20-3928.01

Antwort zum Gemeinsamen Antrag betr. Bericht zur Unfallstatistik Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.09.2020 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 5

Sachverhalt


 

Petitum/Beschluss

 

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten Vertreter der unteren Straßenverkehrsbehörde in den Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr einzuladen, um über die Unfallzahlen im Bezirk und über mögliche Gegenmaßnahmen ausführlich zu berichten.

 

Der Bericht soll dabei auch aufzeigen, ob Unfallschwerpunkte ausgemacht werden konnten, wie sich die Unfälle örtlich, von ihren Ursachen, sowie ihren Fallzahlen her entwickelt haben und ob sich aus den Quartals- bzw. Jahreszahlen ein statistisch signifikant veränderter Wert in einzelnen Verkehrsnutzergruppen ableiten lässt. Dabei sind aktualisierte Daten einzubeziehen.

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg   04.08.2020

Der Vorsitzende

 

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport / Polizeikommissariat 46 nimmt zu dem Gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU, GRÜNE, DIE LINKE und AfD Drs. 20-3928 wie folgt Stellung:

 

 

Vorbemerkung

Die Verkehrsunfallbekämpfung stellt im Zusammenhang mit dem Themenkomplex „Verkehrssi- cherheitsarbeit“ eine gemeinsame Aufgabe von Polizei, Straßenverkehrsbehörde (StVB) und Straßenbaubehörde dar. Hierzu erfolgt unter anderem die aktuelle und tägliche Auswertung der Unfalllage durch das Lagezentrum Verkehr der Polizei. Im Rahmen der Auswertung werden alle schweren Verkehrsunfälle, Unfälle mit tödlichem Ausgang oder besonderen Verkehrsteilneh- mergruppen (z.B.: Kinder) sowie an besonderen Unfallörtlichkeiten (z.B.: Fußgängerüberweg) zeitnah auf Unfallhäufungen untersucht. Festgestellte Auffälligkeiten werden der örtlich zuständi- gen und ggf. der zentralen Straßenverkehrsbehörde zur weiteren Prüfung zugeleitet.

 

Des Weiteren haben die örtlichen Straßenverkehrsbehörden der PK bzw. Wasserschutzpolizei- kommissariate (WSPK) festgestellte Häufungsstellen ihres Gebietes grundsätzlich in Zusam- menarbeit mit anderen Behörden, beispielsweise mit den Fachämtern Management des öffentli- chen Raums, zu bearbeiten. Dabei ist es eine wesentliche Aufgabe der Straßenverkehrsbehör- den, Verkehrsunfälle (VU) zu analysieren und ggf. straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen zur Ursachenbekämpfung anzustoßen sowie bereits eingeleitete Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Hierzu erfolgt eine jährliche Auswertung sämtlicher in Hamburg registrierten VU, insbesondere zur Identifizierung von Unfallhäufungsstellen (UHS). Zur Definition siehe Ziffer 2.

Durch die regelmäßige Analyse der UHS sollen vermeidbare Risiken und Gefahren gemindert, VU reduziert / beseitigt sowie volkswirtschaftliche Kosten gesenkt werden. Die im Rahmen der Auswertung festgestellten UHS werden anschließend hinsichtlich erforderlicher Maßnahmen bewertet. Wenn die Möglichkeiten der vorstehenden Ebene erschöpft sind bzw. nicht genügend finanzielle Ressourcen zur Verfügung stehen, kann die UHS der zentralen Unfallkommission (UKO) zur Prüfung angeboten werden. Die Zuständigkeit für die UKO liegt in Hamburg bei der Verkehrsdirektion (VD) der Polizei. Die Mitglieder der UKO beraten die von den Straßenver- kehrsbehörden übermittelten Unfallanalysen und Maßnahmenempfehlungen (z.B.: Änderung der Verkehrsführung durch bauliche Umgestaltung oder Änderung / Ergänzung der Signalisierung) und entscheiden über die Anordnung sowie Realisierung erforderlicher Maßnahmen. Dies erfolgt – vor dem Hintergrund begrenzter personeller und finanzieller Ressourcen – unter Vornahme einer Priorisierung. Hierzu wird eine entsprechende Rangliste der UHS erstellt.

Aufgrund der hohen Komplexität und Informationsquantität der Thematik „Unfallstatistik“ sieht das PK 46 im Folgenden von der detaillierten Erläuterung sämtlicher UHS ab und beschränkt sich in seinem Bericht auf die nähere Darstellung der in Hinsicht auf Schwere und Anzahl von Personenschäden jeweils drei bedeutendsten UHS der PK 46 und 47 im Bezirk Harburg. Zudem wird die aktuell einzige UHS des WSPK 3 mit Personenschäden näher erläutert. Siehe dazu un- ter Ziffer 4 ff.

 

Die Legende und die Definitionen der auf den Kartenausschnitten ab Ziffer 3.5 ff verwendeten farblichen Unfalltypen-Symbole sind dem Bericht als Anlage 1 beigefügt.

