Antwort Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG NEUE LIBERALE: Was geschieht mit dem schmucken alten Häuschen an der Buxtehuder Straße am Rande des Schwarzenbergs gegenüber Mömax (ehemaliger Standort Max Bahr)
Letzte Beratung: 15.01.2019 Hauptausschuss Ö 3.33
Seit vielen Jahren steht das kleine historische „Kioskhäuschen“ an der B73 gegenüber dem Möbelmarkt Mömax (ehemaliger Standort von Max Bahr) leer.
Das einst schmucke Häuschen macht insgesamt einen traurigen und desolaten Eindruck. An den Fassaden bröckelt es teilweise. Die Außenwände sind beschmiert. Die Fensterscheiben sind teilweise eingeschlagen.
Die Fenster sind fest vergittert, der Zugang zum Gebäude ist versperrt.
Dieses Häuschen stammt augenscheinlich aus der Zeit um 1900 herum und steht -soweit bekannt- unter Denkmalschutz, hat aber derzeit offenbar keine konkrete Nutzungsperspektive.
Wie die Vergangenheit zeigt, gäbe es jedoch eine Reihe von möglichen sinnvollen Nutzungen für dieses Häuschen. So fungierte dieses historische Gebäude bereits als Räumlichkeit für verschiedenen soziale Zwecke und soll früher zeitweise mal als Kiosk, mal als Imbiss und ursprünglich mal als öffentliches WC gedient haben.
Es gilt heute solche historischen Besonderheiten zu erhalten und einer möglichst sinnstiftenden Nutzung zuzuführen. Diese Möglichkeiten wollen wir ausschöpfen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksverwaltung:
1. Wer ist Eigentümer dieses Gebäudes?
2. Ist das Gebäude grundsätzlich noch nutzbar? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
3. Ist der Harburger Verwaltung bekannt, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht ?
4. Welche aktuellen Nutzungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung für das Gebäude?
5. Wie kann aus Sicht der Verwaltung sichergestellt werden, dass das Gebäude auch langfristig erhalten bleiben kann?
6. Plant die Verwaltung etwas gegen den Verfall des Gebäudes zu unternehmen und wenn ja, was? Wenn nein, warum nicht?
Anfrage der Abgeordneten, Kay Wolkau, Isabel Wiest, Barbara Lewy
Harburg, 12.11.2018
Kay Wolkau
Fraktionsvorsitzender
f. d. R.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
22. November 2018
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 20-4271) wie folgt Stellung:
Eigentümer des Flurstücks auf dem sich das Gebäude befindet ist die Stadt Hamburg. Eigentümer des Gebäudes ist die Stadt Hamburg. Das Häuschen und das Grundstück gehören zum Verwaltungsvermögen des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes, Abteilung Stadtgrün.
Nach Kenntnis des Bezirksamts ist das Gebäude nicht nutzbar, da keine eigenständige Versorgung des Gebäudes u.a. mit Strom und Wasser gewährleistet ist.
Grundsätzlich wäre das Gebäude möglicherweise noch nutzbar; es befindet sich jedoch in sehr schlechtem baulichem Zustand. Das Häuschen war, als es noch als Kiosk genutzt wurde, wiederholt von großen Vandalismusschäden betroffen. Strom- und Wasseranschlussleitungen wurden entfernt, um weitere Schäden zu verhindern.
Ja, die Eintragung als Baudenkmal ist der Verwaltung bekannt.
Gemäß Baustufenplan Heimfeld ist die Fläche als Außengebiet unter Landschaftsschutz dargestellt. Weiterhin befindet sich das Gebäude in einer öffentlichen Parkanlage. Eine Nutzung des Gebäudes bedarf der Genehmigung in einem Bauantragsverfahren.
Nutzungsmöglichkeiten sind auf Grund des schlechten baulichen Zustandes derzeit nicht erkennbar.
Da der Bezirk keinen Mieter/Interessenten für das Häuschen gefunden hat, wurde es dem LIG bereits vor längerer Zeit zum Verkauf aufgegeben.
Solange keine konkreten Konzepte vorliegen, erfolgt nur eine minimale Sicherung gegen weiteren Verfall. Eine Sanierung ohne Nutzungskonzept wäre finanziell nicht vertretbar.
Fredenhagen
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