Antwort zur Anfrage CDU betr. Inhalt des Bauvorhabens der BPD am Harburger Ring
Über viele Jahre war im Harburger Innenstadtbereich das ehemalige Harburg-Center am Harburger Ring ein Ärgernis, weil es die Entwicklung der Harburger Innenstadt in unzumutbarer Weise beeinträchtigt und verzögert hat.
Mit dem Erwerb des Grundstücks durch die BPD Immobilienentwicklung GmbH war die Hoffnung verbunden, dass mit einem namhaften und solventen Unternehmen nunmehr die Entwicklung zügig vorangebracht werden kann. Die Gespräche der Bezirksversammlung und der Kommunalpolitik mit den neuen Eigentümern verliefen zunächst erfolgversprechend, so dass relativ schnell Einigung über die Bebauungsabsichten erzielt werden konnte.
Der positive Eindruck wurde verstärkt durch den Beginn der Abbrucharbeiten des Harburg-Centers.
Allerdings ist seither ein Besorgnis erregender Stillstand eingetreten.
Im Frühjahr 2019, also noch vor der Bezirksversammlungswahl, wurde die Kommunalpolitik seitens des Unternehmens und der Verwaltung darüber informiert, dass bis dahin beabsichtigte Baumaßnahmen wohl unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte nicht mehr realisiert werden können. Es wurden insoweit Forderungen nach Änderung der Nutzungsmöglichkeiten und Verringerung des Parkangebotes erhoben.
Es wurde vereinbart, über die weiteren Entwicklungen und Gespräche jeweils fortlaufend zu informieren. Leider ist nach nunmehr 9 Monaten kein erkennbarer Fortschritt vorhanden. Die Fläche liegt seither brach und beeinträchtigt die Entwicklung der Harburger Innenstadt in erheblicher Weise. Dieses gilt für die dringend erforderliche Bushaltestelle in dem Bereich ebenso, wie für die geordnete Anbindung der Bewohner und Gewerbetreibenden zwischen Harburger Ring, Rieckhoffstraße und B 73.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann haben in der laufenden Legislaturperiode Gespräche der Grundeigentümerin
mit Dienststellen des Bezirksamtes stattgefunden, die das Ziel hatten, das Baupro-
jekt kurzfristig realisieren zu können?
2. Welche Forderungen auf Änderungen der bisherigen Planüberlegungen sind seitens
der Eigentümerin an die Bezirksverwaltung herangetragen worden?
3. Welche Auffassung hat die Bezirksverwaltung zu Änderungsvorstellungen der
Grundeigentümerin vertreten?
4. Aus welchem Grunde sind die Fraktionen der Bezirksversammlung über den weiteren
Verlauf der Angelegenheit noch nicht informiert worden?
5. Sind möglicherweise einzelne Fraktionen oder Mitglieder der Bezirksversammlung
exklusiv informiert worden, wenn ja, wann und zu welchem Zeitpunkt durch wen?
6. Wann wird die Bezirksverwaltung die Bezirksversammlung über den aktuellen Stand
und die Absichten der Grundeigentümerin informieren?
7. Hält die Bezirksverwaltung es im Hinblick auf den herausgehobenen Standort des
Grundstücks im Bereich der Harburger Innenstadt nicht für erforderlich, frühzeitig
unter Einbeziehung der Grundeigentümerin und der Fraktionen der Bezirksver-
sammlung eine möglichst weite Akzeptanz bei der Realisierung des Bauvorhabens
zu schaffen?
8. Wann soll gegebenenfalls dieses durch die Bezirksverwaltung veranlasst werden?
Hamburg, am 09.01.2020
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Helga Stöver