21-0408.01

Antwort zur Anfrage der GRÜNEN-Fraktion betr. Welche Störfälle sind in der Nynas GmbH & Co. KG, Raffinerie Harburg aufgetreten?

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 11.02.2020 Hauptausschuss Ö 7.11

Sachverhalt

Die Nynas GmbH & Co. KG, Raffinerie Harburg Hohe-Schaar-Straße 34, 21107 Hamburg und Moorburger Str. 10 wurde 2016 von der Shell AG übernommen

Im Verzeichnis der Handeslkammer Hamburg finden sich folgende Angaben: „Die Nynas GmbH & Co. KG betreibt Anlagen zur Herstellung, Lagerung und Umschlag von Rohöl und Mineralölprodukte wie Naphtha, Gasölen, Bitumen, Schwefel sowie Einsatz- und Fertigprodukte für die Schmierstoffherstellung in den Werksteilen Hohe-Schaar-Straße und Moorburger Straße. Die Anlagen fallen in den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung. Sie arbeiten überwiegend unter erhöhtem Druck und erhöhten Temperaturen und werden unter strengen Sicherheitsvorkehrungen betrieben. Zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung von Störfallauswirkungen sind Maßnahmen nach dem Stand der Sicherheitstechnik getroffen. Sicherheitsberichte wurden erstellt und liegen der zuständigen Behörde vor.“

Die Raffinerie liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des Stadtteils Heimfeld. Die Entfernung von Wohngebäuden zur Raffinerie beträgt zum Teil weniger als einen Kilometer.

Seit Juli 2019 haben sich Anwohnerinnen und Anwohner wiederholt über Emissionen aus dem Bereich des Werkes beschwert. Berichtet wird über einen Geruch, der als typisch für Benzol beschrieben wird. Benzol ist ein wichtiger Baustein für die petrochemische Industrie und hat einen charakteristischen aromatischen Geruch. Benzol ist beim Einatmen giftig und wirkt karzinogen.

Wir fragen die Behörde für Umwelt und Energie und die Feuerwehr Hamburg:

1. Welche Störfälle sind seit Beginn des Betriebes im Jahr 2016 aufgetreten, die der Fachbehörde und der Feuerwehr bekannt wurden?

1. Welche Stoffe sind wann in welcher Menge aufgetreten und welche Maßnahmen sind getroffen worden?

3. Sind Störmeldungen von Privatpersonen angezeigt geworden und wenn ja, wie wurden die Verdachtsfälle überprüft?

4. Gab es zu einem Zeitpunkt Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung in Heimfeld?

5. Werden von der Behörde oder von der Feuerwehr in Verdachtsfällen eigenständige Messungen von Schadstoffen durchgeführt, die möglicherweise aus der Raffinerie emittiert werden? Wenn ja - wie oft, wann und mit welchem Ergebnis?

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 13.01.2020

Die Behörde für Umwelt und Energie nimmt zu der Anfrage der DIE GRÜNEN-Fraktion (Drs. 21-0408) wie folgt Stellung:

die in einer Raffinerie verwendeten Stoffe sind an vielen Orten (z.B. Tankstellen, Werkstätten usw.) im Stadtgebiet vorhanden, und Geruchsbeschwerden sind schwer zu lokalisieren. Gleichwohl wird jeder Beschwerde nachgegangen. Dazu gehört nicht nur die Aufklärung vor Ort, sondern auch die Bitte an die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer, Datum und Uhrzeit der Geruchs-Belästigung zu notieren und mitzuteilen. Nur so lassen sich die Verursachenden ermitteln.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) die o.g. Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

In den Jahren 2016 bis heute sind keine Störfälle im Sinne der Störfallverordnung aufgetreten. Folgende Ereignisse wurden von der Fa. Nynas GmbH & Co. KG bei der BUE gemeldet:

Werksteil Moorburger Str. 10:

25.11./26.11.2016: Austritt von Zylinderöl aus einer Zirkulationsleitung.

Werksteil Hohe-Schaar-Str. 34:

09.10.2017: Austritt von Rohöl aus einer Rohrleitung innerhalb des Auffangraums des zugehörigen Tanks.

04.08.2019: Austritt von Rohöl aus einer Rohrleitung innerhalb des Rohrgrabens.

Zu 2.:

Die Freisetzung von flüssigen Stoffen stellt eine Betriebsstörung dar. In den unter Ziffer 1 genannten Fällen sind freigesetzt worden:

25.11.2016: 2 m³ Zylinderöl, 26.11.2016: 0,08 m³ Zylinderöl.

09.10.2017: Austritt von 1 m³ Rohöl.

04.08.2019: Austritt von 12 m³ Rohöl.

Das ausgetretene Produkt wurde aufgenommen und entsorgt. Es wurde jeweils verunreinigter Boden nach Maßgabe eines Bodensachverständigen ausgehoben und ein Bodengutachten erstellt. Zur Schadensursache hat die Fa. Nynas Untersuchungen durchgeführt und einen Schadensbericht erstellt.

Die Rohrleitung für Zylinderöl wurde außer Betrieb genommen und stillgelegt.

Die Rohrleitungen für Rohöl wurden repariert; vor Wiederinbetriebnahme wurden die Rohrleitungen von einem Sachverständigen geprüft.

Grundsätzlich kommt es in einer Raffinerie zur Freisetzung von geruchsintensiven Stoffen.

Zu 3.:

Ein von Anwohnern in Heimfeld beschriebener Geruch nach Benzol kann nicht der Fa. Nynas GmbH & Co. KG zugeordnet werden, da Benzol im Werksteil Moorburger Str. nicht gehandhabt wird. Es gab Beschwerden von Privatpersonen, die jedoch aufgrund der zum Zeitpunkt der Geruchswahrnehmung vorherrschenden Windrichtung nicht der Fa. Nynas zuzuordnen waren.

Bei jeder Beschwerde werden die im Zuständigkeitsbereich der Fachbehörde vermutlichen Verursacher ermittelt und befragt. Ggf. werden die Beschwerden an das Bezirksamt (wegen anderer Zuständigkeiten) weitergegeben.

Zu 4.:

Nein.

Zu 5.:

Von der Fachbehörde werden keine Immissionsmessungen durchgeführt.

Gez. Heimath

f.d.R. Martens

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