Antwort zur großen Anfrage gem. §24 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Sportanlage Kapellenweg: Welche Optionen bestehen für die Nutzung?
Letzte Beratung: 13.06.2023 Hauptausschuss Ö 1.15
Die Sportanlage am Kapellenweg wurde bis vor einigen Jahren von Viktoria Harburg genutzt. In dem traditionsreichen Fußballstadion fanden in der Nachkriegszeit packende und teils hochklassige Begegnungen im Hamburger Amateurfußball statt.
Mittlerweile ruht der Trainings- und Spielbetrieb auf der Anlage. Sowohl das Großfeld samt Zuschauertribünen als auch das Kleinspielfeld sind mit Naturrasenbelag ausgestattet. Rund um das Großspielfeld ist eine Flutlichtanlage errichtet worden. Am Kapellenweg befindet sich die Zufahrt zum Funktionsgebäude, das von einem Parkplatz vom Kleinspielfeld getrennt ist.
Für den Stadtteil ist die große Anlage ein wertvolles Potenzial, um den Bewohner*innen attraktive Freizeitmöglichkeiten zu bieten. Deshalb steht der Bezirk Harburg vor der Herausforderung, verschiedene zukünftige Nutzungsperspektiven zu prüfen und eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Anlage anzugehen.
Hilfreich ist, dass das Gelände Teil des RISE-Entwicklungsgebiets Wilstorf geworden ist.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Befindet sich die Gesamtfläche von gut 19.000m² im Besitz der FHH und in der Verwaltung des Bezirksamtes Harburg?
2. Trifft es zu, dass die gesamte Fläche zum RISE-Gebiet Wilstorf gehört? Wenn nein, bitte ausführen.
3. Ist die gesamte Fläche planrechtlich als Grün- und Sportfläche gewidmet? Gibt es Absichten, daran etwas zu ändern (z. B. als Potenzialfläche Wohnungsbau)?
4. Trifft es zu, dass im Moment weder auf dem Großspielfeld noch auf dem kleineren Teil am Kapellenweg Trainings- und Spielbetrieb stattfindet? Wenn nein, bitte ausführen.
5. Trägt der Bezirk die Betriebskosten für die Unterhaltung des Gebäudes und die nötige Pflege der Anlage? Wenn ja, wie hoch sind diese? Bitte ggf. rechnerische Werte aufführen, wenn keine tatsächlichen Zahlen genannt werden können.
6. Inwieweit wurde die Anlage in die Sportstättenbedarfsanalyse einbezogen?
7. Ist bekannt, wann die Trainingslichtanlage errichtet wurde?
a. Ist die Trainingslichtanlage grundsätzlich funktionsfähig?
b. Auf welchem technischen Stand befindet sie sich?
c. Wäre die Mastenhöhe / Spielfeldausleuchtung für einen Liga-Spielbetrieb im Fußball nach heutigen Vorschriften ausreichend?
8. Inwieweit gab oder gibt es im Zusammenhang mit dieser Anlage „Sportlärmprobleme“?
a. Fällt die Anlage in die Regelungen zum Bestandsschutz für Alt-Anlagen nach 18. BImSchV?
9. Wie hoch sind aktuell die einzuplanenden Kosten für die Umwandlung eines Großspielfeldes in einen Kunstrasenplatz (als Vergleich z. B. Sportanlage Rabenstein)?
10. Mit welchen Kosten ist bei einer erneuten Betriebsaufnahme der Anlage im gegenwärtigen Zustand zu rechnen (Betriebskosten und Personalkosten Platzwart)? Ggf. ist eine Angabe auf Basis von Schlüsselwerten der Kostenermittlung ausreichend.
11. Wie alt ist das Umkleide- und Vereinshaus? Über welche Nutzflächen und Raumgrößen verfügt das Gebäude (Grundriss)?
12. Wäre der kleinere Anlagenteil zum Kapellenweg hin von der Größe her ausreichend für ein 9-er Feld Kunstrasen (70*50m)?
13. Wäre der kleinere Anlagenteil am Kapellenweg auch ausreichend, um dort in eine Richtung ein 9-er Feld und quer zwei 7-er Felder Kunstrasen herzustellen (70*55m + Abstand zwischen den Feldern und Rändern)?
14. Gibt es Erkenntnisse, für welche anderen Sportnutzungen jenseits von Fußball die Anlage geeignet sein könnte? Wurden hierzu vorbereitende Ideen entwickelt? Wenn ja, welche?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
2. Juni 2023
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der großen Anfrage der GRÜNE-Fraktion, Drs. 21-3002 wie folgt Stellung:
Ja, das Flurstück 722/3414 (19.210 m²) befindet sich im Verwaltungsvermögen Sport.
