21-0027.01

Antwort zur Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNEN-Fraktion betr. Geh- und Radweg Ernst-Bergeest-Weg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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10.09.2019
Sachverhalt

 

Derzeit wird im Ernst-Bergeest-Weg der Geh- und Radweg auf beiden Straßenseiten instandgesetzt. Obwohl die Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist, drängen sich bereits jetzt einige Fragen auf:

1.    Auf welcher planerischen Grundlage erfolgt die Maßnahme? Sind die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) angewendet worden? Falls ja, wurden Abweichungen von den ERA in Kauf genommen? Falls ja, mit welcher Begründung?

2.    Ist nach Abschluss der Maßnahme vorgesehen, eine Radwegenutzungspflicht anzuordnen? Wenn ja, mit welcher Begründung?

3.    In mehreren Einmündungsbereichen konnten in der Vergangenheit zahlreiche kritische Situationen zwischen abbiegenden KfZ und Fahrrädern beobachtet werden, z. B. in der Einmündung Beutnerring. Mit der aktuellen Instandsetzung wurde darauf verzichtet, den um einige Meter in die Einmündung hinein versetzten Radweg näher an die Fahrbahn zu versetzen oder gar eine Ableitung auf die Fahrbahn vor dieser und anderen Einmündungen vorzunehmen. Warum wurde darauf verzichtet?

4.    Auf der Südseite endet der Radweg unvermittelt und ohne weitere Kennzeichnung vor der Bushaltebucht der Haltestelle EKZ Marmstorf und setzt hinter der Bushaltebucht wieder ein. Radfahrende erleben die Radwegführung so, dass sie ihren Weg zwischen der Bushaltebucht und dem Fahrgastunterstand fortsetzen sollen. Ist diese Wegführung so gewollt? Wenn ja, warum wurde auf andere Optionen, wie z. B. Ableitung des Radwegs auf die Fahrbahn oder Verschwenkung des Radwegs hinter den  Fahrgastunterstand verzichtet?

5.    An mindestens einer Stelle wird der südseitige Radweg um ca. 30cm eingeengt, mutmaßlich um den Wurzelbereich eines Baumes zu schonen. Ist für diese Einengung ein Hinweis oder eine Markierung als Warnung o.ä. vorgesehen? Wie wird das Unfallrisiko an dieser Stelle bewertet? Wurde geprüft, ob auch Lastenräder oder Fahrräder mit Anhängern diesen Abschnitt gefahrlos nutzen können? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

6.    Auf der Nordseite wird der Radweg in Richtung Bremer Straße ca. 80m vor der Einmündung auf die Fahrbahn abgeleitet. Zu beobachten ist, dass die meisten Radfahrenden diese Ableitung nicht benutzen, sondern ihren Weg auf dem Gehweg fortsetzen, dessen Breite aber zu gering ist, um Fuß- und Radverkehr aufnehmen zu können. Warum wurde diese Wegführung gewählt? Wurde die Verbreiterung der Fahrbahn mit Einrichtung von Radstreifen geprüft? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen führte die Prüfung? Wenn nein, warum nicht?

7.    Aus welchem Haushaltstitel wird die Maßnahme finanziert? Bitte neben der Titelnummer auch die Bezeichnung angeben. Wie hoch sind nach aktuellem Stand die Gesamtkosten dieser Baumaßnahme? Welcher Teil davon ist dem Radverkehr zuzuordnen? Welcher Teil dem Fußverkehr?

8.    Sind in den nächsten 12 Monaten weitere derartiger Instandsetzungsmaßnahmen vorgesehen? Wenn ja, bitte benennen inkl. derzeit geplanten Ausführungstermin und jeweils planerischer Grundlage bzw. Anlass der Maßnahmen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg   19.08.2019

Der Vorsitzende

 

 

 

Die Behörde für  Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sowie die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nehmen zu der Anfrage GRÜNE  Drs. 21-0027 wie folgt Stellung:

 

 

Es handelt sich bei der Maßnahme im Ernst-Bergeest-Weg um eine Instandsetzung der Nebenflächen. Derartige Erhaltungsmaßnahmen werden generell ohne detaillierte Planung durchgeführt und dienen dem Ziel, vorhandene Geh- und Radwege in einem befahrbaren Zustand zu halten. Veränderungen von Führung und Breite sind hierbei nur in sehr begrenztem Umfang möglich. Eine grundlegende Neuaufteilung der Flächen und Überprüfung der in der Anfrage genannten Einzelaspekte kann nur im Rahmen einer Grundinstandsetzung der Straße mit Überplanung nach ReStra erfolgen. Darüber hinaus wurde die Maßnahme mit dem Bezirksamt Harburg intensiv abgestimmt.

 

Dies vorausgeschickt, nimmt die BWVI wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Siehe Vorbemerkung.

 

Zu 3. bis 6.:

Siehe Vorbemerkung.

 

Zu 7.:

Die Maßnahme wird aus konsumtiven Mitteln der Produktgruppe 269.02 Infrastruktur, Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit, finanziert. Die Kosten fließen in das Produkt Stadtstraßen und Brücken (Hamburg) ein.

 

Zu 8.:

In den nächsten 12 Monaten ist nach derzeitiger Planung keine weitere derartige Instandsetzungsmaßnahme vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Wyzinski