20-3932.01

Antwort zur Anfrage SPD betr. Mängel bei der Pflegeheimkontrolle

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.04.2019
Sachverhalt


Mit Antwort zur Drucksache 20-3714 hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz darauf verwiesen, dass die Antworten zu den Fragen 2-5 und 8 und 9 durch das Bezirksamt gegeben werden müssen.

 

Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung (siehe 20-3714):

 

 

Drs. 20-3714: Anfrage SPD betr. Mängel bei der Pflegeheimkontrolle

 

Sachverhalt:

Der demografische Wandel bringt eine immer weiter steigende Anzahl an Menschen mit

sich, die in Pflegeheimen, oder durch ambulante Pflegedienste versorgt werden müssen. Zur gleichen Zeit herrscht ein drastischer Pflegepersonalmangel vor. In pflegewissenschaftlichen Studien, wie z.B. der RN4Cast-Studie (www.rn4cast.eu) wurde der Zusammenhangzwischen Personalmangel und der Gefährdung der Patientensicherheit

aufgezeigt. Die Ergebnisse dieser Studie sind sicherlich auch auf die Personalsituation

in Pflegeeinrichtungen übertragbar. Auch in den Medien werden immer wieder Mängel

in der Versorgung der Pflegebedürftigen öffentlich gemacht, so wurde zum Beispiel im

NDR in Panorama 3 über einen Pflegereport in Norddeutschen Pflegeheimen berichtet.

Zitat einer Betroffenen: "Unsere Mutter ist ja nicht mehr in der Lage gewesen einen Löffel oder eine Gabel in die Hand zu nehmen", erzählt Esther Schweizer. Ihre Mutter war

in einem Hamburger Pflegeheim untergebracht. "Es gab dann so eine Situation, das

werde ich auch im Leben nicht mehr vergessen, weil sie hat dann wie so ein Kind, immer ihre Hand genommen und ihre Finger zu diesem Suppenteller geführt, und versucht, diese Suppe rauszukriegen." Fassungslos spricht Esther Schweizer eine Pflegerin an: "Ich sag: was machen wir jetzt? Und dann gucken sie letztendlich in ein Gesicht

einer Pflegekraft, die sie fast genauso hilflos angeguckt, wie die eigene Mutter."

Die Prüfquote in Hamburger Pflegeheimen lag nach der Berichterstattung im Jahr 2016

bei 8 % und 2017 bei 22 % bei der Regelprüfung. Das schlechteste Ergebnis aller norddeutschen Bundesländer. Im Jahr 2017 wurden im Bezirk Hamburg Mitte von 45 Heimen kein einziges wie vorgeschrieben geprüft. Im Bezirk Wandsbek liegt die Prüfquote nur bei 9,7 Prozent, hier sind von 103 Prüfungen nur zehn durchgeführt worden, im Be zirk Bergedorf sind nur vier von 24 vorgeschriebenen Prüfungen absolviert worden. Die Begründungen in Hamburg sind ebenfalls eine zu hohe Anzahl an anlassbezogenen Prüfungen, aber auch fehlendes Personal in der Heimaufsicht. Bereits im Evaluationsbericht zur Wohnpflegeaufsicht(WPA) vom Mai 2017 heißt es: „Dass es in den Routinen des Alltages immer wieder zur Verletzung der Interessenslagen und Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzerkommt, war im Evaluationsprozess unbestritten und unterstreicht die Bedeutung des Heimrechts mit seiner menschenrechtlichen und advokatorischen Ausrichtung und der im Bedarfsfall zur Intervention aufgerufenen WPA.“ )

 

Dies vorausgeschickt, bitten wir um Beantwortung der Fragen  2 bis 5 und 8 und 9:

 

1. Durch wen werden die Prüfungen durchgeführt, MDK oder/und

Heimpflegeaufsicht? (durch BGV beantwortet)

 

2. Welche Qualifikation haben die Prüfenden?

 

3. Werden die Prüfungen angemeldet?

 

4. Wie viele anlassbezogene Prüfungen werden durchgeführt? In welchem

Umfange sind welche Mängel festgestellt wurden?

 

5. Welche Konsequenzen hat eine mangelhafte Prüfung für das Pflegeheim

bzw. den Pflegedienst?

 

6. Welche reale Aussage über die Pflegequalität können über die Prüfung

des MDKs gemacht werden? (durch BGV beantwortet)

 

7. Nach welchen Kriterien prüft der MDK oder die Heimpflegeaufsicht

die Pflegequalität in Pflegeheimen und Pflegediensten? (durch BGV benatwortet)

 

8. Wie haben sich die Prüfkriterien bzw. der Umfang der Prüfungen in

den vergangenen Jahren verändert?

 

9. Wie hat sich die Personalsituation der jeweiligen Prüfdienste in den

vergangenen Jahren entwickelt?

 

Anhänge