 

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass von der Verwendung von Doppelformen oder anderen Kennzeichnungen für Geschlechter von Personen / -gruppen bewusst abgesehen wird, um die Lesbarkeit und Übersichtlichkeit des Berichtes zu wahren. Mit allen im Bericht verwendeten Per- sonen- /Gruppenbezeichnungen sind stets alle Geschlechter gemeint.

 

Dies vorangestellt berichtet das PK 46 wie folgt.

 

 

1.      Polizeiliche Zuständigkeiten im Bezirk Harburg

 

Die polizeilichen Zuständigkeiten im Bezirk Harburg sind aus der nachfolgenden Grafik zu ent- nehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


In der Grafik ist zu erkennen, dass das Reviergebiet des PK 46 gänzlich, die Reviergebiete des PK 47 und des WSPK 3 lediglich teilweise im Zuständigkeitsbereich des Bezirks Harburg liegen.

 

 

2.      Definition Unfallhäufungsstellen (UHS)

 

Die Auswertung der Verkehrsunfalldaten zur Feststellung aktueller UHS erfolgt jeweils für die letzten 3 Jahre.

Es wird in vier UHS-Kategorien unterschieden. Innerhalb des Auswertungszeitraum alternativ:

  • Drei VU mit schwerem Personenschaden oder
  • Fünf VU mit Personenschaden oder
  • Fünf VU des gleichen Typs im letzten Jahr oder
  • Vier VU mit Radfahrer- oder Fußgängerbeteiligung

 

 

3.      Allgemeine Verkehrsunfalllage im Bezirk Harburg von 2017 bis 2019

 

3.1.  Anzahl der VU gesamt

 

In der folgenden Tabelle wird die Anzahl der Verkehrsunfälle im Bezirk Harburg jahresweise auf- geschlüsselt dargestellt:

 

 

Anzahl der Verkehrsunfälle mit

 

Jahr

Getöteten

Schwerverletzten

Leichtverletzten

Sachschäden

Summe

2017

1

87

487

4.549

5.124

2018

2

70

526

4.830

5.428

2019

5

56

516

4.724

5.301

Summe

8

213

1.529

14.103

15.853

 

3.2.  Anzahl der VU mit Verunglückten

 

In der folgenden Tabelle wird die Anzahl der bei den vorgenannten Verkehrsunfällen verunglück- ten Personen dargestellt:

 

 

Anzahl der Verunglückten (Beteiligte und Mitfahrer)

 

Jahr

Getötete

Schwerverletzte

Leichtverletzte

Summe

2017

1

96

696

793

2018

2

78

745

825

2019

6

63

689

758

Summe

9

237

2.130

2.376

 

3.3.  Verkehrsbeteiligungen

3.3.1.     Art der Verkehrsbeteiligung Anmerkung:

Als Hauptunfallverursacher wird derjenige festgelegt, der einen mit einem höheren Verwarn-

bzw. Bußgeld zu ahndenden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begangen hat. Gemäß Bußgeldkatalogverordnung werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung von Radfah- rern und Fußgängern grundsätzlich mit niedrigeren Verwarn- oder Bußgeldern geahndet. Bei Beteiligung eines Kraftfahrzeugs an einem Verkehrsunfall wird folglich überwiegend der Kraft- fahrzeugführer als Hauptverursacher festgelegt, obwohl ein weiterer Beteiligter, zum Beispiel Radfahrer oder Fußgänger, ebenfalls eine wichtige / wesentliche Ursache gesetzt hat. Aussagen zur Hauptverursachung sind deshalb bei beteiligten Fußgängern und insbesondere Radfahrern nur bedingt belastbar.

 

In der folgenden Tabelle wird die Art der Verkehrsbeteiligung nach Hauptunfallverursacher und anderen Beteiligten bei Verkehrsunfällen im Bezirk Harburg dargestellt:

 

 

2017

2018

2019

Art der Verkehrs-

beteiligung

Hauptver-

ursacher

andere

Beteiligte

Hauptver-

ursacher

andere

Beteiligte

Hauptver-

ursacher

andere

Beteiligte

Bus

92

88

98

93

118

77

Fahrrad / Pedelec

50

85

66

94

62

108

Fußgänger

40

56

40

64

41

69

Krad

39

35

43

36

34

49

Lkw

810

498

951

500

898

461

Mofa/Moped/E-Bike

8

18

15

16

15

11

Pkw

3.328

4.068

3.405

4.373

3.298

4.117

Sonstiges Fzg./ ohne

Angabe

697

16

756

13

770

21

Sonstiges Kfz

60

30

54

19

65

36

Summe

5.124

4.894

5.428

5.208

5.301

4.949

 

 

3.3.2.     Art der Verkehrsbeteiligung bei VU mit Verunglückten

 

In der folgenden Tabelle wird die Art der Verkehrsbeteiligung nach Hauptunfallverursacher und anderen Beteiligten bei Verkehrsunfällen mit Verunglückten im Bezirk Harburg dargestellt:

 

 

