Antwort kleine Anfrage gem. § 24 BezVG betr. Schulentwicklung in Harburg - Kreiselternratsgebiet 21
Eine gute Schulbildung ist Voraussetzung für den späteren beruflichen Erfolg und die gesellschaftliche Teilhabe von Schülerinnen und Schülern. Das gilt insbesondere für den Bezirk Harburg, der aufgrund seiner Sozialstruktur und der erhöhten Arbeitslosigkeit alles dafür tun sollte, dass alle Schülerinnen und Schüler den für sie bestmöglichen Schulabschluss erlangen. Daher muss die Harburger Politik und Verwaltung frühzeitig für die Rahmenbedingungen sorgen, v.a. da gerade für Harburg das größte Schülerwachstum in ganz Hamburg prognostiziert wird. Aufgrund der Wohnungsbauaktivitäten des Bezirks wird für Harburg im Schulentwicklungsplan (SEPL) ein Schülerwachstum von 45 Prozent, für den Süderelberaum sogar von 75 Prozent bis 2030 vorhergesagt. Doch schon heute stoßen viele Schulen an ihre Kapazitätsgrenze und Harburg hat zu wenig Schulplätze. Um die angespannte Lage in Harburg (Region 21) zu lösen, sollen lt. SEPL neben Aufstockungen von Klassenzügen an bestehenden Schulen auch vier zusätzliche Grundschulen und 3 weiterführende Schulen geschaffen werden. In Harburg (Region 21) sind bereits zum Schuljahr 2020/21 die Grundschule Sinstorfer Weg sowie die Grundschule mit dem Arbeitstitel „Schule am Park“ für das Jahr 2021 in Realisierung bzw. Planung. Ein wenig weiter in die Zukunft gedacht, benötigt Harburg laut SEPL dennoch eine weitere Grundschule sowie eine 7 zügige weiterführende Schule.
Doch während in Süderelbe die Standortfragen für die Grundschule und die weiterführenden Schulen auf gutem Wege sind, fehlen diese für das Schulgebiet 21 im SEPL bisher vollständig und auch über Vorabstimmungen ist bisher nichts bekannt. Unbestritten haben die Schließung der beiden katholischen Schulen im Schulgebiet 21 Auswirkungen auf die Schülerzahlen und Schülerwege, die nun von staatlicher Seite gedeckt werden müssen. Doch ein Taktieren und Abwarten, wie es mit den Grundstücken des Erzbistums weitergeht, kann sich der Bezirk nicht leisten.
Für eine Realisierung ab dem Jahr 2025 muss eine Schulplanung beizeiten begonnen werden. Je nach Voraussetzungen (Grundstück, Sanierungsstand, Außenbereich, Schulwegsicherung) müssen hierfür i.d.R. 5-6 Jahre eingeplant werden. Daher muss der Bezirk schon jetzt in die Planungen einsteigen.
Daher fragen wir die Verwaltung:
1. Wie ist der Stand der Vorplanungen für die ab 2025 benötigte Grundschule? Gibt es bereits erste Überlegungen bzw. eine Arbeitsgruppe auf Bezirksebene?
2. Aus welchen Teilnehmern/Fachämtern besteht die Arbeitsgruppe für die neue Grundschule?
3. Welche Standorte (Grundstücke oder Gebäude) kommen für die zu realisierende Grundschule in Frage? Welche Pro- und Kontraargumente sprechen für die jeweiligen Vorschläge? Sind diese mit der BSB bereits kommuniziert?
4. Wie ist der Stand der Vorplanungen für die ab 2025 benötigten weiterführenden Schule? Gibt es bereits erste Überlegungen bzw. eine Arbeitsgruppe auf Bezirksebene?
5. Aus welchen Teilnehmern/Fachämtern besteht die Arbeitsgruppe für die neue weiterführende Schule?
6. Welche Standorte (Grundstücke oder Gebäude) kommen für die zu realisierende weiterführende Schule in Frage? Welche Pro- und Kontraargumente sprechen für die jeweiligen Vorschläge? Sind diese mit der BSB bereits kommuniziert?
7. Wann wird die Bezirksversammlung in die Planungen für die Grund- und weiterführende Schule einbezogen?
8. Bei Schulstandorten ist auch das Umfeld mit einzubeziehen, wird daher der Kreiselternrat und die regionale Bildungskonferenz an den Planungen für beide Schulen beteiligt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
9. Wird auf die Entwicklung der Standorte der ehemaligen katholischen Schulen geachtet/gewartet? Welche Auswirkungen haben die Schließung der beiden katholischen Schulen auf die Planungen des Bezirks?
Hamburg, am 07.07.2020
Ralf-Dieter Fischer Helga Stöver
Fraktionsvorsitzender Michael Schaefer
Lars Frommann