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Antwort zur großen Anfrage gem. §24 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Sportanlage Kapellenweg: Welche Optionen bestehen für die Nutzung?

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Bera­tungs­reihen­folge
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13.06.2023
Sachverhalt

Die Sportanlage am Kapellenweg wurde bis vor einigen Jahren von Viktoria Harburg genutzt. In dem traditionsreichen Fußballstadion fanden in der Nachkriegszeit packende und teils hochklassige Begegnungen im Hamburger Amateurfußball statt.

Mittlerweile ruht der Trainings- und Spielbetrieb auf der Anlage. Sowohl das Großfeld samt Zuschauertribünen als auch das Kleinspielfeld sind mit Naturrasenbelag ausgestattet. Rund um das Großspielfeld ist eine Flutlichtanlage errichtet worden. Am Kapellenweg befindet sich die Zufahrt zum Funktionsgebäude, das von einem Parkplatz vom Kleinspielfeld getrennt ist.

Für den Stadtteil ist die große Anlage ein wertvolles Potenzial, um den Bewohner*innen attraktive Freizeitmöglichkeiten zu bieten. Deshalb steht der Bezirk Harburg vor der Herausforderung, verschiedene zukünftige Nutzungsperspektiven zu prüfen und eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Anlage anzugehen.

Hilfreich ist, dass das Gelände Teil des RISE-Entwicklungsgebiets Wilstorf geworden ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1.      Befindet sich die Gesamtfläche von gut 19.000m² im Besitz der FHH und in der Verwaltung des Bezirksamtes Harburg?

2.      Trifft es zu, dass die gesamte Fläche zum RISE-Gebiet Wilstorf gehört? Wenn nein, bitte ausführen.

3.      Ist die gesamte Fläche planrechtlich als Grün- und Sportfläche gewidmet? Gibt es Absichten, daran etwas zu ändern (z. B. als Potenzialfläche Wohnungsbau)?

4.      Trifft es zu, dass im Moment weder auf dem Großspielfeld noch auf dem kleineren Teil am Kapellenweg Trainings- und Spielbetrieb stattfindet? Wenn nein, bitte ausführen.

5.      Trägt der Bezirk die Betriebskosten für die Unterhaltung des Gebäudes und die nötige Pflege der Anlage? Wenn ja, wie hoch sind diese? Bitte ggf. rechnerische Werte aufführen, wenn keine tatsächlichen Zahlen genannt werden können.

6.      Inwieweit wurde die Anlage in die Sportstättenbedarfsanalyse einbezogen?

7.      Ist bekannt, wann die Trainingslichtanlage errichtet wurde?

a.      Ist die Trainingslichtanlage grundsätzlich funktionsfähig?

b.      Auf welchem technischen Stand befindet sie sich?

c.      Wäre die Mastenhöhe / Spielfeldausleuchtung für einen Liga-Spielbetrieb im Fußball nach heutigen Vorschriften ausreichend?

8.      Inwieweit gab oder gibt es im Zusammenhang mit dieser Anlage „Sportlärmprobleme“?

a.      Fällt die Anlage in die Regelungen zum Bestandsschutz für Alt-Anlagen nach 18. BImSchV?

9.      Wie hoch sind aktuell die einzuplanenden Kosten für die Umwandlung eines Großspielfeldes in einen Kunstrasenplatz (als Vergleich z. B. Sportanlage Rabenstein)?

10.   Mit welchen Kosten ist bei einer erneuten Betriebsaufnahme der Anlage im gegenwärtigen Zustand zu rechnen (Betriebskosten und Personalkosten Platzwart)? Ggf. ist eine Angabe auf Basis von Schlüsselwerten der Kostenermittlung ausreichend.

11.   Wie alt ist das Umkleide- und Vereinshaus? Über welche Nutzflächen und Raumgrößen verfügt das Gebäude (Grundriss)?

12.   Wäre der kleinere Anlagenteil zum Kapellenweg hin von der Größe her ausreichend für ein 9-er Feld Kunstrasen (70*50m)?

13.   Wäre der kleinere Anlagenteil am Kapellenweg auch ausreichend, um dort in eine Richtung ein 9-er Feld und quer zwei 7-er Felder Kunstrasen herzustellen (70*55m + Abstand zwischen den Feldern und Rändern)?

14.   Gibt es Erkenntnisse, für welche anderen Sportnutzungen jenseits von Fußball die Anlage geeignet sein könnte? Wurden hierzu vorbereitende Ideen entwickelt? Wenn ja, welche?