Antwort zur Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNEN-Fraktion betr. Daytime Cleaning und Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung
Letzte Beratung: 15.09.2020 Hauptausschuss Ö 2.13
Ausgangslage: Etwa 650.000 Menschen in Deutschland arbeiten als Reinigungskraft, viele davon für niedrige Löhne und mit drohender Altersarmut. Gleichzeitig erfährt die Dienstleistung eine gesellschaftlich eher geringe Wertschätzung. Ihre Dienstleistung wird eingekauft, sie werden nicht als Teil der Belegschaften und Unternehmen, für die arbeiten, wahrgenommen. Dies ist nicht zuletzt die Unsichtbarkeit der Arbeit bedingt. Reinigungskräfte arbeiten dann, wenn die zu putzenden Plätze leer sind: abends, nachts oder früh am Morgen. Diejenigen, welche sich eigentlich an den zu putzenden Plätzen befinden, sollen von der Putzarbeit nicht gestört werden. Dieser Arbeitsrhythmus macht aber die Arbeit und die Arbeitsbedingungen der Reinigungskräfte unsichtbar, nur das Ergebnis der Arbeit wird wahrgenommen.
Um die gesellschaftliche und innerbetriebliche Wertschätzung für die Reinigungsarbeit zu verbessern, den Reinigungskräften eine bessere Verhandlungsposition für Löhne und Arbeitsbedingungen zu verschaffen und um eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, fordern Vertreter*innen aus Politik und Gewerkschaften sogenanntes Daytime-Cleaning. Reinigungsarbeiten sollten, wenn möglich, zwischen 7 Uhr morgens und 18 Uhr abends stattfinden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt Harburg, die Behörde für Schule und Berufsbeildung und die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung und bitten um Antwort für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich:
- Welche Gebäude im Bezirk Harburg werden noch durch städtische Beschäftigte gereinigt? Wie ist die Arbeitszeitregelung für diese Beschäftigten? Bitte aufschlüsseln nach der Art der zu reinigenden Gebäude (Verwaltung, Schule, Forschungseinrichtung bzw. Universitätsgebäude etc).
- In wieweit werden bei der Vergabe von Fremdverträgen die Reinigungszeiten für die Gebäudereinigung öffentlicher Einrichtungen durch die Stadt Hamburg, bzw. durch die mit der Vergabe betrauten Behörden vorgegeben? Bitte aufschlüsseln nach der Art der zu reinigenden Gebäude (Verwaltung, Schule, Forschungseinrichtung bzw. Universität etc.).
- Wird das Reinigen zu bestimmten Zeiten und insbesondere in der Zeit nach 20:00 explizit untersagt? Bitte aufschlüsseln nach der Art der zu reinigenden Gebäude (s.o.).
- Zu welchen Zeiten finden die Reinigungen tatsächlich statt (bitte aufschlüsseln nach Arten der öffentlichen Gebäude nach Funktion)?
- In wie weit wurden Reinigungsfirmen in gegenwärtigen Verträgen für die Gebäudereinigung öffentlicher Einrichtungen bereits zu einer Zahlung von min. 12,00 EUR (brutto) pro Stunde an ihre Beschäftigten verpflichtet? In wie weit ist die Bedingung in laufenden Verfahren, bzw. ab wann wird es Bedingung in kommenden Ausschreibungsverfahren für die Gebäudereinigung öffentlicher Einrichtungen werden?
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