21-0444.01

Antwort zur Anfrage CDU betr. Inhalt des Bauvorhabens der BPD am Harburger Ring

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 11.02.2020 Hauptausschuss Ö 7.18

Sachverhalt

Über viele Jahre war im Harburger Innenstadtbereich das ehemalige Harburg-Center am Harburger Ring ein Ärgernis, weil es die Entwicklung der Harburger Innenstadt in unzumutbarer Weise beeinträchtigt und verzögert hat.

Mit dem Erwerb des Grundstücks durch die BPD Immobilienentwicklung GmbH war die Hoffnung verbunden, dass mit einem namhaften und solventen Unternehmen nunmehr die Entwicklung zügig vorangebracht werden kann. Die Gespräche der Bezirksversammlung und der Kommunalpolitik mit den neuen Eigentümern verliefen zunächst erfolgversprechend, so dass relativ schnell Einigung über die Bebauungsabsichten erzielt werden konnte.

Der positive Eindruck wurde verstärkt durch den Beginn der Abbrucharbeiten des Harburg-Centers.

Allerdings ist seither ein Besorgnis erregender Stillstand eingetreten.

Im Frühjahr 2019, also noch vor der Bezirksversammlungswahl, wurde die Kommunalpolitik seitens des Unternehmens und der Verwaltung darüber informiert, dass bis dahin beabsichtigte Baumaßnahmen wohl unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte nicht mehr realisiert werden können. Es wurden insoweit Forderungen nach Änderung der Nutzungsmöglichkeiten und Verringerung des Parkangebotes erhoben.

Es wurde vereinbart, über die weiteren Entwicklungen und Gespräche jeweils fortlaufend zu informieren. Leider ist nach nunmehr 9 Monaten kein erkennbarer Fortschritt vorhanden. Die Fläche liegt seither brach und beeinträchtigt die Entwicklung der Harburger Innenstadt in erheblicher Weise. Dieses gilt für die dringend erforderliche Bushaltestelle in dem Bereich ebenso, wie für die geordnete Anbindung der Bewohner und Gewerbetreibenden zwischen Harburger Ring, Rieckhoffstraße und B 73.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wann haben in der laufenden Legislaturperiode Gespräche der Grundeigentümerin
mit Dienststellen des Bezirksamtes stattgefunden, die das Ziel hatten, das Baupro-
jekt kurzfristig realisieren zu können?

2. Welche Forderungen auf Änderungen der bisherigen Planüberlegungen sind seitens
der Eigentümerin an die Bezirksverwaltung herangetragen worden?

3. Welche Auffassung hat die Bezirksverwaltung zu Änderungsvorstellungen der
Grundeigentümerin vertreten?

4. Aus welchem Grunde sind die Fraktionen der Bezirksversammlung über den weiteren
Verlauf der Angelegenheit noch nicht informiert worden?

5. Sind möglicherweise einzelne Fraktionen oder Mitglieder der Bezirksversammlung
exklusiv informiert worden, wenn ja, wann und zu welchem Zeitpunkt durch wen?

6. Wann wird die Bezirksverwaltung die Bezirksversammlung über den aktuellen Stand
und die Absichten der Grundeigentümerin informieren?

7. Hält die Bezirksverwaltung es im Hinblick auf den herausgehobenen Standort des
Grundstücks im Bereich der Harburger Innenstadt nicht für erforderlich, frühzeitig
unter Einbeziehung der Grundeigentümerin und der Fraktionen der Bezirksver-
sammlung eine möglichst weite Akzeptanz bei der Realisierung des Bauvorhabens
zu schaffen?

8. Wann soll gegebenenfalls dieses durch die Bezirksverwaltung veranlasst werden?

Hamburg, am 09.01.2020

Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Helga Stöver

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 16.01.2020

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-0444) wie folgt Stellung:

1. Wann haben in der laufenden Legislaturperiode Gespräche der Grundeigentümerin
mit Dienststellen des Bezirksamtes stattgefunden, die das Ziel hatten, das Baupro-
jekt kurzfristig realisieren zu können?

