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Antwort Kleine Anfrage NEUE LIBERALE: Wahl- und Auszählverfahren bei Wahlen zum Harburger Integrationsrat am 26.01.2019

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 12.02.2019 Hauptausschuss Ö 4.19

Sachverhalt

Der Harburger Integrationsrat versteht sich als Brücke zwischen den Harburger Bürgerinnen und Bürgern und der Politik. Sein Ziel ist die Stärkung des Zusammenlebens der in Harburg lebenden Menschen.

Am 26.Januar 2019 findet zwischen 10.00 und 18.00 Uhr die Wahl des 2. Harburger Integrationsrates statt. Es stehen 32 Kandidierende zur Wahl, die auf der Internetseite des Harburger Integrationsrats vorgestellt werden:  https://www.harburger-integrationsrat.de/integrationsrat/wahl-des-integrationsrates/

Abstimmungsberechtigt sind alle in Harburg wohnenden Menschen ab Vollendung des 16.Lebensjahres unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Es gibt fünf über den gesamten Bezirk verteilte Wahllokale, wo direkt vor Ort am Wahltag gewählt werden kann. Darüber hinaus besteht bereits seit dem 07.01.2019 die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. 

Im Rahmen der Sitzung des bezirklichen Sozialausschusses am 14.01.2019 berichtete die Verwaltung, dass im Vergleich zur letzten Wahl neben einigen anderen allgemein als erfreulich bewerteten Veränderungen auch ein anderes Auszählverfahren vorgesehen sei.

Während beim letzten Mal die Kandidierenden sich für eine bestimmte Region (zum Beispiel Asien, Afrika, Nord- Süd und Mittelamerika) beworben hätten und jeweils nach einem vorgegebenen Schlüssel Kandidaten aus allen Regionen berücksichtigt worden seien, werde es bei dieser Wahl so sein, dass die 19 Kandidierenden mit dem meisten Stimmen gewählt sind, unabhängig davon für welche Region sie als Vertreter fungieren (möchten).

Aus den Reihen des noch amtierenden Integrationsrats wurde daraufhin Kritik an der Verwaltung laut, die dieses geänderte Auszählerfahren nicht ausreichend vorab mit dem Integrationsrat abgestimmt habe.

So wurde die Befürchtung geäußert, dass Vertreter für bestimmte Regionen kaum eine Chance hätten gewählt zu werden, weil Menschen mit Herkunft aus bestimmten Regionen in der potenziellen Harburger Wählerschaft besonders stark, andere wiederum zahlenmäßig eher schwach vertreten seien.

Daraufhin erfolgten vermehrt auch kritische Äußerungen aus dem Reihen der Ausschussmitglieder. Während einerseits die Meinung vertreten wurde, dass die regionale Herkunft nicht so wichtig sein dürfe, da es ja um das bessere Zusammenleben insgesamt gehe, wurde anderseits vermehrt die Meinung geäußert, dass alle Regionen gleichwohl vertreten sein müssten und das Auszählverfahren dafür Sorge tragen solle.

Unisono machten die Ausschussmitglieder deutlich, dass sie sich von der Verwaltung ebenfalls nicht ausreichend vorab informiert fühlten. Man solle über das Auszählverfahren nochmal nachdenken und es zumindest für die darauffolgende Wahl wieder anpassen.

Die Verwaltung erklärte daraufhin, dass sie dem Wunsch der Politik und den anwesenden Vertretern des Integrationsrats bereits jetzt entsprechen werde. Man wolle nun doch auszählen getrennt nach Regionen wie bisher.

Sachlich ist die Diskussion darüber noch nicht abgeschlossen. Problematisch ist es jedenfalls auch, wenn es für eine Region nur einen Kandidierenden gibt und diese Person dann automatisch gewählt ist, egal wie viele Stimmen diese Person  erhält, so wie es nach dem bisherigen Auswahlverfahren aber wohl wäre.

Noch problematischer als die eine oder andere Verfahrensregelung ist es jedoch, die Regeln während einer bereits stattfindenden Wahl einfach wieder zu ändern.  

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksverwaltung:

1. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage finden die diesjährigen Wahlen zum Harburger Integrationsrat statt?

2. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind bei der Durchführung der Wahlen allgemein zu beachten?

3. Welche Regelungen galten bei der letzten (und gleichzeitig ersten) Wahl zum Harburger Integrationsrat hinsichtlich des Auszählverfahrens der Stimmen?

4. Wie wurden und werden die Wähler über das Auszählverfahren informiert?

5. Welche Änderungen im Einzelnen hatte die Verwaltung für die Wahl 2019 vorgesehen?

6. Wann und in welcher Weise hat die Verwaltung die von ihr ursprünglich vorgesehenen Änderungen insbesondere im Hinblick auf das Aufzählverfahren mit der Bezirkspolitik abgestimmt?

7. Wann und in welcher Weise hat die Verwaltung die ursprünglich vorgesehenen Änderungen mit dem amtierenden Integrationsrat abgestimmt?

8. Hält die Verwaltung es grundsätzlich für zulässig, wenn das vorgesehene Auszählverfahren kurz vor den Wahlen nochmal geändert wird? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht ?

9. Die Briefwahlen zum Integrationsrat haben bereits begonnen. Hält die Verwaltung es auch vor diesem Hintergrund noch für zulässig, wenn das Auszählverfahren kurzfristig nochmals geändert wird? Wenn ja, warum? Wenn ein, warum  nicht?

10. Hält die Verwaltung daran fest, das Auszählverfahren so durchzuführen wie zuletzt im Sozialausschuss angekündigt, nämlich es so beizubehalten wie bisher?

Anfrage der Abgeordneten, Kay Wolkau, Isabel Wiest, Barbara Lewy

Harburg, 15.01.2019

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

f. d. R.
 


 

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