Antwort zur Anfrage CDU betr. Ärztehaus Fischbeker Heidbrook
Kommunalpolitik und Neubürger im Bereich Fischbek haben wiederholt deutlich gemacht, dass die fachärztliche Versorgung im Bereich der Neubaugebiete in Fischbek unzureichend ist.
Insoweit wird seit geraumer Zeit der falsche Eindruck erweckt und verbreitet, dass die Errichtung eines Ärztehauses im Fischbeker Heidbrook unmittelbar bevorstehe. Die Husmeester Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH bewirbt mit von der IBA zur Verfügung gestellten Fotos und Plänen seit mehreren Monaten bundesweit die Errichtung eines Ärztehauses unmittelbar im Eingangsbereich des Neubaugebietes Fischbeker Heidbrook. Tatsächlich ist ein solches Ärztehaus derzeit weder planerisch, noch fachlich realistisch. Es wird darauf hingewiesen, dass lediglich für die Fachbereiche Pädiatrie und Allgemeinmedizin die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg in Aussicht gestellt hat, eine Sonderbedarfszulassung für den Standort zu befürworten. Tatsächlich ist eine solche Sonderbedarfszulassung bisher nicht erfolgt.
Außer den beiden genannten Fachbereichen werden daher nach derzeitigem Stand keine anderen Fachärzte eine Kassenzulassung in dem geplanten Ärztehaus erhalten können.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Ist der Bezirksverwaltung bekannt, dass seitens eines möglichen Investors die
Vermietung von Flächen eines geplanten Ärztehauses im Fischbeker Heidbrook
bundesweit in Fachzeitschriften und mit Werbedrucksachen beworben wird?
2. Ist es der Bezirksverwaltung bekannt, dass bisher lediglich eine mögliche Sonder-
bedarfszulassung für die Fachbereiche Pädiatrie und Allgemeinmedizin durch die
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg in Aussicht gestellt worden ist?
3. Wie schätzt die Bezirksverwaltung die Realisierung weiterer Kassenzulassungen
für fachärztliche Bereiche im Gebiet Fischbeker Heidbrook ein?
4. Teilt die Bezirksverwaltung die Auffassung, dass die öffentlichen Darstellungen
von Investoren und Vermarktern für die Schaffung des Ärztehauses im Fischbeker
Heidbrook zumindest irreführend für die Öffentlichkeit sind?
5. Ist seitens des möglichen Investors für das geplante Ärztehaus mit Mietflächen
von ca. 700 qm ein konkreter Bauantrag gestellt worden? Wann war dieses der
Fall?
6. Welche Erkenntnisse hat die Bezirksverwaltung gegebenenfalls über die vorge-
sehene Belegung des geplanten Ärztehauses?
7. Wann ist gegebenenfalls mit der Erteilung einer Baugenehmigung, Baubeginn
und Fertigstellung zu rechnen?
Hamburg, am 09.01.2020
Ralf-Dieter Fischer Robert Timmann
Fraktionsvorsitzender