Antwort zur Anfrage SPD betr. Mängel bei der Pflegeheimkontrolle
Letzte Beratung: 08.04.2019 Ausschuss für Soziales, Bildung und Integration Ö 1.5
Mit Antwort zur Drucksache 20-3714 hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz darauf verwiesen, dass die Antworten zu den Fragen 2-5 und 8 und 9 durch das Bezirksamt gegeben werden müssen.
Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung (siehe 20-3714):
Drs. 20-3714: Anfrage SPD betr. Mängel bei der Pflegeheimkontrolle
Sachverhalt:
Der demografische Wandel bringt eine immer weiter steigende Anzahl an Menschen mit
sich, die in Pflegeheimen, oder durch ambulante Pflegedienste versorgt werden müssen. Zur gleichen Zeit herrscht ein drastischer Pflegepersonalmangel vor. In pflegewissenschaftlichen Studien, wie z.B. der RN4Cast-Studie (www.rn4cast.eu) wurde der Zusammenhangzwischen Personalmangel und der Gefährdung der Patientensicherheit
aufgezeigt. Die Ergebnisse dieser Studie sind sicherlich auch auf die Personalsituation
in Pflegeeinrichtungen übertragbar. Auch in den Medien werden immer wieder Mängel
in der Versorgung der Pflegebedürftigen öffentlich gemacht, so wurde zum Beispiel im
NDR in Panorama 3 über einen Pflegereport in Norddeutschen Pflegeheimen berichtet.
Zitat einer Betroffenen: "Unsere Mutter ist ja nicht mehr in der Lage gewesen einen Löffel oder eine Gabel in die Hand zu nehmen", erzählt Esther Schweizer. Ihre Mutter war
in einem Hamburger Pflegeheim untergebracht. "Es gab dann so eine Situation, das
werde ich auch im Leben nicht mehr vergessen, weil sie hat dann wie so ein Kind, immer ihre Hand genommen und ihre Finger zu diesem Suppenteller geführt, und versucht, diese Suppe rauszukriegen." Fassungslos spricht Esther Schweizer eine Pflegerin an: "Ich sag: was machen wir jetzt? Und dann gucken sie letztendlich in ein Gesicht
einer Pflegekraft, die sie fast genauso hilflos angeguckt, wie die eigene Mutter."
Die Prüfquote in Hamburger Pflegeheimen lag nach der Berichterstattung im Jahr 2016
bei 8 % und 2017 bei 22 % bei der Regelprüfung. Das schlechteste Ergebnis aller norddeutschen Bundesländer. Im Jahr 2017 wurden im Bezirk Hamburg Mitte von 45 Heimen kein einziges wie vorgeschrieben geprüft. Im Bezirk Wandsbek liegt die Prüfquote nur bei 9,7 Prozent, hier sind von 103 Prüfungen nur zehn durchgeführt worden, im Be zirk Bergedorf sind nur vier von 24 vorgeschriebenen Prüfungen absolviert worden. Die Begründungen in Hamburg sind ebenfalls eine zu hohe Anzahl an anlassbezogenen Prüfungen, aber auch fehlendes Personal in der Heimaufsicht. Bereits im Evaluationsbericht zur Wohnpflegeaufsicht(WPA) vom Mai 2017 heißt es: „Dass es in den Routinen des Alltages immer wieder zur Verletzung der Interessenslagen und Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzerkommt, war im Evaluationsprozess unbestritten und unterstreicht die Bedeutung des Heimrechts mit seiner menschenrechtlichen und advokatorischen Ausrichtung und der im Bedarfsfall zur Intervention aufgerufenen WPA.“ )
Dies vorausgeschickt, bitten wir um Beantwortung der Fragen 2 bis 5 und 8 und 9:
1. Durch wen werden die Prüfungen durchgeführt, MDK oder/und
Heimpflegeaufsicht? (durch BGV beantwortet)
2. Welche Qualifikation haben die Prüfenden?
3. Werden die Prüfungen angemeldet?
4. Wie viele anlassbezogene Prüfungen werden durchgeführt? In welchem
Umfange sind welche Mängel festgestellt wurden?
5. Welche Konsequenzen hat eine mangelhafte Prüfung für das Pflegeheim
bzw. den Pflegedienst?
