22-1195.01

Antwort zur Große Anfrage CDU betr. Wirtschaftliche Situation Stiftung Kultur Palast

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Letzte Beratung: 13.01.2026 Hauptausschuss Ö 3.18

Sachverhalt

Der CDU-Fraktion wurde auf ihren Antrag am 20. Oktober 2025 Akteneinsicht in der Angelegenheit des Umbaus und des weiteren Betriebs des ehemaligen Rieckhofs gewährt. Eine antragsgemäß umfassende und unbeschränkte Durchsicht des Verwaltungsvorgangs war infolge einer Verkürzung des Akteninhalts allerdings nicht möglich.

Dessen ungeachtet konnte ein Aktenvermerk gesichtet werden, der die finanzielle Situation des zukünftigen Betreibers des ehemaligen Rieckhofs, der Stiftung Kultur Palast, zum Gegenstand hat. Demnach wird ein Fortbestehen der Stiftung als nicht in jedem Fall gesichert angesehen.

Sowohl in diesem Jahr als auch im Jahr 2024 decken die Einnahmen auch unter Berücksichtigung eines erheblichen Spendenaufkommens bei Weitem nicht die Ausgaben. In beiden Geschäftsjahren ist demnach eine bilanzielle Überschuldung gegeben. Auch erscheint die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet.

In dem Aktenvermerk wird angeregt, vor dem geschilderten Hintergrund Förderzusagen dahingehend zu prüfen, ob öffentliche Zuwendungen mit Sicherheiten zu verbinden sind. Konkret wird empfohlen, Zuwendungsbescheide mit einem Vorbehalt zu versehen, dass im Falle einer Insolvenz Bescheide aufzuheben und gewährte Mittel zurückzuerstatten sind.

Unbeachtet bleibt dabei, dass bei einer Insolvenz nur ein Anspruch als Insolvenzgläubiger mit einer gewöhnlich geringen quotalen Befriedigungsaussicht entsteht. Dies gilt erst recht, wenn Arbeitnehmer bevorrechtigt sind. Abhilfe könnten hier beispielsweise Sicherungsübereignungen schaffen.

Die Bezirksamtsleitung wird gefragt:

  1. Wurde der Aktenvermerk bei der Gewährung von Zuwendungen an die Stiftung Kultur Palast berücksichtigt?
  2. Wurden Möglichkeiten der Aufhebung von Förderzusagen geprüft für den Fall, dass die Stiftung Kultur Palast Insolvenz anmelden muss?
  3. Sind andere Maßnahmen, mit denen öffentliche Mittel gegebenenfalls zu sichern wären, geprüft worden? Sind Sicherungsübereignungen zu Gunsten des Bezirks in Erwägung gezogen worden?

Hamburg, am 13.11.2025




FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

09. Dezember 2025



Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Große Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-1195, wie folgt:

Vorbemerkung:

Beim angesprochenen Dokument handelt es sich um einen internen Vermerk aus Dezember 2024, der die Abstimmung und Freigabe des Zuwendungsbescheid für die institutionelle Förderung des Jahres 2025 begleitete. Er informierte über die damals aktuelle finanzielle Situation, die bereits hierzu vereinbarten Maßmahmen sowie die vorgenommenen Erörterungen im Rahmen der Zunwendungsgewährung. Verbunden war dies mit der Einschätzung der beteiligten Behörden bzw. Ämter, dass sich die Stiftung Kultur Palast nach den vorliegenden Informationen und begleitet durch die zuwendungsgebenden Stellen voraussichtlich stabilisieren kann und derzeit keine Veranlassung besteht, eine Förderung zurückzuhalten oder zu beenden. Von einer Insolvenz der Stiftung ist angesichts dieser Informationen nicht auszugehen.

1.) Wurde der Aktenvermerk bei der Gewährung von Zuwendungen an die
Stiftung Kultur Palast berücksichtigt?

Ja. Im Übrigen siehe Vorbermerkung.

2.) Wurden Möglichkeiten der Aufhebung von Förderzusagen geprüft für den Fall,
dass die Stiftung Kultur Palast Insolvenz anmelden muss?

Zuwendungen sind stets zweckgebunden. Wird die zweckentsprechende Verwendung von Fördermitteln unmöglich, bspw. durch eine Insolvenz, kann der Zuwendungsgeber einen Zuwendungsbescheid widerrufen oder die Mittel ganz oder teilweise zurückfordern. Im Übrigen gibt es hierzu Regelungen in den einschlägigen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.


3.) Sind andere Maßnahmen, mit denen öffentliche Mittel gegebenenfalls zu sichern
ren, geprüft worden? Sind Sicherungsübereignungen zu Gunsten des Bezirks in
Erwägung gezogen worden?

Ja.


Carstensen

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
13.01.2026
Ö 3.18
Lokalisation Beta

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