20-4794.01

Antwort zur Anfrage SPD betr. Ganztag an Grundschulen in Süderelbe

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
10.09.2019
Sachverhalt


"Die Behörde stellt sicher, dass ein regional ausgewogenes Angebot Halbtagsbeschulung in zumutbarer Entfernung zum Wohnort besteht." Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) §13 (2a)

 

Kaum eine Region in Hamburg wird in den kommenden Jahren einen derartigen Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen haben, wie die Region Süderelbe. Neben dem Zuzug vieler Menschen findet auch ein demographischer Wandel innerhalb der Bevölkerung statt. Entgegen dem langanhaltenden Trend zur Alterung der Gesellschaft werden in Hamburg immer mehr Kinder geboren. Diese erfreuliche Wende führt zu einem zusätzlichen Bedarf an Schulplätzen im Grundschulbereich wie auch an weiterführenden Schulen. Ein bedarfsorientierter Ausbau von Grundschulen ist unumgänglich.

Neben dem Ausbau bestehender und sehr gut funktionierender Systeme ist auch die Neugründung von Schulen ein geeignetes Mittel, diese Schulplätze zu schaffen.

 

Für welche Schule sich nun die Eltern entscheiden, hat viele Gründe. Sicherlich ist die räumliche Nähe ein starkes Argument. Kurze Beine – kurze Wege. Aber auch das Profil, der Ruf und die Ganztagsform können entscheidend sein. Was das Profil betrifft, so sind es unterschiedliche Ausrichtungen wie Sportschwerpunkt, musikalische Förderung, besondere Kompetenzen in der Inklusion.

Was den Ruf betrifft, so sind es entweder Erzählungen von mehr oder weniger anekdotischer Evidenz oder man vertraut den Berichten der Schulinspektion und somit der empirischen Evidenz. Und hier zeigt sich, dass wir vor Ort ein Angebot hervorragender Grundschulen haben. Bleibt also noch die Ganztagsform.

 

Gerade im Grundschulbereich ist die Ganztagsbetreuung ein Erfolgsmodell. In Hamburg nehmen fast 83% der Grundschulkinder am Ganztag teil. In Süderelbe sind es immerhin noch 3 von 4 Kindern. Eine Quote, die auch beim Ausbau sicherlich die Messlatte sein wird.

 

Allerdings bedeutet dies auch, dass derzeit 1 von 4 Kindern nicht am Ganztag teilnimmt. Eine Entscheidung, die die Eltern frei und im Rahmen ihres Wahlrechts getroffen haben. Auch künftig muss es gewährleistet sein, dass Eltern die freie Wahl haben - so wie es das Schulgesetz vorsieht. Betrachtet man das Angebot an Klassen in offenen Ganztagsschulen in Süderelbe, so bieten heute 2 von 3 diese Möglichkeit. Ein stärkerer Ausbau der geschlossenen Systeme würde zwar zu einer Verschiebung führen, keineswegs jedoch zu einer Schieflage. Es wären immer noch genügend Plätze für Kinder vorhanden, die nicht am Ganztag teilnehmen sollen. Hier kommt es drauf an, sinnvolle und gerechte Verteilungsmechanismen zu etablieren.

 

Da an offenen Ganztagsschulen die Teilnahme nicht nur ganz oder gar nicht stattfindet, sind hier auch Betreuungen in zeitlich reduziertem Umfang gegeben. Entweder tageweise oder auch an bestimmten Tagen nur zeitlich beschränkt. Hier bieten die offenen Systeme unterschiedliche Varianten an, die es bei der Bedarfserfassung zu berücksichtigen gilt.

 

Dies vorausgeschickt bitten wir um Beantwortung:

 

1. An welchen Grundschulen im Wahlkreis Süderelbe wird welche Form der Ganztagsbetreuung angeboten? Bitte beantworten unter Angabe der Schule, der Anzahl der Klassen je Jahrgang, Anzahl der Schülerinnen und Schüler je Jahrgang.

2. Welche Abholzeiten gibt es an den Schulen jeweils?

3. Wieviele Schülerinnen und Schüler nehmen an welchen Tagen welche Betreuungszeiten in der Kernzeit bis 16 Uhr war? Bitte angeben unter Angabe von Schule und Jahrgang auf Klassenebene nach Abholzeiten.

Sollte eine Auskunft wegen zu geringer Fallzahl nicht gegeben werden können, so ist die nächsthöhere Aggregationsebene anzugeben.

 

 

Anhänge