21-0448.01

Antwort zur Anfrage CDU betr. Heimfelder Holz

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 11.02.2020 Hauptausschuss Ö 7.21

Sachverhalt


Das zwischen der Bundesstraße 73 und der Heimfelder Straße neben Meyers Park und an der Autobahn A7 gelegene, rund 95 ha große Waldgebiet ist aufgrund Beschluss des Senates vom 17.12.2019 als zukünftiges Naturschutzgebiet vorgesehen. Von der Gesamtfläche von 95 h gehört allerdings etwa die Hälfte einem forstwirtschaftlichen Unternehmen aus Süddeutschland. Dieses hatte vor vielen Jahren von der Bundesrepublik Deutschland die Fläche, die für Forstwirtschaft ausgewiesen ist, erworben und nach vielfältigen Vorüberlegungen, die sich zerschlagen haben oder auf unüberwindbaren Widerstand gestoßen sind, angekündigt, nunmehr sachgerecht forstwirtschaftliche Maßnahmen durchzuführen.

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

1. In welcher Weise war das Bezirksamt an den Überlegungen der zuständigen
Fachbehörden, das Heimfelder Holz in ein Naturschutzgebiet umzuwandeln,
beteiligt?

2. Wann ist diese Beteiligung erfolgt?

3. Welche Senatsdienststellen haben dazu bezirkliche Dienststellen kontaktiert,
informiert und einbezogen?

4. Welche Stellungnahmen hat das Bezirksamt gegenüber den Fachbehörden dazu
abgegeben?

5. Ist in ausreichender Weise berücksichtigt, dass ein erheblicher Teil des Gesamt-
gebietes bisher der Freizeitnutzung durch Heimfelder Bewohner dient?

6. Wie will das Bezirksamt sicherstellen, dass die Freizeitnutzung auch nach Um-
wandlung in ein Naturschutzgebiet in bisheriger Weise möglich bleibt?

7. Da das Gebiet auch in großem Umfang als Hundeauslauffläche genutzt wird und
insoweit ein Mangel in Harburg besteht, möge die Bezirksverwaltung erläutern, wie
eine Nutzung als Hundeauslauffläche zukünftig mit naturschutzrechtlichen Geboten
in Einklang gebracht werden kann?

8. Hat das Bezirksamt zu irgendeinem Zeitpunkt dem forstwirtschaftlichen Grund-
eigentümer angeboten, die in seinem Eigentum stehenden Flächen zu erwerben?

9. Welches Ergebnis hatten derartige Gespräche und warum ist dieses gegebenen-
falls, sofern sie nicht stattgefunden haben, nicht erfolgt?

10. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob möglicherweise Dienststellen von Fachbehörden
dem forstwirtschaftichen Grundeigentümer den Ankauf seiner Fläche zu angemes-
senen Konditionen angeboten haben? Wann und durch welche Behörde war dieses
gegebenenfalls der Fall?

11. Steht die geplante Umwandlung in ein höherwertiges Grün- und Naturschutzgebiet
in Zusammenhang mit den Zusagen des Senats und von Fachbehörden, bei der
Erweiterung des HIT und des Bostelbeker Werkes der Daimler AG den erforder-
lichen umfangreichen Grünausgleich möglichst nah an den Maßnahmen im Bezirk
Harburg zu ermöglichen?

12. Ist grundsätzlich die Umwandlung eines bisher zum erheblichen Teil ungenutzten,
brachliegenden Waldgeländes geeignet, nach Umwandlung in ein hochwertiges
Naturschutzgebiet den Flächenbedarf an Grünausgleich für die Baumaßnahmen
beim HIT und der Daimler AG darzustellen?

Hamburg, am 09.01.2020

Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Brit-Meike Fischer-Pinz
Robert Timmann

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 16.01.2020

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-0448) sowie zu der BUE Abstimmung zum SDrsE „Sichertellung NSG Heimfelder Holz“ wie folgt Stellung:

Das Bezirksamt Harburg stimmt dem Erlass und den geplanten Inhalten der Sicherstellungsverordnung für das künftige NSG Heimfelder Holz grundsätzlich zu. Der Erlass dieser Sicherungsverordnung wird ausdrücklich begrüßt.

