Antwort zur Anfrage SPD betr. Beratungsangebote für queere Kinder und Jugendliche im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 09.05.2023 Hauptausschuss Ö 1.12
Ein Beratungsangebot kann dazu beitragen, diesen Kindern und Jugendlichen zu helfen, sich sicherer und akzeptierter zu fühlen. Durch Beratung können sie lernen, mit Vorurteilen umzugehen, ihre Identität zu akzeptieren und ihr Selbstwertgefühl zu stärken. Die Beratung kann auch dazu beitragen, Probleme im Zusammenhang mit Coming-out, Familie, Schule oder sozialen Beziehungen zu bewältigen.
Darüber hinaus kann ein Beratungsangebot auch dazu beitragen, die Akzeptanz von queeren Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft zu erhöhen und die Öffentlichkeit für die Herausforderungen und Schwierigkeiten zu sensibilisieren, denen sie gegenüberstehen. In einer Gesellschaft, die von Heteronormativität geprägt ist, ist es wichtig, dass queere Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten und ihre Bedürfnisse und Perspektiven gehört werden.
Deshalb fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Angebote gibt es für queere Kinder und Jugendliche im Bezirk Harburg bereits?
2. Welche weiteren Angebote sind im Bezirk aktuell in Planung?
3. An welche Altersgruppen richten sich die bisher bestehenden Angebote?
4. Wie werden die bestehenden Angebote angenommen?
5. Gibt es in den Schulen im Bezirk Harburg spezielle Angebote für queere Kinder und Jugendliche?
6. Welche Angebote für die Eltern queerer Kinder und Jugendliche gibt es im Bezirk Harburg?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
12. April 2023
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt unter Einbeziehung der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) und der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu der o. g. Anfrage wie folgt Stellung:
Die Angebote der regionalen Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) richten sich grundsätzlich an alle jungen Menschen und sind an deren Lebenswelten ausgerichtet. Orientiert an den Bedarfen der jungen Menschen sind auch Angebote für spezielle Zielgruppen möglich. Dies gilt z.B. für queere junge Menschen, die in einem geschützten Raum ihre Themen individuell bzw. mit weiteren queeren Peers besprechen wollen.
Zur Umsetzung des Prinzips der Offenheit gehört die aktive Einbeziehung und Gleichstellung aller. In einem weiten Vielfaltsverständnis erkennen die Fachkräfte die Vielfalt junger Menschen bezüglich ihrer sozialen Herkunft, Werteorientierung, Kultur, ihres Alters, ihrer körperlichen und/oder geistigen Verfasstheit, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung und ihrer geschlechtlichen Identität an und greifen dies in ihrer Konzept- und Angebotsgestaltung auf.
Jenseits von Geschlechtergrenzen unterstützt die Offene Kinder- und Jugendarbeit Kinder und Jugendliche dabei, ihre individuellen Stärken, Fähigkeiten, Neigungen und Interessen zu erkennen und auszubauen. Sie bieten ihnen die Möglichkeit, die vielfältigen Rollen- und Geschlechterbilder kennenzulernen und zu reflektieren. Die Fachkräfte bestärken junge Menschen, einen eigenen Lebensentwurf zu entwickeln. Dazu gehört, dass sich Kinder und Jugendliche selbst einem Geschlecht zuordnen oder keine Festlegung treffen können.
Ziel der Fachkräfte ist es, jungen Menschen zu einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verhelfen und ihre selbstbestimmte Sexualität und geschlechtliche Identität zu unterstützen. Dabei fördern die Fachkräfte ein Verständnis von Normalität, das Vielfalt als Bereicherung begreift.
Die Fachkräfte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wirken jeglicher Diskriminierung und Ausgrenzung entgegen. Sie handeln und gestalten mit den jungen Menschen einen diskriminierungsfreien und wertschätzenden Kontakt und Umgang innerhalb und zwischen den verschiedenen Zielgruppen aus. In den Angeboten erleben sie die vielfältigen Formen des Denkens, Fühlens und Handelns und erarbeiten gemeinsam ein respektvolles Miteinander. Kinder und Jugendliche erfahren, Menschen anderen Geschlechts und Menschen mit anderen sexuellen Orientierungen und Identitäten als der eigenen respektvoll und tolerant zu begegnen.
Bei den Angebotsplanungen berücksichtigen die Fachkräfte die individuellen Anforderungen der jeweiligen Zielgruppen, insbesondere bei den Zugängen, der Nutzbarkeit der Angebote und den Mitwirkungsmöglichkeiten. Entsprechende Kooperationen, z.B. mit den queeren Organisationen, können die Ausgestaltung von Angeboten für queere junge Menschen unterstützen.
Der Senat versteht Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe, dementsprechend als Teil einer jeden Fachpolitik. Dabei nehmen die Senatsämter, Fachbehörden und Bezirksämter ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Dazu gehört auch, die erforderlichen Sach- und Personalressourcen durch die zuständigen Fachbehörden, Senatsämter und Bezirksämter zur Verfügung zu stellen. Der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) obliegt eine steuernde, koordinierende und ressortübergreifende Funktion.
