21-0844.01

Antwort zur Anfrage CDU betr. Aufgabe der Wohnunterkunft "Am Aschenland 13"

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 13.10.2020 Hauptausschuss Ö 3.7

Sachverhalt

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat 2016 mit der Bürgerinitiative Neugraben-Fischbek einen Vertrag geschlossen, der beinhaltet, dass die Wohnunterkunft „Am Aschenland 13“ nur bis zum Jahresende 2020 bestehen bleibt.

Mit Schreiben vom 11.08.2020 hat f & w fördern und wohnen AöR den Bewohnern der Unterkunft mitgeteilt, dass diese zum 28.12.2020 geschlossen werde. Dieses bedeutet, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner bis spätestens 30.09.2020 in eine eigene Wohnung ausziehen oder in eine andere Unterkunft verlegt werden.

Die Bewohner sind, soweit sie vom Status her wohnberechtigt sind, aufgefordert worden, sich umgehend bei der für den Bezirk Harburg zuständigen Fachstelle für Wohnungsnotfälle zu melden.

Allen anderen Bewohnern wird garantiert, dass eine Unterbringung in anderen Wohnunterkünften erforderlichenfalls erfolgen wird.

Wir fragen die Bezirksamtsleiterin:

1. Wie viele Personen lebten am 11.08.2020 in der Wohnunterkunft "Am Aschenland 13"? Es wird gebeten, die Anzahl der Bewohner nach Altersgruppen 0 - 6, 7 - 14, 15 - 18 und über 18 Jahre aufzuschlüsseln.

2. Wie viele Bewohner haben sich aufgrund des Schreibens vom 11.08.2020 bei der zuständigen Fachstelle für Wohnungsnotfälle beim Bezirksamt Harburg gemeldet?

3. Wie viele Personen haben einen Dringlichkeitsschein oder einen § 5-Schein für die Wohnungsversorgung erhalten?

4. Wie viele Personen sind aufgrund des Schreibens vom 11.08.2020 bereits aus der Unterkunft ausgezogen und anderweitig untergebracht?

5. Wie viele Wohnungen für die Unterkunft der weiteren Bewohner stehen dem Bezirksamt Harburg derzeit für die Unterbringung zur Verfügung?

6. Wird bei der Vergabe von Wohnungen vorrangig darauf geachtet, dass die Bindung von KIndern und Jugendlichen zu Kindertageseinrichtungen, Vorschule und Schule nicht unterbrochen wird?

7. Wie erfolgt die Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt und f & w fördern & wohnen AöR?

8. In welchem Umfang sollen die Bewohner auch in anderen Bezirksamtsbereichen untergebracht werden?

9. Hält das Bezirksamt unter Berücksichtigung der allgemeinen Wohnungssituation eine Auszugsfrist von etwas mehr als einem Monat für angemessen und umsetzbar?

Hamburg, am 24.08.2020

Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender Dr. Antje Jaeger

Michael Schaefer

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Harburg

24.09.2020

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-0844) wie folgt Stellung:

  1. Wie viele Personen lebten am 11.08.2020 in der Wohnunterkunft "Am Aschenland 13"? Es wird gebeten, die Anzahl der Bewohner nach Altersgruppen 0 - 6, 7 - 14,

15 - 18 und über 18 Jahre aufzuschlüsseln.

Am 31.8.2020 lebten 389 Personen in der Unterkunft, davon 226 Wohnberechtigte. Eine Aufschlüsselung nach Personen/ Altersgruppen und zum Stichtag 11.08.20 liegt dem Bezirksamt nicht vor.

  1. Wie viele Bewohner haben sich aufgrund des Schreibens vom 11.08.2020 bei der zuständigen Fachstelle für Wohnungsnotfälle beim Bezirksamt Harburg gemeldet?

Es wurden keine Daten erfasst über Einzelmeldungen, da dies in der Fachstelle nicht zentral bearbeitet wird.

  1. Wie viele Personen haben einen Dringlichkeitsschein oder einen § 5-Schein für die Wohnungsversorgung erhalten?

Ein Teil der Bewohner hatte bereits eine Dringlichkeitsbestätigung, die übrigen Haushalte wurden nach Meldung durch F+W oder Eigenmeldung versorgt. Eine statistische Erfassung hierzu erfolgt nicht und kann in der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht ausgewertet werden.

  1. Wie viele Personen sind aufgrund des Schreibens vom 11.08.2020 bereits aus der Unterkunft ausgezogen und anderweitig untergebracht?

Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Daten vor.

  1. Wie viele Wohnungen für die Unterkunft der weiteren Bewohner stehen dem Bezirksamt Harburg derzeit für die Unterbringung zur Verfügung?

Wohnungen stehen nicht zur Verfügung, die Unterbringung wird durch F+W vorgenommen. Es wurden seit Juli 2020 11 Haushalte über die Fachstelle mit Wohnraum bei Kooperationspartnern (SAGA) versorgt, weitere Verhandlungen laufen mit Privatvermietern.

  1. Wird bei der Vergabe von Wohnungen vorrangig darauf geachtet, dass die Bindung von Kindern und Jugendlichen zu Kindertageseinrichtungen, Vorschule und Schule nicht unterbrochen wird?

Ja. Alle Familien werden nach Wohnungswünschen und Wunschgegenden befragt.

  1. Wie erfolgt die Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt und f & w fördern & wohnen AöR?

Es besteht täglicher Kontakt mit Bewohnern und F+W Unterkunftsmanagement per Email und Telefon, immer unter Einbeziehung und Unterstützung aller Beteiligten

  1. In welchem Umfang sollen die Bewohner auch in anderen Bezirksamtsbereichen untergebracht werden?

Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor.

  1. Hält das Bezirksamt unter Berücksichtigung der allgemeinen Wohnungssituation eine Auszugsfrist von etwas mehr als einem Monat für angemessen und umsetzbar?

Die Frist wurde bis zum 16.11. verlängert, in einzelnen Fällen (falls ein Mietvertragsabschluss unmittelbar bevorsteht) auch einige Tage darüber hinaus.

Gez. Fredenhagen

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Am Aschenland Fördern & Wohnen

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.