Die umgehende und dauerhafte Sicherung der vorhandenen, vitalen und ökologisch sehr wertvollen Waldstrukturen, die sowohl als Laubbaum-, Misch- als auch als Kiefernbestände ausgebildet sind, ist von herausragender Bedeutung für den Natur- und Artenschutz (z.B. für eine artenreiche Fledermaus-Fauna) aber auch für die regionale und überregionale Erholung.

Im weiteren Verfahren zur Feststellung des NSGs Heimfelder Holz ist dann zu klären, ob und in welchem Umfang die vorhandene Hundeauslauffläche (s. Anlage) in den städtischen Waldflächen östlich der Kuhtrift beibehalten werden kann.

Abschließend ist dem Bezirksamt Harburg der Hinweis wichtig, dass die Festlegung des abschließenden Geltungsbereichs wie auch die endgültige Abstimmung der forstwirtschaftlichen Inhalte dem späteren Unterschutzstellungsverfahren zum NSG Heimfelder Holz überlassen bleiben.

5. Ist in ausreichender Weise berücksichtigt, dass ein erheblicher Teil des Gesamt-
gebietes bisher der Freizeitnutzung durch Heimfelder Bewohner dient?

Ja.

6. Wie will das Bezirksamt sicherstellen, dass die Freizeitnutzung auch nach Um-
wandlung in ein Naturschutzgebiet in bisheriger Weise möglich bleibt?

Die Freizeitnutzung durch Mountainbiker ist nicht mit einem Naturschutzgebiet vereinbar. Auch der Eigentümer der Waldflächen an der Kuhtrift versucht seit geraumer Zeit, die Zerstörung des Unterholzes durch Mountainbiking außerhalb der dafür vorgesehenen Pfade zu unterbinden. Das Bezirksamt wird die Nutzung durch Mountainbiker abseits der Pfade nicht sicherstellen.

7. Da das Gebiet auch in großem Umfang als Hundeauslauffläche genutzt wird und
insoweit ein Mangel in Harburg besteht, möge die Bezirksverwaltung erläutern, wie
eine Nutzung als Hundeauslauffläche zukünftig mit naturschutzrechtlichen Geboten
in Einklang gebracht werden kann?

Die Bezirksverwaltung hat auf den Konflikt hingewiesen. Der Konflikt muss im weiteren Verfahren gelöst werden.

8. Hat das Bezirksamt zu irgendeinem Zeitpunkt dem forstwirtschaftlichen Grund-
eigentümer angeboten, die in seinem Eigentum stehenden Flächen zu erwerben?

Nein, nach der Zuständigkeitsanordnung des Senates ist das Bezirksamt nicht berechtigt Ankaufsverhandlungen zu führen. Diese Aufgabe obliegt dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen.

9. Welches Ergebnis hatten derartige Gespräche und warum ist dieses gegebenen-
falls, sofern sie nicht stattgefunden haben, nicht erfolgt?

siehe Antwort zu 8.

10. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob möglicherweise Dienststellen von Fachbehörden
dem forstwirtschaftichen Grundeigentümer den Ankauf seiner Fläche zu angemes-
senen Konditionen angeboten haben? Wann und durch welche Behörde war dieses
gegebenenfalls der Fall?

Dem Bezirksamt ist hierzu nichts bekannt.

11. Steht die geplante Umwandlung in ein höherwertiges Grün- und Naturschutzgebiet
in Zusammenhang mit den Zusagen des Senats und von Fachbehörden, bei der
Erweiterung des HIT und des Bostelbeker Werkes der Daimler AG den erforder-
lichen umfangreichen Grünausgleich möglichst nah an den Maßnahmen im Bezirk
Harburg zu ermöglichen?

Nein.

12. Ist grundsätzlich die Umwandlung eines bisher zum erheblichen Teil ungenutzten,
brachliegenden Waldgeländes geeignet, nach Umwandlung in ein hochwertiges
Naturschutzgebiet den Flächenbedarf an Grünausgleich für die Baumaßnahmen
beim HIT und der Daimler AG darzustellen?

Nein.

Fredenhagen

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