Antwort zur Anfrage CDU betr. Misserfolgsquote bei Fahrerlaubnisprüfungen in Harburg
Letzte Beratung: 12.05.2020 Hauptausschuss Ö 2.8
Nach den Mitteilungen des Kraftfahrbundesamtes und des TÜV Hanse sind die Fahrschüler in der Hansestadt Hamburg bei den theoretischen Prüfungen zur Erlangung einer allgemeinen Fahrerlaubnis bezogen auf das gesamte Bundesgebiet Mittelmaß. Bei der praktischen Prüfung liegt das Ergebnis am Ende aller Bundesländer. Die Ergebnisse beim Nichtbestehen der theoretischen Prüfungen haben sich von 2011 bis 2018 kontinuierlich erhöht. Sie liegen zwischenzeitlich bei ca. 37 %. Bei der praktischen Fahrprüfung beträgt die Misserfolgsquote über 40 %.
Auffällig bei den übermittelten Statistiken ist, dass Harburger Fahrschüler in der Regel erheblich schlechter als der Hamburger Schnitt abschneiden.
Wir fragen die zuständigen Fachbehörden und Stellen:
1. Wie haben sich die Anteile nicht bestandener theoretischer Prüfungen zur Erlangung der allgemeinen Fahrerlaubnis in Hamburg von 2011 bis 2019 entwickelt? Dabei sollen die Angaben jeweils für die Kalenderjahre getrennt erfolgen.
2. Wie haben sich die Anteile der nicht bestandenen praktischen Prüfungen zur Erlangung einer allgemeinen Fahrerlaubnis von 2011 bis 2019 in Hamburg entwickelt, wobei die Angaben jeweils je Kalenderjahr erfolgen sollen?
3. Wie haben sich die Anteile nicht bestandener theoretischer Prüfungen zur Erlangung der allgemeinen Fahrerlaubnis in den Jahren 2011 bis 2019 bei Harburger Fahrschülern entwickelt, wobei die Angaben nach Kalenderjahren erfolgen sollen?
4. Wie haben sich die Anteile nicht bestandener praktischer Prüfungen zur Erlangung einer allgemeinen Fahrerlaubnis in den Jahren 2011 bis 2019 bei Harburger Fahrschülern entwickelt, wobei die Angaben für die Kalenderjahre getrennt erfolgen sollen?
5. Liegen Erkenntnisse dafür vor, aus welchen Gründen die Harburger Fahrschüler regelmäßig deutlich schlechter abschneiden, als dieses für ganz Hamburg oder sogar das gesamte Bundesgebiet der Fall ist?
Hamburg, am 05.03.2020
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Brit-Meike Fischer-Pinz
Jens Ritter
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 29.04.2020
Die Behörde für Sport und Inneres nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-0636) wie folgt Stellung:;
2011 |
30,50% |
2012 |
30,40% |
2013 |
30,60% |
2014 |
34,30% |
2015 |
34,50% |
2016 |
36,00% |
2017 |
37,00% |
2018 |
33,36% |
2019 |
31,90% |
Antwort:
(Quelle: FUEP 03 / SAP MO Reporting)
(Die Zahlen beinhalten auch Prüfungen nach §31 und §20 FeV)
2011 |
40,40% |
2012 |
39,30% |
2013 |
40,20% |
2014 |
40,20% |
2015 |
40,70% |
2016 |
42,40% |
2017 |
41,60% |
2018 |
42,00% |
2019 |
44,10% |
Antwort:
(Quelle: FUEP 03 / SAP MO Reporting)
(Die Zahlen beinhalten auch Prüfungen nach §31 und §20 FeV)
Die Anteile nicht bestandener theoretischer Fahrerlaubnisprüfungen von Harburger Fahrschülern in dem genannten Beurteilungszeitraum lässt sich nicht belastbar ermitteln und darstellen. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass Besehens- bzw. Nichtbestehensquoten nicht im Hinblick auf Einwohner einzelner Bezirke erfasst werden, sondern die Quoten in Bezug auf Fahrschulen erhoben werden. Diese lassen sich zwar den verschiedenen Bezirken zuordnen, es ist jedoch bei der Entscheidung des Fahrschülers für die Anmeldung bei einer Fahrschule nicht allein die Lage im eigenen Bezirk ausschlaggebend, so dass davon auszugehen ist, dass Harburger Fahrschüler sowohl Fahrschulen im Bezirk Harburg besuchen, als auch Fahrschulen außerhalb des Bezirkes. Das bedingt, dass man auch bei der Betrachtung der einzelnen Fahrschulen nicht feststellen kann, aus welchem Bereich der Stadt diese kommen.
Hinzu kommt, dass die Kriterien der Datenerfassung im Jahr 2019 umgestellt wurden. Bis 2018 wurden die Daten für die einzelnen Fahrschulen ohne die Bewerber nach §31 FeV (Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis) und nach §20 FeV (Neuerteilung einer Fahrerlaubnis) erfasst. Seit 2019 werden diese Daten auf Grund einer Änderung der Fahrerlaubnisverordnung miterfasst. Das hat durchaus einen Einfluss auf die Erfolgsquote.
Antwort:
Die Anteile nicht bestandener praktischer Fahrerlaubnisprüfungen von Harburger Fahrschülern in dem genannten Beurteilungszeitraum lässt sich nicht belastbar ermitteln und darstellen. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass Besehens- bzw. Nichtbestehensquoten nicht im Hinblick auf Einwohner einzelner Bezirke erfasst werden, sondern die Quoten in Bezug auf Fahrschulen erhoben werden. Diese lassen sich zwar den verschiedenen Bezirken zuordnen, es ist jedoch bei der Entscheidung des Fahrschülers für die Anmeldung bei einer Fahrschule nicht allein die Lage im eigenen Bezirk ausschlaggebend, so dass davon auszugehen ist, dass Harburger Fahrschüler sowohl Fahrschulen im Bezirk Harburg besuchen, als auch Fahrschulen außerhalb des Bezirkes. Das bedingt, dass man auch bei der Betrachtung der einzelnen Fahrschulen nicht feststellen kann, aus welchem Bereich der Stadt diese kommen.
Hinzu kommt, dass die Kriterien der Datenerfassung im Jahr 2019 umgestellt wurden. Bis 2018 wurden die Daten für die einzelnen Fahrschulen ohne die Bewerber nach §31 FeV (Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis) und nach §20 FeV (Neuerteilung einer Fahrerlaubnis) erfasst. Seit 2019 werden diese Daten auf Grund einer Änderung der Fahrerlaubnisverordnung miterfasst. Das hat durchaus einen Einfluss auf die Erfolgsquote.
Antwort:
Das Abschneiden von Harburger Fahrschülern im Vergleich zu Fahrschülern anderer Hamburger Stadtteile oder dem gesamten Bundesgebiet lässt sich aufgrund der Datenlage nicht seriös beurteilen. Insofern kann nicht als gesichert unterstellt werden, dass Harburger Fahrschüler regelmäßig deutlich schlechter abschneiden, als Fahrschüler im gesamten Hamburger Stadtgebiet.
Heimath
f.d.R. Martens
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