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Antwort zur Anfrage SPD betr. Tiefenbohrungen für Wärmepumpen im Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch - Harburger Berge

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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14.01.2020
Sachverhalt


Das Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge wurde 1993 als zweites und größtes Wasserschutzgebiet in Hamburg festgesetzt. Es befindet sich im Südwesten Hamburgs und umfasst Bereiche der Stadtteile Neugraben-Fischbek, Hausbruch, Heimfeld, Francop, Neuenfelde, Moorburg und Eißendorf. Es schützt die Flachbrunnen der drei Wasserwerke Süderelbmarsch, Neugraben und Bostelbek. (https://www.hamburg.de/suederelbmarsch/)

 

Angesichts der aktuellen Entwicklung auf dem Energiesektor findet die Nutzung von Erdwärme zunehmend größeres Interesse. Als Erdwärme wird die unterhalb der Erdoberfläche in Form von Wärme gespeicherte Energie bezeichnet.

 

Eine Quelle für den Wärmefluss ist der Wärmetransport aus dem heißen Erdkern und dem Erdmantel, eine andere Quelle ist die Wärmeproduktion durch den Zerfall natürlicher und langlebiger Elemente in den Gesteinen der Erdkruste. Im oberflächennahen Bereich bis etwa 20 m Tiefe beeinflusst auch die Witterung und Sonneneinstrahlung die Temperaturentwicklung. Darunter nimmt der Anteil des geothermischen Wärmeflusses zu, der dann zunehmend die Temperatur des Untergrundes bestimmt.

 

Aufgrund der unterschiedlichen Temperaturregime im Untergrund ergeben sich in Abhängigkeit von der Tiefe verschiedene Nutzungsmöglichkeiten für Erdwärme. Der Übergang zur tiefen Geothermie findet per Definition in einer Tiefe von 400 m statt. (https://www.hamburg.de/erdwaerme-geologie/)

 

Gerade in der Region Süderelbe wachsen neue Baugebiete und werden durch Nachverdichtung neue Wohneinheiten geschaffen. Viele Baufrauen und Bauherren möchten dabei gerne umweltfreundliche Wärmesysteme verwenden. Dabei kommen Wärmepumpen in Betracht. Während jedoch Luftwärmepumpen mit geringerer Effizienz und höherem Stromverbrauch ungünstiges sind, punkten in diesem Sektor Erdwärmepumpen. Hierbei kann prinzipiell zwischen Ringgrabenkollektoren, Erdwärmekörben und mit besonders ausgeprägter Effizienz Erdwärmesonden unterschieden werden. Auch Eisspeicher sind energieeffiziente Verfahren.

 

Die energetische Sanierung des Altbestandes wird hierbei ebenfalls durch Förderprogramme der KfW unterstützt. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) führt im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg das Förderprogramm 'Erneuerbare Wärme' durch.

 

Zulässig sind Erdwärmesonden in Wasserschutz- und Wassergewinnungsgebieten:

• in einer Entfernung von 100 m bis 1000 m von Brunnen der öffentlichen Wasserversorgung bzw. in einer Entfernung von 100 m bis 500 m von Trinkwassernotbrunnen,

wenn der in Frage stehende Wasserleiter durch schützende Deckschichten vom zur

Trinkwassergewinnung genutzten Wasserleiter getrennt ist,

• in einer Entfernung von 1000 m bis 2000 m von Brunnen der öffentlichen Wasserversorgung bzw. in einer Entfernung von 500 m bis 1000 m von Trinkwassernotbrunnen,

wenn Erdwärme in dem zur Trinkwassergewinnung genutzten Grundwasserleiter gewonnen werden soll, aber nur unter der Voraussetzung, dass nicht wassergefährdende Stoffe (z.B. Wasser oder ein Wasser-Glykol-Gemisch mit einem Glykolanteil unter 3 %) oder Kaliumcarbonat eingesetzt und die Bohrarbeiten entsprechend den besonderen Anforderungen der BSU überwacht werden. (vgl.hierzu u.a. Leitfaden zur Erdwärmenutzung in Hamburg, Behörde für Umwelt und Energie, Hamburg).

 

Der Wärmeentzug ist eine Grundwasserbenutzung und bedarf daher gemäß § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) einer behördlichen Erlaubnis.

 

Dies vorausgeschickt fragen wir die Behörde für Umwelt und Energie

1. Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Genehmigung zur Einbringung einer (a) Erdwärmesonde (b) Ringgrabenkollektor, (c) Erdwärmekörbe, (d) Eisspeicher (in Abhängigkeit von Lage, Tiefe, etc.) erfüllt sein?

2. Wieviele Anträge auf Genehmigung der genannten Verfahren sind für das Gebiet des Bezirks Harburg beantragt worden? Bitte unterteilen in Jahr (für die Jahre 2015 bis 2019 laufend), Stadtteil, Art der Nutzung, gestellte Anträge, abgelehnte Anträge, bewilligte Anträge unter Angabe der jeweils zu erfüllenden Auflagen.

3. Mit welchen zusätzlichen Kosten ist die Beantragung innerhalb der Schutzzone III im Regelfall verbunden?

4. Welche Kosten entstehen durch ggfs. erteilte Auflagen zusätzlich? In welcher Höhe üblicherweise? (Bitte modellhaft angeben für Einfamilienhaus, Doppelhaus, Mehrfamilienhaus bis 8 WE)

5. Wie lange dauert in der Regel ein entsprechendes Genehmigungsverfahren?