Antwort zur Anfrage CDU betr. Straßenbauarbeiten im Bereich Cuxhavener Straße / Waltershofer Straße
Im Zusammenhang mit dem Bericht über die Vergabe von Arbeiten an der Velo-Route 10 (Cuxhavener Straße Nr. 64 bis 128 einschließlich Knoten Waltershofer Straße bis Brücke) haben Vertreter des Fachamtes Management des Öffentlichen Raumes erklärt, dass eine Koordination der Arbeiten zwischen Bezirksdienststellen und dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer nicht erforderlich ist.
Im Zusammenhang mit den begonnenen und vorgesehenen Straßenbauarbeiten habe der Landesbetrieb den Bezirksdienststellen erklärt, dass er aus Gründen fehlender Kapazität nicht in der Lage sei, die Arbeiten an der Cuxhavener Straße eigenständig vornehmen zu lassen und zu überwachen. Insoweit sei das Bezirksamt gebeten worden, die Aufgaben des LSBG vollständig zu übernehmen, was geschehen sei.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Trifft es zu, dass der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer sich wegen
fehlender Kapazitäten nicht in der Lage gesehen hat, die erforderlichen Straßen-
bauarbeiten im Bereich Cuxhavener Straße / Waltershofer Straße eigenständig
durchführen zu lassen und zu betreuen?
2. Trifft es zu, dass insoweit auf entsprechende Bitte das Bezirksamt Harburg die
Durchführung der Arbeiten und die Koordination vollständig übernommen hat?
3. Hat der LSBG im Hinblick auf die unzulängliche Personal- und Finanzausstattung
der Bezirksämter insoweit dem Bezirksamt Personal- und Sachkosten für die
Durchführung der LSBG-Aufgaben überlassen?
4. In welcher Höhe ist dieses der Fall?
5. Sofern keine finanzielle Unterstützung des Bezirksamtes erfolgt sein sollte, welche
anderweitigen Straßenbaumaßnahmen und Aufgaben des Fachamtes Management
des Öffentlichen Raumes müssen wegen der Dienstleistung für den LSBG für
welchen Zeitraum zurückgestellt werden?
Hamburg, am 09.01.2020
Ralf-Dieter Fischer Robert Timmann
Fraktionsvorsitzender Rainer Bliefernicht