2017

2018

2019

Art der Verkehrs-

beteiligung

Hauptver-

ursacher

andere

Beteiligte

Hauptver-

ursacher

andere

Beteiligte

Hauptver-

ursacher

andere

Beteiligte

Bus

9

24

14

29

12

21

Fahrrad/Pedelec

33

68

46

86

33

95

Fußgänger

31

54

33

62

28

65

Krad

30

19

26

17

21

22

Lkw

58

31

64

42

46

28

Mofa/Moped/E-Bike

3

10

9

10

7

3

Pkw

398

409

395

397

409

362

Sonstiges Fzg./ ohne

Angabe

11

0

9

0

14

2

Sonstiges Kfz

2

3

2

4

7

6

Summe

575

618

598

647

577

604

 

3.4.  Hauptunfallursachen der Hauptunfallverursacher

3.4.1.     Gesamt Anmerkung:

Die Ursachen „Nicht angepasste Geschwindigkeit in anderen Fällen“ und „Ungenügender Si- cherheitsabstand“ können nur gemeinsam betrachtet werden, da bei den meisten Unfällen dieser Ursache (Auffahrunfälle) die Entscheidung für eine der beiden Ursachen erfolgen muss.

 

In der folgenden Tabelle werden die in den Jahren 2017 bis 2019 im Bezirk Harburg festgestell- ten Hauptunfallursachen der Hauptunfallverursacher in Ursachengruppen zusammengefasst dargestellt. Die Auswahlen „sonstige Fehler des Fahrzeugführers“ und „sonstige Fußgängerfeh- ler“ (Auffangkategorien) wurden nicht einbezogen.

 

 

Ursachengruppe

2017

2018

2019

Wenden / Rückwärtsfahren

676

801

771

Nebeneinanderfahren

406

470

461

Abstand

400

425

433

Geschwindigkeit

400

412

318

Vorfahrt / Vorrang

179

210

201

Einfahren

203

184

186

Abbiegen

158

178

182

Ruhender Verkehr

114

120

97

Überholen

94

64

61

Straßenbenutzung

37

34

42

Rotlichtverstoß

36

39

36

Fehlverhalten gegenüber Fußgänger

33

33

32

Fahrbahnüberquerung durch Fußgänger

31

33

29

Beleuchtung / Ladung / Besetzung

25

23

21

Vorbeifahren

21

20

16

 

 

3.4.2.     Mit Verunglückten

 

In der folgenden Tabelle werden die in den Jahren 2017 bis 2019 im Bezirk Harburg festgestell- ten Hauptunfallursachen der Hauptunfallverursacher bei Verkehrsunfällen mit Verunglückten in Ursachengruppen zusammengefasst dargestellt. Die Auswahlen „sonstige Fehler des Fahrzeug- führers“ und „sonstige Fußgängerfehler“ wurden nicht einbezogen.

 

Ursachengruppe

2017

2018

2019

Geschwindigkeit

86

103

82

Abstand

91

85

86

Abbiegen

69

68

70

Vorfahrt / Vorrang

42

40

49

Einfahren

43

41

34

Fehlverhalten gegenüber Fußgänger

33

32

31

Fahrbahnüberquerung durch Fußgänger

28

29

25

Nebeneinanderfahren

27

25

28

Wenden/Rückwärtsfahren

22

30

24

Rotlichtverstoß

15

11

19

Straßenbenutzung

10

9

11

Überholen

11

8

10

Ruhender Verkehr

3

7

6

Technische Mängel

4

3

4

Vorbeifahren

1

3

5

Beleuchtung / Ladung / Besetzung

0

0

1

 

3.5.  Schulwegunfälle im Bezirk Harburg

 

Anmerkung:

In der folgenden Auswertung werden Verkehrsunfälle dargestellt, die in der Computergestützten Vorgangsbearbeitung (ComVor) der Polizei Hamburg von den aufnehmenden Beamten mit dem Sonderkenner „Unfall auf dem Schulweg“ signiert wurden.

Dieser Sonderkenner unterliegt keiner Plausibilitätsprüfung. Die Validität der Daten ist folglich stark von der Qualität der Dateneingabe abhängig.

 

Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der „Verkehrsunfälle auf dem Schulweg“ im Bezirk Harburg in den Jahren 2017 bis 2019:

 

 

Jahr

VU mit

Getöteten

VU mit Schwer-

verletzten

VU mit Leichtver-

letzten

VU mit Sach-

schaden

VU

Gesamt

2017

-

4

8

1

13

2018

-

4

15

1

20

2019

-

3

15

0

18

 

Die jährliche Anzahl der Schulwegunfälle im Bezirk Harburg schwankt geringfügig. Im Verlauf der letzten zehn Jahre ereigneten sich durchschnittlich 15,4 Verkehrsunfälle dieser Art im Jahr.

Hauptunfallursachen sind „Fahrbahnüberquerung durch Fußgänger“ (10), Fehler beim Abbiegen durch Kraftfahrzeuge (Kfz) (9), „Sonstige Fehler des Fahrzeugführers“ durch Kfz (6) und „Sonsti- ge Fehler des Fahrzeugführers“ durch Radfahrer (5).

 

3.5.1.     Bereich Zentrum Harburg


Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
Harburg

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