20-4726.01

Antwort zur Anfrage CDU betr. Alte Deichkate Hasselwerder Straße

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 10.09.2019 Hauptausschuss Ö 2.10

Sachverhalt


Die CDU-Fraktion teilt die Kritik und Unzufriedenheit der Bürgervertretung Neuenfelde-Francop-Cranz bezüglich der Antwort der Behörde für Kultur und Medien/Denkmalschutz - auf die Drucksache CDU 20-4041 - hinsichtlich der bezirkspolitischen Forderung nach einer denkmalschutzwürdigen Herrichtung bzw. einer Translokation der alten Deichkate  (Hasselwerder Str.).

Aus der Antwort der Behörde geht z.B. nicht hervor, zu welchen Verpflichtungen die SAGA als Eigentümerin aufgefordert worden ist bzw. welche, bezogen auf den Zustand der Kate, überhaupt bestehen. Ferner wird nicht erläutert, welche Schritte die Behörde hinsichtlich des langfristigen Erhalts prüfen  oder gar unternehmen wird.

Das Gebäude wird zurzeit von den Bewohnern des Stadtteiles kaum akzeptiert und somit nicht als erhaltenswürdig empfunden, da es sich in dem derzeitigen Zustand um keine Bereicherung für den Stadtteil handelt.

Um diese Unklarheiten - auch für die an der Sache sehr interessierten Bürger des Ortsteils - zu beseitigen, fragen wir die Verwaltung:

1.         Welche expliziten Gründe sprechen für den Erhalt der Kate an Ort und Stelle?
            1.1       Handelt es sich bei der Kate um herausragendes Kultur-Baudenkmal?
            1.2       Wenn ja, nach welchen Denkmalschutz-Kriterien erfolgt diese Definition?

2.         Wie viel würde eine  Instandsetzung der Kate kosten?

 2.1       Sind  dem derzeitigen Eigentümer nach Auffassung der Behörde diese
   Kosten zuzumuten?

 2.2       Wenn ja, warum?  

 2.3       Da die Kate direkt am Fuße des Deiches steht bzw. teilweise in den
   Deich eingelassen ist und kein ebenes Grundstück bietet, ist eine
   Renovierung und wirtschaftliche Nutzung (Wohnraum) kaum wahr-
   scheinlich. Welche Nutzungsart kann sich die Behörde für diese Kate
   langfristig vorstellen?

3.        Da die Kate in der Denkmalschutzliste aufgeführt ist und sich in keinem guten
           Zustand befindet fragen wir:
           3.1       Ist Behörde dazu bereit die Kosten für den Erhalt zu tragen bzw. sich an
                       den Kosten zu beteiligen?
           3.2       Ist die zuständige Behörde bereit, die Kosten für eine Translokation zu
                       tragen?
           3.3       In welchem Zustand soll die Kate erhalten werden und was tut die
                       zuständige Behörde dafür, dass dieses so erfolgt?

4.         Welche denkmalschutzrechtlichen Pflichten hat die Behörde in Bezug auf den
            Erhalt der Kate?
            4.1       Wie ist die zuständige Behörde diesen Pflichten in den vergangenen
                        Jahren nachgekommen (seitdem die Kate unter Denkmalschutz steht)? 
            4.2       Welche konkreten Forderungen wurden an die Eigentümerin heran- 
                        getragen? Wurden Fristen gesetzt? (Bitte ggf. Terminplan und Forde-
                        rungen aufführen).
            4.3       Wird der jetzige Zustand von der zuständigen Behörde als akzeptabel
                        empfunden?

5.         Welchen baulichen Zustand hat die Kate?

 

Hamburg, am 03.04.2019

Ralf-Dieter Fischer                                     Lars Frommann
Fraktionsvorsitzender                                 Brit-Meike Fischer-Pinz

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