transit an den Eigner und damit auch die Entfernung aus dem Binnenhafen werden derzeit abschließend zwischen dem Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF), dem Bezirksamt Harburg, f & w fördern und wohnen AöR (f & w) sowie dem Eigner geklärt“. Die Gespräche hätten im Mai stattgefunden. Die Verlegung der Bewohner des Wohnschiffs Transit werde, wie bei der Schließung aller anderen Einrichtungen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung auch, rechtzeitig vor der Schließung der Einrichtung erfolgen.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

1.       Ist das Schiff mittlerweile geräumt und wurden alle Bewohner anderwärtig untergebracht? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht?

 

2.       Welche Vereinbarungen existieren mit dem Eigner, das Schiff abzutransportieren?

 

3.       Entstehen der Stadt Kosten für den Abtransport? Wenn ja, in welcher  Höhe?

 

4.       Im März 2018 erklärte der Senat auf die Frage, wie sich der aktuelle Stand im Hinblick auf die Verhandlungen bezüglich der Verteilung der Kosten der Nachbesserungsarbeiten zwischen f& w fördern und wohnen AöR als Mieter und dem Eigner der „Transit“ darstellt: „Das Ergebnis der Verhandlungen ist, dass die Nachbesserungsarbeiten und deren Kosten vom Vermieter veranlasst und getragen werden“. (Bürgerschaftsdrucksache 21/12332)

 

Um welche Nachbesserungsarbeiten handelt es sich konkret und welche Kosten wurden dafür dem Eigentümer in Rechnung gestellt.

Welche Kosten trug die Hamburger Behörde?

 

5.       Von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wurden Nachbesserungsarbeiten (Elektrikerarbeiten) in Höhe von 80 Tsd. Euro übernommen, da „eine Anpassung an gültige Normen und Vorschriften zur Wohnnutzung erforderlich“ waren, erklärte das Bezirksamt Harburg wenige Wochen später in Drucksache 20-3684.01. Diese Kosten seien insbesondere mit der Inbetriebnahme des Wohnschiffes entstanden. Warum wurden diese Kosten nicht vom Eigentümer getragen gemäß o.g. Vereinbarung?

 

6.       Bereits im April 2015 erklärte der Senat (Drs. 21/280), wurden an der elektrischen Anlage durch einen von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) beauftragten Elektriker „Mängel hinsichtlich der Erdung, der Absicherung einzelner Stromkreise sowie der allgemeinen Ausführung der Anlage“ gefunden. „Diese Mängel wurden beseitigt, die Anlage wurde einer gründlichen Prüfung nach geltenden Richtlinien unterzogen. Die Kosten belaufen sich auf circa 10.000 Euro“, so der Senat.

 

Handelt es sich hierbei um die unter Frage 2 genannten Elektrikerarbeiten?

               a) Wenn ja, warum differieren die Kosten hierfür so stark?

               b) Wenn nein, warum wurden diese Kosten nicht vom Eigentümer getragen gemäß        o.g. Vereinbarung? Und warum mussten zweimal Elektroarbeiten vorgenommen    werden?

 

7.       Auf welche Höhe summieren sich die Gesamtkosten der Transit seit Ankunft inklusive der Mehrkosten für den Antransport sowie für Personal-, Renovierungs-, Nachbesserungs- und/oder sonstige Kosten? Wie hoch sind die verbrauchsabhängigen Kosten (Abfall, Wasser, Strom), wie hoch Charter- und Liegeplatzkosten des Schiffes?

Welche Kosten entstanden zu Beginn, als das Schmutzwasser über die bordeigenen Fäkalientanks und Tankwagen entsorgt werden musste. Bitte sämtliche Positionen einzeln auflisten.

 

Mit welchen Kosten ist noch zu rechnen und wofür im Einzelnen?

 

8.       Vor Anmietung der „Transit“ ist diese in Rotterdam von Vertretern der Fachbehörde, f & w, der Hamburg Port Authority (HPA) und einem von HPA beauftragten Ingenieurbüro besichtigt und begutachtet worden, ebenso von Vertretern der Hamburger Feuerwehr (Drs. 21/280). Welche Kosten sind hierdurch wofür im Einzelnen entstanden?

 

9.       Weiter heißt es in genannter Drucksache: Am 12. Dezember 2014 habe die Transit die Zulassung als Binnenschiff von der niederländischen Zertifizierungsbehörde Scheepvaart Inspectie/Inspectie Leefomgeving en Transport erhalten. Hat die Hansestadt Hamburg diese Kosten übernommen? Wenn ja, in welche Höhe?

 

10.   Wie hoch war die Belegung in den Jahren seitdem die Transit im Hafen ihren ersten Bewohner aufnahm (wann war das)? Und wie stellt sich diese Entwicklung bis zum letzten Tag in monatlichen Zahlen dar?

 

11.10.2019 MW


[1] https://konsalt.de/wp-content/uploads/Protokoll_51_BGH_19-06_2019_aktual..pdf