21-0447.01

Antwort zur Anfrage CDU betr. Projekt Hotel Veritaskai

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 11.02.2020 Hauptausschuss Ö 7.20

Sachverhalt


Nachdem am Veritaskai der bei der Harburger Bevölkerung und weit über den Bezirk hinaus bekannte und beliebte, attraktive Beach Club das genutzte Gelände räumen musste, liegt die Fläche bereits seit Jahren brach. Die geplante Errichtung eines Hotels hat sich offenbar immer wieder verzögert. Nunmehr hat der Projektentwickler im Stadtentwicklungsausschuss die Gründe für die Verzögerungen dargestellt. Insbesondere war der bisher ins Auge gefasste Hotelbetreiber offenbar für den erforderlichen internationalen Markt nicht ausreichend geeignet. Daher habe man sich getrennt und im Herbst 2019 einen Vertrag mit einem neuen Betreiber geschlossen. Das gesamte Vorhaben musste nunmehr auf dessen spezielle Wünsche zugeschnitten und verändert werden. Man gehe nunmehr davon aus, dass im April dieses Jahres ein Bauantrag eingereicht werden könne.

Beiläufig ist bei der Berichterstattung auch erwähnt worden, dass an der auf dem Gesamtgrundstück geplanten Gastronomie mit dem denkmalgeschützten Schiffsanleger festgehalten werden soll. Allerdings habe der bisher vorgesehene und eingebundene Betreiber Jim Block sich aus dem Projekt zurückgezogen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie will die Bezirksverwaltung sicherstellen, dass die Freifläche westlich des
geplanten Hotelneubaus in der bisherigen Weise gastronomisch genutzt werden
kann?

2. Wie wird sichergestellt, dass baulich, architektonisch und organisatorisch die
Errichtung des Hotels und des Gastronomiebetriebes koordiniert werden kann?

3. Wird die Bezirksverwaltung an dem bisherigen, eng abgestimmten Freiflächen-
konzept mit Gastronomie und Schiffsanleger an der denkmalgeschützten Kai-
mauer festhalten oder sind gegebenenfalls auch insoweit bei Realisierung des
Hotels in der jetzt vorgesehenen Form erhebliche Veränderungen erforderlich?

4. Nach Angaben des Projektentwicklers sind die Veränderungen am Hotelgebäude
bisher in enger Abstimmung mit der Bezirksverwaltung erfolgt. Ist dieses auch im
Hinblick auf die derzeit offene Frage der Gastronomienutzung auf der Freifläche
geschehen und in welcher Weise sind dabei Festlegungen getroffen worden?

Hamburg, am 09.01.2020

Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 16.01.2020

Das Bezirksamt nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-0447) wie folgt Stellung:

1. Wie will die Bezirksverwaltung sicherstellen, dass die Freifläche westlich des

geplanten Hotelneubaus in der bisherigen Weise gastronomisch genutzt werden

kann?

Die Freifläche direkt westlich des geplanten Hotelneubaus war und ist als Fläche für Anlieferung und Stellplätze vorgesehen, nicht für Außengastronomie.

2. Wie wird sichergestellt, dass baulich, architektonisch und organisatorisch die

Errichtung des Hotels und des Gastronomiebetriebes koordiniert werden kann?

Hotel und Gaststätte sollen in unterschiedlichen Gebäuden mit unterschiedlichen Nutzern entstehen. Sie müssen nicht zwingend baulich, architektonisch und organisatorisch koordiniert werden. Der Binnenhafen zeichnet sich u. a. besonders durch seine Vielfalt aus.

3. Wird die Bezirksverwaltung an dem bisherigen, eng abgestimmten Freiflächen-

konzept mit Gastronomie und Schiffsanleger an der denkmalgeschützten Kai-

mauer festhalten oder sind gegebenenfalls auch insoweit bei Realisierung des

Hotels in der jetzt vorgesehenen Form erhebliche Veränderungen erforderlich?

Das bisherige Konzept wird weiter verfolgt. Lt. Aussage des Projektentwicklers (u. a. im SEA am 06.01.2020) besteht auch von seiner Seite keine Veranlassung für erhebliche Veränderungen.

4. Nach Angaben des Projektentwicklers sind die Veränderungen am Hotelgebäude

bisher in enger Abstimmung mit der Bezirksverwaltung erfolgt. Ist dieses auch im

Hinblick auf die derzeit offene Frage der Gastronomienutzung auf der Freifläche

geschehen und in welcher Weise sind dabei Festlegungen getroffen worden?

Die architektonische Gestaltung des Gebäudes für eine Gastronomienutzung war bislang eher ein Randthema, da auch die Planung hierfür bislang nur einen vorläufigen Stand hatte. Sie war auch nicht Teil des Hochbauwettbewerbes. Wesentliche Randbedingungen setzen hier die abgestimmte Freiraumplanung und der Bebauungsplan.

Fredenhagen

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Veritaskai
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