21-1547.01

Antwort zur Anfrage CDU betr. Gefährdung und Bestand Libellen im Bezirk Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 12.10.2021 Hauptausschuss Ö 1.3

Sachverhalt

Nach Mitteilungen der Fachbehörde sind Libellenarten in Hamburg in einem Libellen-Atlas erfasst worden.

Dabei wurde angekündigt, dass daran gearbeitet werde, die Lebensbedingungen in Hamburg für Libellen und andere Insektenarten zu verbessern.

Wir fragen die zuständige Fachbehörde:

1. Welche konkreten Pflege- und Entwicklungspläne bestehen für den Bezirk Harburg?

2. Wie werden diese Pläne konkret umgesetzt?

3. Wie erfolgt insoweit die Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen des Bezirksamtes?

4. Welche Pläne gibt es konkret für die einzelnen Bereiche der

a) Fischbeker Heide

b) Haake

c) Marmstorfer Flottsandplatte

d) Neuland

e) Moor-Grün-Gebiete nördlich der Wohnbebauung Neugraben Fischbek, Hausbruch

f) Elbdörfer

g) Alte Süderelbe?

5. Welche finanziellen Mittel werden seitens der Fachbehörde für die Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsplänen in Harburg eingesetzt?

6. Welche Finanzmittel werden dem Bezirk für seine Arbeiten zur Verfügung gestellt?

7. Wann werden die Umsetzungen von Pflege- und Entwicklungsplänen evaluiert?

Hamburg, am 02.08.2021

Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender Robert Timmann

Dr. Antje Jaeger

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

10. September 2021

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die Anfrage der CDU (Drs. 21-1547) wie folgt:

1. Welche konkreten Pflege- und Entwicklungspläne bestehen für den Bezirk Harburg?

- Pflege- und Entwicklungsplan für den Biotopkorridor Alte Süderelbe – Moorgürtel

(Februar 2020)

- Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet Finkenwerder Süderelbe

(November 2016)

- Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet Fischbeker Heide (August 2017)

- Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet Moorgürtel (September 2011)

- Pflege- und Entwicklungsplan für die Naturschutzgebiete Heuckenlock & Schweenssaand

(Mai 1999)

- Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet Neuländer Moorwiesen (Dezember 2020)

- Pflege- und Entwicklungsplan Grünanlage Harburger Stadtpark (Dezember 2020)

- Pflege- und Entwicklungsplan Grünanlage Meyers Park (Dezember 2020)

- Pflege- und Entwicklungsplan Rönneburg (Dezember 2020)

Die Pflege- und Entwicklungspläne sind im Transparenzportal der Stadt Hamburg für die Öffentlichkeit zugänglich.

2. Wie werden diese Pläne konkret umgesetzt?

Die Pflege- und Entwicklungspläne für die in der Zuständigkeit der BUKEA liegenden Naturschutzgebiete werden durch die Naturschutzabteilung der BUKEA umgesetzt. Des Weiteren werden Naturschutzmaßnahmen in den bezirklich betreuten Naturschutzgebieten durch die Abteilung MR im Bezirksamt durchgeführt.

Für die im Zuge des Naturschutzgroßprojektes ‚Natürlich Hamburg!‘ erstellten Pflege- und Entwicklungspläne obliegt die Umsetzung je nach Absprache der BUKEA und den Bezirken.

Weitere Maßnahmen werden durch Stiftungen wie beispielsweise der ‚Stiftung Lebensraum Elbe‘ und im kleineren Rahmen durch Naturschutzorganisationen durchgeführt.

3. Wie erfolgt insoweit die Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen des Bezirksamtes?

Gemäß Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird unterschieden zwischen Naturschutzgebieten mit Zuständigkeit der BUKEA und Zuständigkeit des Bezirks. In der Praxis findet ein regelmäßiger Austausch zur Betreuung der Naturschutzgebiete und bei Bedarf zur Unterstützung bei der Umsetzung von konkreten Maßnahmen statt.

4. Welche Pläne gibt es konkret für die einzelnen Bereiche der

a) Fischbeker Heide

Beispielhafte Maßnahmen für die Fischbeker Heide für die Verbesserung der Situation von Libellen sind (vgl. PEP Fischbeker Heide):

- Pflege der Heide zur Herstellung möglichst unterschiedlicher Altersstadien in Form von

Schoppern auf alternierenden Flächen im NSG

- Langfristiger Umbau von Nadel- in Laub(misch)wälder

- Erhalt von stehendem und liegendem Totholz

- Anlage von Kleingewässern bzw. Feuchtlebensräumen.

b) Haake

vgl. Forsteinrichtung

- Bannwald des Stadtwaldes Hamburg, Waldstücke werden dauerhaft der natürlichen

Entwicklung überlassen (Förderung von Totholz usw.)