Ja, die gesamte Fläche gehört zum RISE-Gebiet Wilstorf-Reeseberg.
Ja, siehe hierzu:
https://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan/Wilstorf1.pdf
https://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan_begr/Wilstorf1.pdf
Gibt es Absichten, daran etwas zu ändern (z. B. als Potenzialfläche Wohnungsbau)?
Es gibt keine Bestrebungen, die Fläche einer anderen als der sportlichen Nutzung zuzuführen.
4. Trifft es zu, dass im Moment weder auf dem Großspielfeld noch auf dem kleineren Teil am Kapellenweg Trainings- und Spielbetrieb stattfindet? Wenn nein, bitte ausführen.
Zum Großspielfeld: Ja. Bei einem Sturm im Winter 2021/2022 ist der Ballfangzaun zur angrenzenden Winsener Straße gekippt und musste zurückgebaut werden. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu der Bundesstraße ist der Fußballtrainings- und -spielbetrieb an dieser Stelle nur mit einem 7 Meter hohen Ballfangzaun zulässig. Hingegen konnte im Sommerhalbjahr 2022 Training des Vereins Roundnet Seals auf dem Großspielfeld stattfinden (Sportart: Roundnet / Spikeball: Eine Mannschaftssportart aus der Gruppe der Rückschlagspiele, bei der zwei Mannschaften mit jeweils zwei Spielern um ein rundes, aufgespanntes Netz stehen und einen Ball auf das Netz schlagen. Das Spiel zeigt Parallen zum Beachvolleyball).
Das Kleinspielfeld ist weiterhin grundsätzlich nutzbar und wird für den Trainingsbetrieb des FC Viktoria Harburg genutzt.
5. Trägt der Bezirk die Betriebskosten für die Unterhaltung des Gebäudes und die nötige Pflege der Anlage? Wenn ja, wie hoch sind diese? Bitte ggf. rechnerische Werte aufführen, wenn keine tatsächlichen Zahlen genannt werden können.
Das Bezirksamt Harburg trägt die Betriebskosten für die Unterhaltung der Außensportanlagen und des Umkleidegebäudes, ausgenommen des Teils, der per Sportrahmenvertrag an den Sportverein Viktoria Harburg überlassen ist. Im Jahr 2021 beliefen sich die Betriebskosten für die Gesamtanlage auf ca. 35.000,00 € (inkl. Rasenregeneration, Rasenmahd etc.), im Jahr 2022 auf 18.000,00 €.
Die Außenanlagen werden sporadisch von einem bezirklichen Sportplatzwart (ca. 0,25 VZÄ) gepflegt.
6. Inwieweit wurde die Anlage in die Sportstättenbedarfsanalyse einbezogen?
Die Anlage wurde 2019/2020 im damaligen Zustand der Verfügbarkeit berücksichtigt - ein Rasen-Großspielfeld und ein Rasen-Kleinspielfeld.
7. Ist bekannt, wann die Trainingslichtanlage errichtet wurde?
Wann die Trainingslichtanlage errichtet wurde, ist der Verwaltung nicht bekannt.
c. Wäre die Mastenhöhe / Spielfeldausleuchtung für einen Liga-Spielbetrieb im Fußball nach heutigen Vorschriften ausreichend?
Flutlicht ist keine zwingende Bedingung für das Durchführen von Pflichtspielen im HFV. Bei Bedarf müssten Anstoßzeiten saisonal an die Tageslichtverhältnisse angepasst werden.
8. Inwieweit gab oder gibt es im Zusammenhang mit dieser Anlage „Sportlärmprobleme“?
Gelegentlich treten Beschwerden von Anwohner*innen über Lärmbelästigung außerhalb der Öffnungszeiten auf. Der Lärm wird durch Personen verursacht, die sich unbefugt Zutritt zur Anlage verschaffen.
a. Fällt die Anlage in die Regelungen zum Bestandsschutz für Alt-Anlagen nach 18. BImSchV?
Die Anlage ist bereits vor 1991 in ihrer jetzigen Form entstanden (in den „Historischen Karten“ des FHH-Atlas ist die Sportanlage seit den 40er Jahren aufgeführt).
Insofern greift hier der „Altanlagenbonus“ nach Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO) bzw. 18. BImSchV. Wenn allerdings die Sportanlage in ihrer inhaltlichen Nutzung oder in ihrer Geometrie/Lage verändert wird (wenn also mehr gemacht wird als eine flächenidentische Modernisierung), dann geht dieser Bonus verloren.
9. Wie hoch sind aktuell die einzuplanenden Kosten für die Umwandlung eines Großspielfeldes in einen Kunstrasenplatz (als Vergleich z. B. Sportanlage Rabenstein)?
