21-0050.01

Antwort zur Anfrage SPD betr. Der alte Deich in Neuenfelde und Francop

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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10.09.2019
Sachverhalt

In Neuenfelde und Francop ist man über den ungepflegten Zustand des alten Deiches entlang der Hasselwerder Straße bis zum Rosengarten und des Weges auf der Deichkrone von Neuenfelde bis nach Hohenwisch sehr verärgert.

Während immerhin der Abschnitt von Hohenwisch bis zum Rosengarten durch einen Dienstleister des Bezirksamtes dreimal im Jahr ordnungsgemäß gemäht wird, wird der Deichabschnitt an der Hasselwerder Straße vom Rosengarten bis zur Einmündung in den Neuenfelder Fährdeich nur zweimal im Jahr gemäht.    

Das Gras steht hier sehr hoch, und der vollständige Weg auf der Deichkrone ist in einem desolaten Zustand. Der Deich bietet so einen Anblick, der dem Alten Land als Kultur- und  übergeordneter Erholungsraum in keiner Weise gerecht wird.

Wir fragen die Verwaltung:

1.      Welche Gründe liegen vor, dass der Deichabschnitt Rosengarten bis zur Einmündung Neuenfelder Fährdeich nur zweimal im Jahr gemäht wird, während die anderen Deichabschnitte dreimal gemäht werden?

2.      Welche Gründe liegen vor, dass dieser Deichabschnitt in der Zuständigkeit des Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen liegt?

3.      Welche Gründe liegen vor, dass die Behörde für Umwelt und Energie dem Dienstleiter für diesen Abschnitt Weisungen hinsichtlich der Deichmahd geben kann?

4.      Welche Gründe liegen vor, dass die Zuständigkeit für den kompletten alten Deich nicht ausschließlich in den Händen des Bezirksamtes liegt?

5.      Ist beabsichtigt, die komplette Zuständigkeit für den alten Deich dem Bezirksamt zu übertragen?

5.1 Wenn ja, wann geschieht das?

5.2 Wenn nein, warum nicht?

6.      Wann ist es beabsichtigt, den Weg auf der Deichkrone des alten Deiches instand zu setzen?

7.      Warum werden als Sofortmaßnahme gegen die Überwucherung des Deichweges keine ökologisch vertretbaren Mittel eingesetzt?

Petitum/Beschluss

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

         23.08.2019

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der SPD Fraktion (Drs. 21-0050) wie folgt Stellung:

 

Zu 1.: Das Bezirksamt Harburg lässt die mit Gras bewachsenen Deichabschnitte in der eigenen Zuständigkeit ca. drei Mal pro Jahr mähen. Zu den anderen Deichabschnitten, d. h. der Abschnitte in anderer Zuständigkeit kann hinsichtlich der Häufigkeit dieser Unterhaltungsarbeiten keine Auskunft gegeben werden.



Zu 2.: Dem Bezirksamt sind keine Gründe bekannt.



Zu 3.: Dem Bezirksamt sind keine Gründe bekannt.


Zu 4.: Dem Bezirksamt sind keine Gründe bekannt.



Zu 5.: Zu den Absichten anderer Dienststellen der FHH kann keine Aussage getätigt werden. Dem Bezirksamt ist eine Übernahme von zusätzlichen Flächen in die eigene Baulast nur gegen entsprechenden Ressourcenausgleich möglich.

Zu 5.1.: entfällt

Zu 5.2.: entfällt

 

 



Zu 6.: Der Zustand des Weges ist dem Bezirksamt bekannt und wird auch von der Verwaltung als nicht zufriedenstellend empfunden. Da aber für diese Deichflächen und den auf dem Deich befindlichen Weg keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist es dem Bezirkamt nicht möglich, eine auch vom Bezirk begehrte Verbesserung herbeizuführen.

Dies gilt nur für den Weg in der Zuständigkeit des Bezirkes.

Ansonsten siehe Antwort zu Frage 5.



Zu 7.: r den in der Zuständigkeit vom Bezirk liegenden Bereich des Deiches kann folgende Aussage getroffen werden: Ökologisch vertretbar wäre eine mechanische oder händische Entfernung der Überwucherung. Diese müsste regelmäßig in kurzen Zeitabständen erfolgen. Da es sich hierbei allerdings um eine nicht gewidmete Wegeflächen handelt, gibt es beim Bezirksamt keine dafür verwendbaren Haushaltsmittel.

 

 

 

 

gez. Fredenhagen