Im Bezirk Harburg werden Angebote für queere Kinder und Jugendliche nicht regelhaft vorgehalten. Bei Bedarfsmeldung seitens der jungen Menschen können Angebote mit den Nutzenden z.B. in den Einrichtungen der OKJA geplant und umgesetzt werden.
Die BWFGB fördert überregionale Angebote für queere junge Menschen, die allen interessierten Jugendlichen offenstehen. Dies sind Projekte bei den Trägern
Aktuell sind keine Angebote im Bezirk Harburg in Planung.
Mitte 2023 beginnt die Sozialbehörde mit den Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe die „Leitlinien für eine geschlechterreflektierende Kinder- und Jungenarbeit / Pädagogik“ partizipativ für das Bundesland Hamburg bis 2025 zu erstellen. Darin werden die Qualitätsansprüche für die queere Jugendarbeit, neben der etablierten Mädchen- bzw. Jungenarbeit, erstmalig erstellt.
Parallel zur Leitlinienentwicklung baut die Sozialbehörde eine hamburgweite Arbeitsgruppe zur geschlechterreflektierenden Kinder- und Jugendarbeit auf. Ziel ist es die o. g. Leitlinien im Arbeitsfeld zu implementieren und umzusetzen.
Die Altersgruppen im Bezirk Harburg entsprechen dem SGB VIII.
Die schulinternen Maßnahmen zu diesem Thema werden von der für Bildung zuständigen Behörde nicht regelhaft erfasst. Die Einzelschule entscheidet im Rahmen ihrer Selbstverantwortung, wie und ggf. mit welchen außerschulischen Kooperationspartnern sie die Vorgaben zum Bildungs- und Erziehungsauftrag sowie aus den Bildungsplänen umsetzt.
Der Arbeitsbereich Sexualerziehung und Gender der Abteilung Beratung – Vielfalt, Gesundheit und Prävention am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) unterstützt Schulen und einzelne schulische Fach- und Lehrkräfte durch sein Beratungs- und Fortbildungsangebot in der Umsetzung der Vorgaben, aber auch bei der Unterstützung einzelner Kinder und Jugendlichen.
Insbesondere Klassenlehrkräfte, schulische Beratungsdienste und Beratungslehrkräfte nehmen anlassbezogen Kontakt für individuelle Beratung im Rahmen der Betreuung queerer Kinder und Jugendlicher zum LI auf. Diese individuellen Beratungen münden regelmäßig in Fortbildungsanfragen, denen der Arbeitsbereich mit zwei festen Abrufangeboten begegnet:
In diesen multiprofessionell ausgerichteten Fortbildungen wird grundlegendes Wissen zur sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität präsentiert. Teilnehmende erhalten Hinweise, wie Kinder und Jugendliche gut begleitet und unterstützt werden können. Bausteine für ein diskriminierungsfreies Schul- und Lernklima werden vorgestellt. Darüber hinaus unterstützt der Arbeitsbereich Sexualerziehung und Gender auf Wunsch auch bei der Entwicklung von schulischen Konzepten zu mehr Akzeptanz der Vielfalt sexueller Orientierungen und Geschlechteridentitäten.
Im Bezirk Harburg wurden in den drei letzten Schuljahren die schulinternen Angebote vom Gymnasium Süderelbe, dem Gymnasium Finkenwerder, der Beruflichen Schule Hamburg-Harburg (BS 18), der Katholischen Schule Harburg sowie der Rudolf-Steiner-Schule Harburg genutzt. Außerdem ist die Goethe-Schule-Harburg durch Lehrkräfte im LI-Arbeitskreis Vielfalt (AK Vielfalt) vertreten. Der LI-AK Vielfalt ist ein regelmäßig stattfindendes Treffen von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die im Kontext Schule zum Themenfeld sexuelle und geschlechtliche Vielfalt arbeiten sowie schulischen Fach- und Lehrkräften.
Besonders eng arbeitet das LI mit folgenden Kooperationspartnerinnen und -partnern zusammen:
Ausgehend von Beratungsgesprächen stellt das LI je nach Bedarf der schulischen Fach- und Lehrkräfte den Kontakt zu einem passenden externen Anbieter her. Das LI vermittelt allerdings nicht zwischen Jugendlichen und externen Anbieterinnen und Anbietern. Schulisches Personal, insbesondere der jeweilige schulische Beratungsdienst bzw. die Beratungslehrkräfte, entscheiden in Abwägung und Absprache mit den Sorgeberechtigten, inwiefern externe Beratungsmöglichkeiten ergänzend zur schulinternen Beratung als sinnvoll erachtet werden. Auch das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum Harburg (ReBBZ) und das Beratungszentrum Berufliche Schulen (BZBS) stehen den Schulen zur Verfügung.
Queere Beratungsangebote für Eltern sind im Bezirk Harburg nicht bekannt.
Die unter Frage 1 genannten und von der BWFGB geförderten Beratungsangebote stehen ebenfalls Eltern zur Verfügung. Diese werden entweder persönlich oder telefonisch beraten.
gez. Heimath
f.d.R.
Hille
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.