6. Welche reale Aussage über die Pflegequalität können über die Prüfung
des MDKs gemacht werden? (durch BGV beantwortet)
7. Nach welchen Kriterien prüft der MDK oder die Heimpflegeaufsicht
die Pflegequalität in Pflegeheimen und Pflegediensten? (durch BGV benatwortet)
8. Wie haben sich die Prüfkriterien bzw. der Umfang der Prüfungen in
den vergangenen Jahren verändert?
9. Wie hat sich die Personalsituation der jeweiligen Prüfdienste in den
vergangenen Jahren entwickelt?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
27. Juni 2018
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu den Fragen 2 bis 5 und 8 und 9 wie folgt Stellung:
1. Durch wen werden die Prüfungen durchgeführt, MDK oder/und
Heimpflegeaufsicht? (durch BGV beantwortet)
2. Welche Qualifikation haben die Prüfenden?
Das Personal im Harburger Gesundheitsamt hat folgende Qualifikationen:
• Krankenpflegeausbildung und Studium Soziologie (Dipl.-Sozialwirt/in)
• Studium zum /zur Dipl. Verwaltungswirt/in.
3. Werden die Prüfungen angemeldet?
Wohneinrichtungen werden sowohl anlassbezogen als auch regelhaft unangemeldet überprüft (s. § 30 Absatz1 Nr.2 HmbWBG).
4. Wie viele anlassbezogene Prüfungen werden durchgeführt? In welchem
Umfange sind welche Mängel festgestellt wurden?
Für die Anzahl anlassbezogener Prüfungen gibt es keinen Planwert. 2018 wurden bis zum 15.06.2018 23 anlassbezogene Prüfungen durchgeführt; ein Mangel wurde festgestellt, hierzu wurde eine Vereinbarung nach § 32 HmbWBG abgeschlossen und aktuell wurde eine Anordnung (Aufnahmestopp) erlassen.
5. Welche Konsequenzen hat eine mangelhafte Prüfung für das Pflegeheim
bzw. den Pflegedienst?
Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, denn über mögliche Konsequenzen ist im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden. In der Regel wird bei einem festgestellten Mangel eine Vereinbarung nach § 32 HmbWBG geschlossen, damit der Mangel abgestellt wird. Die WPA begleitet hierzu den laufenden Prozess. Wird eine Vereinbarung in der vorgegebenen Frist nicht eingehalten, bzw. der Mangel nicht abgestellt, wird eine entsprechende Anordnung ergehen. Bei schwerwiegenden Mängeln, die nicht durch eine Anordnung beseitigt wurden, kann eine Schließung, Teilschließung oder eine Untersagung des Betriebs die Konsequenz sein.
6. Welche reale Aussage über die Pflegequalität können über die Prüfung
des MDKs gemacht werden? (durch BGV beantwortet)
7. Nach welchen Kriterien prüft der MDK oder die Heimpflegeaufsicht
die Pflegequalität in Pflegeheimen und Pflegediensten? (durch BGV beantwortet)
8. Wie haben sich die Prüfkriterien bzw. der Umfang der Prüfungen in
den vergangenen Jahren verändert?
Mit Inkrafttreten der Wohn- und Betreuungsdurchführungsverordnung (WBDurchfVO) zum 01.04.2016 sind vier Prüfbereiche festgeschrieben worden:
Es wird jährlich ein zu prüfender Bereich festgelegt. Für 2018 ist es der Prüfbereich Gesundheit.
Die vier Prüfbereiche unterteilen sich in viele einzelne Prüffelder, die wiederum anhand von diversen Prüfkriterien abgeprüft werden. Obwohl nur ein Prüfbereich überprüft werden soll, ist der Aufwand durch die Kleinteiligkeit der Prüfung umfangreich. Der Aufwand einer Prüfung erhöht sich, wenn sich während der Prüfung Unstimmigkeiten in anderen Prüfbereichen ergeben, denen nachgegangen werden muss. Besonders im Bereich des Personalmanagements sind immer öfter Defizite zu finden, die zu einem erhöhten Prüfaufwand führen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Prüfungen seit April 2016 sehr viel umfangreicher und zeitaufwändiger geworden sind.
9. Wie hat sich die Personalsituation der jeweiligen Prüfdienste in den
vergangenen Jahren entwickelt?
|
BA Harburg / WPA Stellen- und Personalbestand zum Stichtag 01.06. | ||
Jahr |
Stellen-Ist |
VZÄ |
2015 |
2 |
1,87 |
2016 |
2 |
2 |
2017 |
2 |
2 |
2018 |
2 |
2 |
Trispel
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