Je nach Sanierungsumfang variieren die Kosten für die Umwandlung in einen Kunstrasenplatz. Aufgrund der aktuellen Preissteigerungen sowie der Individualität jedes Projektes sieht das Bezirksamt von einer Benennung eines pauschalen Kostenrahmens ab.
Die Benennung einer Kostenschätzung wäre erst dann möglich, wenn geklärt ist, für welche sportliche Nutzung die Anlage umgebaut werden soll. In Bezug auf die Sportanlage Kapellenweg wird sich das unter anderem aus dem angestrebten Beteiligungsverfahren ergeben.
10. Mit welchen Kosten ist bei einer erneuten Betriebsaufnahme der Anlage im gegenwärtigen Zustand zu rechnen (Betriebskosten und Personalkosten Platzwart)? Ggf. ist eine Angabe auf Basis von Schlüsselwerten der Kostenermittlung ausreichend.
Die Frage kann aufgrund der Gegebenheiten nicht beantwortet werden, denn im gegenwärtigen Zustand kann die Sportanlage nicht wieder in Betrieb genommen werden. Das Umkleidegebäude ist mangels funktionierender Heizung stillgelegt und auf dem Großspielfeld wurde die Pflege auf ein absolutes Minimum reduziert.
Vor der Sperrung des Umkleidegebäudes und des Großspielfeldes handelte es sich um Betriebskosten in Höhe von ca. 35.000,00 € pro Jahr zzgl. einem VZÄ Sportplatzwart.
11. Wie alt ist das Umkleide- und Vereinshaus? Über welche Nutzflächen und Raumgrößen verfügt das Gebäude (Grundriss)?
Das Gebäude wurde ursprünglich 1970/71 errichtet und im Jahr 1991 aufgestockt.
Ein Grundriss aus dem Jahr der Aufstockung wird dem Antwortentwurf beigefügt.
Erdgeschoss: 111,26 m² Nutzfläche
Obergeschoss (Sportrahmenvertrag): 58,25 m² Nutzfläche
12. Wäre der kleinere Anlagenteil zum Kapellenweg hin von der Größe her ausreichend für ein 9-er Feld Kunstrasen (70*50m)?
Für 9er-Felder gibt es keine allgemeinen Normierungen. Der DFB empfiehlt eine Größe von 70m x 50m. Die konkreten Abmessungen ergeben sich aus den Durchführungsbestimmungen des jeweiligen Fußballverbandes (hier: HFV). Im HFV wird derzeit kein Wettbewerb mit 9er-Mannschaftsstärke durchgeführt. Deshalb bestehen keine Vorgaben für 9er-Felder. Spiele von zwei 9er-Mannschaften gegeneinander werden auf 7er-Feldgröße (ca. 50 x 68 m) ausgetragen. In der Regel handelt es sich dabei um eine Hälfte eines Großspielfeldes oder ein eingerücktes Spielfeld zwischen den Strafräumen (vgl. Durchführungsbestimmungen Spieljahr 2022/2023, S. 27-31).
Unter diesen Voraussetzungen wäre die Herstellung eines reinen 9er-Feldes nicht bedarfsgerecht. Die Umsetzbarkeit könnte aufgrund naturschutzrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Vorgaben darüber hinaus erst im Rahmen der konkreten Planungen für die Instandsetzung der Sportanlage ermittelt werden.
13. Wäre der kleinere Anlagenteil am Kapellenweg auch ausreichend, um dort in eine Richtung ein 9-er Feld und quer zwei 7-er Felder Kunstrasen herzustellen (70*55m + Abstand zwischen den Feldern und Rändern)?
Die Umwandlung des Kleinspielfeldes in Kunstrasen könnte zu einer Reduzierung der Spielfläche führen (Einbau von Drainage, Berücksichtigung von Wurzelschutzbereichen der Bäume etc.). Die empfohlenen Maße von 68m x 55m würden dann unterschritten werden. Die o.g. Spielfeldgrößen sind auf dem Kleinspielfeld deshalb nicht realisierbar und wie oben beschrieben nicht bedarfsgerecht.
14. Gibt es Erkenntnisse, für welche anderen Sportnutzungen jenseits von Fußball die Anlage geeignet sein könnte? Wurden hierzu vorbereitende Ideen entwickelt? Wenn ja, welche?
Hinsichtlich der zukünftigen Sportnutzung ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Sportvereine in Harburg vorgesehen. Denkbar wäre bspw. eine Kaltlufthalle für Kraftsportangebote auf der Fläche des heutigen Kleinspielfeldes sowie deren Öffnung für den nicht vereinsgebundenen Sport.
Fredenhagen
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