21-0457.01

Antwort zur Anfrage SPD betr. Gründachförderung im Bezirk Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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10.03.2020
Sachverhalt

Seit 2015 gibt es eine Kampagne zur Dachbegrünung und Fördergelder in Höhe von drei Millionen Euro. Das damals ausgegebene Ziel: Bis zum Jahr 2020 sollen 100 Hektar neue Flächen entstehen. Doch das ist nicht mehr zu schaffen.

 

Hamburg hat heute 144 Hektar Gründächer, wie Hamburg Wasser durch Luftaufnahmen ermittelt hat: ein Drittel davon auf Wohngebäuden, ein weiteres Drittel auf Industrie- und Gewerbeflächen, der Rest ist unter „Sonstige“ zusammengefasst. Vor fünf Jahren waren es 124 Hektar. So liegt das bisherige Wachstum nur bei 20 Hektar. 

 

Trotz der Förderung scheinen viele Baufrauen und -herren vor der Dachbegrünung zurückzuschrecken. Daher wurde seitens der zuständigen Behörde wohl auch schon laut über eine Grünpflicht als Festschreibung in der Bauordnung nachgedacht. Bereits heute gibt es Bebauungspläne, die dies zum Beispiel für Dächer von Carports vorschreiben. Doch dies wird nicht immer auch umgesetzt. 

 

Wir bitten die zuständige Behörde um Beantwortung:

 

1.     Wieviele Anträge auf Gründachförderung im Bezirk Harburg sind seit Beginn des Förderprogramms gestellt worden? Bitte kalenderjährlich unterteilen nach Privatpersonen, Unternehmen, ggfs. öffentliche Einrichtungen.

2.     Wieviele davon sind bewilligt worden? Bitte unterteilen nach Privatpersonen, Unternehmen, ggfs. öffentliche Einrichtungen.

3.     Wieviel Gründachfläche ist dabei erstellt worden? Bitte unterteilen nach Privatpersonen, Unternehmen, ggfs. öffentliche Einrichtungen.

4.     Welche Fördersumme ist dabei bewilligt / ausgezahlt worden? Bitte unterteilen nach Privatpersonen, Unternehmen, ggfs. öffentliche Einrichtungen.

5. Wenn Anträge nicht bewilligt wurden: Welche Gründe führten zur Ablehnung? Bitte aufschlüsseln nach Förderberechtigung des Antragstellers, baulichen Voraussetzungen, andere Gründe.