20-3714.01

Antwort zur Anfrage SPD betr. Mängel bei der Pflegeheimkontrolle

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.04.2019 Ausschuss für Soziales, Bildung und Integration Ö 1.3

Sachverhalt

Der demografische Wandel bringt eine immer weiter steigende Anzahl an Menschen mit sich, die in Pflegeheimen, oder durch ambulante Pflegedienste versorgt werden müssen. Zur gleichen Zeit herrscht ein drastischer Pflegepersonalmangel vor. In pflegewissenschaftlichen Studien, wie z.B. der RN4Cast-Studie (www.rn4cast.eu) wurde der Zusammenhang zwischen Personalmangel und der Gefährdung der Patientensicherheit aufgezeigt. Die Ergebnisse dieser Studie sind sicherlich auch auf die Personalsituation in Pflegeeinrichtungen übertragbar. Auch in den Medien werden immer wieder Mängel in der Versorgung der Pflegebedürftigen öffentlich gemacht, so wurde zum Beispiel im NDR in Panorama 3 über einen Pflegereport in Norddeutschen Pflegeheimen berichtet.

Zitat einer Betroffenen: "Unsere Mutter ist ja nicht mehr in der Lage gewesen einen Löffel oder eine Gabel in die Hand zu nehmen", erzählt Esther Schweizer. Ihre Mutter war in einem Hamburger Pflegeheim untergebracht. "Es gab dann so eine Situation, das werde ich auch im Leben nicht mehr vergessen, weil sie hat dann wie so ein Kind, immer ihre Hand genommen und ihre Finger zu diesem Suppenteller geführt, und versucht, diese Suppe rauszukriegen." Fassungslos spricht Esther Schweizer eine Pflegerin an: "Ich sag: was machen wir jetzt? Und dann gucken sie letztendlich in ein Gesicht einer Pflegekraft, die sie fast genauso hilflos angeguckt, wie die eigene Mutter."

Die Prüfquote in Hamburger Pflegeheimen lag nach der Berichterstattung im Jahr 2016 bei 8 % und 2017 bei 22 % bei der Regelprüfung. Das schlechteste Ergebnis aller norddeutschen Bundesländer.  

Im Jahr 2017 wurden im Bezirk Hamburg Mitte von 45 Heimen kein einziges wie vorgeschrieben geprüft. Im Bezirk Wandsbek liegt die Prüfquote nur bei 9,7 Prozent, hier sind von 103 Prüfungen nur zehn durchgeführt worden, im Bezirk Bergedorf sind nur vier von 24 vorgeschriebenen Prüfungen absolviert worden. Die Begründungen in Hamburg sind ebenfalls eine zu hohe Anzahl an anlassbezogenen Prüfungen, aber auch fehlendes Personal in der Heimaufsicht.  Bereits im Evaluationsbericht zur Wohnpflegeaufsicht (WPA) vom Mai 2017 heißt es: „Dass es in den Routinen des Alltages immer wieder zur Verletzung der Interessenslagen und Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer kommt, war im Evaluationsprozess unbestritten und unterstreicht die Bedeutung des Heimrechts mit seiner menschenrechtlichen und advokatorischen Ausrichtung und der im Bedarfsfall zur Intervention aufgerufenen WPA.“

 

Dies vorausgeschickt, bitten wir um Beantwortung:

  1. Durch wen werden die Prüfungen durchgeführt, MDK oder/und Heimpflegeaufsicht?
  2. Welche Qualifikation haben die Prüfenden?
  3. Werden die Prüfungen angemeldet?
  4. Wie viele anlassbezogene Prüfungen werden durchgeführt? In welchem Umfange sind welche Mängel festgestellt wurden?
  5. Welche Konsequenzen hat eine mangelhafte Prüfung für das Pflegeheim bzw. den Pflegedienst?
  6. Welche reale Aussage über die Pflegequalität können über die Prüfung des MDKs gemacht werden?
  7. Nach welchen Kriterien prüft der MDK oder die Heimpflegeaufsicht die Pflegequalität in Pflegeheimen und Pflegediensten?
  8. Wie haben sich die Prüfkriterien bzw. der Umfang der Prüfungen in den vergangenen Jahren verändert?
  9. Wie hat sich die Personalsituation der jeweiligen Prüfdienste in den vergangenen Jahren entwickelt?  
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