20-4785.01

Antwort zur Anfrage CDU betr. Baumaßnahmen am Ehestorfer Heuweg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 10.09.2019 Hauptausschuss Ö 2.23

Sachverhalt

Die Baumaßnahmen am Ehestorfer Heuweg führen zu deutlichen Einschränkungen für die Bewohner der Region Süderelbe. Besonders leiden die Anwohner am Ehestorfer Heuweg und der angrenzenden Straßen.

Ein Ausbau der Straße ist sinnvoll, muss jedoch zur Entlastung der Anwohner zügig und kostenneutral beendet werden.

Wir fragen die zuständige Fachbehörde und, soweit zu einzelnen Fragen auch betroffen, die Finanzbehörde und die BUE:

  1. Befinden sich die Baumaßnahmen im Zeitplan?
  2. Welche Erfahrungen liegen der Fachbehörde mit der tageszeitbeschränkten Befahrbarkeit der einen Fahrbahn vor?
  3. Wie erfolgt die Überwachung?
  4. Gibt es Verstöße?
  5. Gibt es Meldungen von Anwohnern zu Komplikationen mit z.B. Lieferanten, Handwerkern oder Pflegediensten?
  6. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Fachbehörde aktuell und ist diese Summe im Plan?
  7. Müssen die Anwohner mit einer Kostenbeteiligung rechnen?
  8. Wie viele Bäume werden im Zuge der Baumaßnahme gepflanzt?

Hamburg, am 19.04.2019

Ralf-Dieter Fischer Robert Timmann
Brit-Meike Fischer-Pinz
Lars Frommann

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Die Vorsitzende

3. Juni 2019

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) beantwortet die Anfrage der CDU- Fraktion (Drs. 20-4785) wie folgt:

Zu 1. bis 6.:

Die Baumaßnahme mit einem Gesamtbauvolumen von 10 Mio. € befindet sich im Zeitplan und innerhalb des veranschlagten Budgets. Die wechselnde Einbahnstraßenführung wird gut angenommen. Mittlerweile hat sich die Situation vor Ort eingespielt und die Verkehrsführung wird akzeptiert. Teilweise warten die Fahrerinnen und Fahrer auf die Freigabe in die jeweilige Gegenrichtung. Die Überwachung der Verkehrseinrichtung erfolgt im Rahmen der Umstellung (4.30 bis 5.00 Uhr und 11.30 bis 12.00 Uhr) durch die Absperrfirma, darüber hinaus tagsüber durch die anwesenden Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter und durch unregelmäßige Kontrollen der Polizei (PK 47). Es werden gelegentliche Verstöße durch überwiegend „Ortsfremde“ beobachtet. Die Überwachung des Verkehrs einschließlich der Feststellung und Ahndung von Verkehrsverstößen obliegt ausschließlich der Polizei als Straßenverkehrsbehörde. Um eine stärkere Präsens zur Umstellung um 11:30 Uhr wurde beim PK bereits gebeten.

Zu 7.:

Es wird zurzeit geprüft für welche Abschnitte und in welcher Höhe Anliegerbeiträge erhoben werden müssen.

Zu 8.:

Es werden ca. 100 Bäume und ca. 1000 verschiedene Gehölzpflanzen neu gepflanzt.

gez. Rajski

f.d.R.

Hille

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Ehestorfer Heuweg

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