Antwort zur Anfrage CDU betr. Heimfelder Holz
Das zwischen der Bundesstraße 73 und der Heimfelder Straße neben Meyers Park und an der Autobahn A7 gelegene, rund 95 ha große Waldgebiet ist aufgrund Beschluss des Senates vom 17.12.2019 als zukünftiges Naturschutzgebiet vorgesehen. Von der Gesamtfläche von 95 h gehört allerdings etwa die Hälfte einem forstwirtschaftlichen Unternehmen aus Süddeutschland. Dieses hatte vor vielen Jahren von der Bundesrepublik Deutschland die Fläche, die für Forstwirtschaft ausgewiesen ist, erworben und nach vielfältigen Vorüberlegungen, die sich zerschlagen haben oder auf unüberwindbaren Widerstand gestoßen sind, angekündigt, nunmehr sachgerecht forstwirtschaftliche Maßnahmen durchzuführen.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. In welcher Weise war das Bezirksamt an den Überlegungen der zuständigen
Fachbehörden, das Heimfelder Holz in ein Naturschutzgebiet umzuwandeln,
beteiligt?
2. Wann ist diese Beteiligung erfolgt?
3. Welche Senatsdienststellen haben dazu bezirkliche Dienststellen kontaktiert,
informiert und einbezogen?
4. Welche Stellungnahmen hat das Bezirksamt gegenüber den Fachbehörden dazu
abgegeben?
5. Ist in ausreichender Weise berücksichtigt, dass ein erheblicher Teil des Gesamt-
gebietes bisher der Freizeitnutzung durch Heimfelder Bewohner dient?
6. Wie will das Bezirksamt sicherstellen, dass die Freizeitnutzung auch nach Um-
wandlung in ein Naturschutzgebiet in bisheriger Weise möglich bleibt?
7. Da das Gebiet auch in großem Umfang als Hundeauslauffläche genutzt wird und
insoweit ein Mangel in Harburg besteht, möge die Bezirksverwaltung erläutern, wie
eine Nutzung als Hundeauslauffläche zukünftig mit naturschutzrechtlichen Geboten
in Einklang gebracht werden kann?
8. Hat das Bezirksamt zu irgendeinem Zeitpunkt dem forstwirtschaftlichen Grund-
eigentümer angeboten, die in seinem Eigentum stehenden Flächen zu erwerben?
9. Welches Ergebnis hatten derartige Gespräche und warum ist dieses gegebenen-
falls, sofern sie nicht stattgefunden haben, nicht erfolgt?
10. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob möglicherweise Dienststellen von Fachbehörden
dem forstwirtschaftichen Grundeigentümer den Ankauf seiner Fläche zu angemes-
senen Konditionen angeboten haben? Wann und durch welche Behörde war dieses
gegebenenfalls der Fall?
11. Steht die geplante Umwandlung in ein höherwertiges Grün- und Naturschutzgebiet
in Zusammenhang mit den Zusagen des Senats und von Fachbehörden, bei der
Erweiterung des HIT und des Bostelbeker Werkes der Daimler AG den erforder-
lichen umfangreichen Grünausgleich möglichst nah an den Maßnahmen im Bezirk
Harburg zu ermöglichen?
12. Ist grundsätzlich die Umwandlung eines bisher zum erheblichen Teil ungenutzten,
brachliegenden Waldgeländes geeignet, nach Umwandlung in ein hochwertiges
Naturschutzgebiet den Flächenbedarf an Grünausgleich für die Baumaßnahmen
beim HIT und der Daimler AG darzustellen?
Hamburg, am 09.01.2020
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Brit-Meike Fischer-Pinz
Robert Timmann