Am 30.09.2019 wurden Bauantragsänderung mit dem WBZ besprochen.

siehe auch Frage 5

2. Welche Forderungen auf Änderungen der bisherigen Planüberlegungen sind seitens
der Eigentümerin an die Bezirksverwaltung herangetragen worden?

Die Eigentümerin hat erklärt, auf das untere Stellplatzgeschoss verzichten zu wollen. Weitere Überlegungen zur Änderung der oberen Geschosse wurden nicht weiterverfolgt.

3. Welche Auffassung hat die Bezirksverwaltung zu Änderungsvorstellungen der
Grundeigentümerin vertreten?

Die Verwaltung hat unter dem Vorbehalt der Zustimmung der BV Zustimmung signalisiert, sofern die Eigentümerin nachweisen könnte, dass hinreichend Stellplätze für Bewohner zur Anmietung in benachbarten Parkhäusern zur Verfügung stehen würden und dass die für die gewerbliche Nutzung erforderlichen Stellplätze in vollem Umfang auf dem Grundstück Harburger Ring 6 realisiert werden würden. Beides wurde nachgewiesen.

4. Aus welchem Grunde sind die Fraktionen der Bezirksversammlung über den weiteren
Verlauf der Angelegenheit noch nicht informiert worden?

Die der Frage zugrunde gelegte Behauptung ist unzutreffend.

Im Protokoll des Hauptausschusses vom 15.05.2019 ist vermerkt:

„Herr Penner teilt mit, die Realisierung des Bauvorhabens Harburger Ring 6 verzögere sich nach personellen Veränderungen und Baukostensteigerungen. Die Firma sei bestrebt, das Vorhaben wieder wirtschaftlich zu gestalten und überlege daher, den Bau mit weniger Geschossen - und damit anderer Architektur – auszuführen und geplante Verkaufsfläche durch Wohnungen zu ersetzen. Diese Änderungen würden einen neuen Vorbescheidsantrag erforderlich machen. Der Abstimmungsprozess mit den Nachbarn habe sich bereits im

Vorverfahren äußerst schwierig gestaltet.

Ein Verzicht auf das zweite Tiefgeschoss, und damit auf Stellplätze für Wohnungen, sei

ebenfalls angedacht, erfordere aber kein neues Vorbescheidsverfahren.

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis“

5. Sind möglicherweise einzelne Fraktionen oder Mitglieder der Bezirksversammlung
exklusiv informiert worden, wenn ja, wann und zu welchem Zeitpunkt durch wen?

Die Eigentümerin hat auf eigenen Wunsch mit den Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen

am 15. August 2019 ein Gespräch geführt, an dem Vertreter der Verwaltung teilgenommen haben.

6. Wann wird die Bezirksverwaltung die Bezirksversammlung über den aktuellen Stand
und die Absichten der Grundeigentümerin informieren?

Die Verwaltung informiert den zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung jeweils zeitnah über relevante Entwicklungen und mögliche relevante Planänderungen.

Siehe auch Antwort zu 4.

7. Hält die Bezirksverwaltung es im Hinblick auf den herausgehobenen Standort des
Grundstücks im Bereich der Harburger Innenstadt nicht für erforderlich, frühzeitig
unter Einbeziehung der Grundeigentümerin und der Fraktionen der Bezirksver-
sammlung eine möglichst weite Akzeptanz bei der Realisierung des Bauvorhabens
zu schaffen?

Die Verwaltung hält dies für erforderlich, sobald entweder Entscheidungsreife besteht oder ein grundsätzliches Meinungsbild der Fraktionen für die weiteren Planungen hilfreich ist. Die Verwaltung hält es nicht für erforderlich, die Fraktionen über nicht ausgereifte Vorüberlegungen von Investoren zu informieren.

8. Wann soll gegebenenfalls dieses durch die Bezirksverwaltung veranlasst werden?

Siehe Antwort zu 4 und 6.

Fredenhagen

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