21-0443.01

Antwort zur Anfrage CDU betr. Straßenbauarbeiten im Bereich Cuxhavener Straße / Waltershofer Straße

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 11.02.2020 Hauptausschuss Ö 7.17

Sachverhalt


Im Zusammenhang mit dem Bericht über die Vergabe von Arbeiten an der Velo-Route 10 (Cuxhavener Straße Nr. 64 bis 128 einschließlich Knoten Waltershofer Straße bis Brücke) haben Vertreter des Fachamtes Management des Öffentlichen Raumes erklärt, dass eine Koordination der Arbeiten zwischen Bezirksdienststellen und dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer nicht erforderlich ist.

Im Zusammenhang mit den begonnenen und vorgesehenen Straßenbauarbeiten habe der Landesbetrieb den Bezirksdienststellen erklärt, dass er aus Gründen fehlender Kapazität nicht in der Lage sei, die Arbeiten an der Cuxhavener Straße eigenständig vornehmen zu lassen und zu überwachen. Insoweit sei das Bezirksamt gebeten worden, die Aufgaben des LSBG vollständig zu übernehmen, was geschehen sei.

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

1. Trifft es zu, dass der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer sich wegen
fehlender Kapazitäten nicht in der Lage gesehen hat, die erforderlichen Straßen-
bauarbeiten im Bereich Cuxhavener Straße / Waltershofer Straße eigenständig
durchführen zu lassen und zu betreuen?

2. Trifft es zu, dass insoweit auf entsprechende Bitte das Bezirksamt Harburg die
Durchführung der Arbeiten und die Koordination vollständig übernommen hat?

3. Hat der LSBG im Hinblick auf die unzulängliche Personal- und Finanzausstattung
der Bezirksämter insoweit dem Bezirksamt Personal- und Sachkosten für die
Durchführung der LSBG-Aufgaben überlassen?

4. In welcher Höhe ist dieses der Fall?

5. Sofern keine finanzielle Unterstützung des Bezirksamtes erfolgt sein sollte, welche
anderweitigen Straßenbaumaßnahmen und Aufgaben des Fachamtes Management
des Öffentlichen Raumes müssen wegen der Dienstleistung für den LSBG für
welchen Zeitraum zurückgestellt werden?

Hamburg, am 09.01.2020

Ralf-Dieter Fischer Robert Timmann
Fraktionsvorsitzender Rainer Bliefernicht

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 27.01.2020

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-0443) wie folgt Stellung:

Vorbemerkung: Das Bezirksamt hat im Rahmen des Vertrages für Hamburgs Radverkehr die Zuständigkeit für den Umbau von Hauptverkehrsstraßen zur Realisierung der Velorouten übernommen. Die Behauptung, Vertreter des Fachamtes MR hätten erklärt, dass eine Koordination der Arbeiten zwischen Bezirksdienststellen und dem LSBG nicht erforderlich sei, ist unzutreffend.

1. Trifft es zu, dass der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer sich wegen
fehlender Kapazitäten nicht in der Lage gesehen hat, die erforderlichen Straßen-
bauarbeiten im Bereich Cuxhavener Straße / Waltershofer Straße eigenständig
durchführen zu lassen und zu betreuen?

Ja, dies trifft für die Arbeiten in der Waltershofer Straße zu:

  1. Die Grundinstandsetzung der Waltershofer Straße sollte vom LSBG durchgeführt werden. Auf Nachfrage des Bezirksamtes stellte sich jedoch heraus, dass das Projekt der Grundinstandsetzung (EMS) zwar geplant sei, aber nicht vor 2025 realisiert werden würde. Daher erweiterte der Bezirk seine Planung um diesen Abschnitt und koordinierte beide Vorhaben.

b. Der Umbau der Cuxhavener Straße war als Bezirksmaßnahme geplant. Ursprünglich sollten nur Anpassungen in den Nebenflächen bzw. nur kleinere Reparaturarbeiten in der Fahrbahn erfolgen. Nach ersten Untersuchungen stellte sich jedoch heraus, dass die B73 in derart schlechtem Zustand ist, dass eine weitere Benutzung (5-10 Jahre) nicht mehr gewährleistet werden kann. Daher erweiterte das Bezirksamt seine Planung mit den Zielen: Verbesserungen für den ÖPNV, Grundinstandsetzung in den betroffenen Bereichen, Optimierung der Sicherheit sowie Erneuerung der Versorgungsleitungen.

2. Trifft es zu, dass insoweit auf entsprechende Bitte das Bezirksamt Harburg die
Durchführung der Arbeiten und die Koordination vollständig übernommen hat?

Ja, dieser Sachverhalt tritt zu.

3. Hat der LSBG im Hinblick auf die unzulängliche Personal- und Finanzausstattung
der Bezirksämter insoweit dem Bezirksamt Personal- und Sachkosten für die
Durchführung der LSBG-Aufgaben überlassen?

Nein, da die genannten Maßnahmen im Rahmen der Mittel für die Velorouten aus der BWVI finanziert werden.

4. In welcher Höhe ist dieses der Fall?

Entfällt.

5. Sofern keine finanzielle Unterstützung des Bezirksamtes erfolgt sein sollte, welche
anderweitigen Straßenbaumaßnahmen und Aufgaben des Fachamtes Management
des Öffentlichen Raumes müssen wegen der Dienstleistung für den LSBG für
welchen Zeitraum zurückgestellt werden?

Das Bezirksamt muss ca. 15 km Veloroute realisieren (ursprünglich bis Ende 2020/verlängert bis Ende 2021), und es sind lediglich zwei Grundinstandsetzungen von einer Verschiebung betroffen:

a. Femerlingstraße

b. Estedeich

Fredenhagen

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Cuxhavener Straße Waltershofer Straße Femerlingstraße Estedeich

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