21-0844.01

Antwort zur Anfrage CDU betr. Aufgabe der Wohnunterkunft "Am Aschenland 13"

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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13.10.2020
Sachverhalt

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat 2016 mit der Bürgerinitiative Neugraben-Fischbek einen Vertrag geschlossen, der beinhaltet, dass die Wohnunterkunft „Am Aschenland 13“ nur bis zum Jahresende 2020 bestehen bleibt.

Mit Schreiben vom 11.08.2020 hat f & w fördern und wohnen AöR den Bewohnern der Unterkunft mitgeteilt, dass diese zum 28.12.2020 geschlossen werde. Dieses bedeutet, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner bis spätestens 30.09.2020 in eine eigene Wohnung ausziehen oder in eine andere Unterkunft verlegt werden.

Die Bewohner sind, soweit sie vom Status her wohnberechtigt sind, aufgefordert worden, sich umgehend bei der für den Bezirk Harburg zuständigen Fachstelle für Wohnungsnotfälle zu melden.

Allen anderen Bewohnern wird garantiert, dass eine Unterbringung in anderen Wohnunterkünften erforderlichenfalls erfolgen wird.

 

Wir fragen die Bezirksamtsleiterin:

1.   Wie viele Personen lebten am 11.08.2020 in der Wohnunterkunft "Am Aschenland 13"? Es wird gebeten, die Anzahl der Bewohner nach Altersgruppen 0 - 6, 7 - 14, 15 - 18 und über 18 Jahre aufzuschlüsseln. 

2.   Wie viele Bewohner haben sich aufgrund des Schreibens vom 11.08.2020 bei der zuständigen Fachstelle für Wohnungsnotfälle beim Bezirksamt Harburg gemeldet?

3.   Wie viele Personen haben einen Dringlichkeitsschein oder einen § 5-Schein für die Wohnungsversorgung erhalten?

 

4.   Wie viele Personen sind aufgrund des Schreibens vom 11.08.2020 bereits aus der Unterkunft ausgezogen und anderweitig untergebracht?

5.   Wie viele Wohnungen für die Unterkunft der weiteren Bewohner stehen dem Bezirksamt Harburg derzeit für die Unterbringung zur Verfügung?

6.   Wird bei der Vergabe von Wohnungen vorrangig darauf geachtet, dass die Bindung von KIndern und Jugendlichen zu Kindertageseinrichtungen, Vorschule und Schule nicht unterbrochen wird?

7.   Wie erfolgt die Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt und f & w fördern & wohnen AöR?

8.   In welchem Umfang sollen die Bewohner auch in anderen Bezirksamtsbereichen untergebracht werden?

9.   Hält das Bezirksamt unter Berücksichtigung der allgemeinen Wohnungssituation eine Auszugsfrist von etwas mehr als einem Monat für angemessen und umsetzbar?

 

Hamburg, am 24.08.2020

 

Ralf-Dieter Fischer                                                          Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender                                                      Dr. Antje Jaeger

                                                                                        Michael Schaefer