- langfristiger Umbau von Nadel- in Laub(misch)wälder

- Anlage von Kleingewässern

Die Zuständigkeit liegt beim Bezirk (Forst).

c) Marmstorfer Flottsandplatte

- umfangreiche Maßnahmen zur Gewässeraufwertung an der Engelbek sowie in den angren

zenden Niederungsbereichen

- ökologische Bewirtschaftung von Wiesen (z.B. der „Orchideenwiese“) und Röhrichten sowie

extensive Gewässerpflege im Harburger Stadtpark

- Maßnahmen am Fischteichgraben und Hüllbeengraben

Die Zuständigkeit liegt beim Bezirk.

d) Neuland (NSG Neuländer Moorwiesen)

- Extensivierung der Grünlandnutzung über Pflegeverträge und Vertragsnaturschutz

- Vernässung von Flächen, Verstetigung der Wasserstände

- Extensive ökologische Grabenpflege

- Artenanreicherung durch das Einbringen von speziellen Regiosaatgutmischungen für

Feuchtgrünland oder Einzelausbringung von Saatgut

e) Moor-Grün-Gebiete nördlich der Wohnbebauung Neugraben Fischbek, Hausbruch

(NSG Moorgürtel)

- Extensivierung der Grünlandnutzung über Pflegeverträge und Vertragsnaturschutz

- Vernässung von Bruch- und Moorwäldern

- Vernässung von Grünland

- extensive, ökologische Grabenpflege

- Entwicklung und Erhalt von Feuchtbrachen und Hochstaudenfluren

- Offenhaltung der Moorvegetation, z.B. über die Entnahme von Gehölzen und Beweidung

- Umwandlung standortfremder Gehölzbestände zu standortgerechten Gehölzbeständen

- Pflege von Kleingewässern

f) Elbdörfer

- Extensivierung des Grünlandes

- punktuelle Grabenaufwertungen, z.B. an der Viersielener Wettern und Neuländer Wettern

inklusive Anlage von Randstreifen und Verbesserung der ökologischen Funktionen.

Die Zuständigkeit liegt beim Bezirk.

g) Alte Süderelbe?

- Extensivierung der Grünlandnutzung über Pflegeverträge und Vertragsnaturschutz

- Artenanreicherung durch das Einbringen von speziellen Regiosaatgutmischungen für

Feuchtgrünland

- Sukzession der Uferbereiche

- Verbesserung der hydrologischen Situation

5. Welche finanziellen Mittel werden seitens der Fachbehörde für die Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsplänen in Harburg eingesetzt?

Der finanzielle Umfang sämtlicher Maßnahmen der Pflege- und Entwicklungspläne ist diesen als Kostenschätzung zu entnehmen. Notwendige Maßnahmen werden regelmäßig identifiziert und umgesetzt, sodass die finanziellen Mittel jährlich je nach Bedarf und Maßnahmenplanung variieren.

6. Welche Finanzmittel werden dem Bezirk für seine Arbeiten zur Verfügung gestellt?

Der Bezirk erhält Rahmenzuweisungen aus dem zentralen Programm der BUKEA. Zudem können konkrete Naturschutzmaßnahmen über die BUKEA finanziert werden.

7. Wann werden die Umsetzungen von Pflege- und Entwicklungsplänen evaluiert?

Die Umsetzung eines Pflege- und Entwicklungsplanes wird in der Praxis laufend durch die zuständige Stelle evaluiert. Dies erfolgt u.a. durch die fortlaufende Biotopkartierung, die im Rhythmus von 5 Jahren alle Biotope abdeckt. Zusätzlich werden Daten für bestimmte Teilbereiche oder Arten durch regelmäßige FFH-Kartierungen gewonnen.

Weiterhin werden die im PEP vorgeschlagenen Maßnahmen priorisiert und bei der Detailplanung auf Durchführbarkeit geprüft. Bei Bedarf kann eine zusätzliche gutachterliche Evaluation stattfinden. Eine umfassende, externe Evaluation findet bei der Erneuerung eines Pflege- und Entwicklungsplanes statt. Die Datenhaltung wird zudem perspektivisch in eine Fachanwendung überführt.

gez. Heimath

f.d.R.

Hille

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