Antwort Kleine Anfrage FDP-Fraktion betr.: Pflege des Lärmschutzwalls an der Straße Am Rosengarten
Letzte Beratung: 13.04.2021 Hauptausschuss Ö 1.11
Mit der Herstellung des Verbindungsgewässers Neuenfelde und den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Sommerdeichverband Rosengarten wurde an der Straße Am Rosengarten ein Lärmschutzwall errichtet. Dieser sollte nach Planfeststellungsbeschluss einen Wanderweg zur Wasserseite erhalten, der auch vorhanden ist (vgl. http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/GetRessource100.svc/cd7871ff-9819-455c-b1de-bfa25bb8f488/Akte_150.1406-302.pdf).
Allerdings weist der Lärmschutzwall zur Wasserseite erhebliche optische Mängel auf, die einer besseren Aufenthaltsqualität („Belebung durch Besucher und ihre Hunde“, Planfeststellung) sowie den vorgesehenen Naturschutzmaßnahmen zuwiderlaufen. Während die Straßenseite begrünt ist, bilden auf der Rückseite im oberen Bereich Metallgitter und ein an vielen Stellen gerissenes Vlies die Oberfläche. Das Vlies diente ursprünglich offenbar dazu, den Wall zu stärken, allerdings tritt an vielen Stellen Sand aus.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Ist der bisherige Zustand des Lärmschutzwalls insbesondere zur Wasserseite so vorgesehen, wie er sich aktuell präsentiert?
2. Soll noch eine Begrünung erfolgen oder sind weitere Maßnahmen geplant, wenn ja, welche?
3. Wer ist für die Herstellung und Pflege des Lärmschutzwalls zuständig?
4. Plant die Bezirksverwaltung, auf dem Rundweg um das Verbindungsgewässer Bänke aufzustellen, die die Attraktivität steigern?
5. Welche weiteren Maßnahmen sind im Bereich des Verbindungsgewässers und des Lärmschutzwalls geplant?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 19.03.2021
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 21-1249) wie folgt:
Zu allen Fragen:
Das Fachamt MR hat für den Lärmschutzwall und die Straße keine Zuständigkeit. Die Wasserwirtschaft von MR war lediglich im Planfeststellungsverfahren als Wasserbehörde beteiligt. Die Maßnahme wird von der ReGe im Zuge des Süderelbefonds unter Führung der BWI umgesetzt, wobei sich die Flächen (auch Verkehrsflächen) in der Zuständigkeit der HPA befinden
Fredenhagen
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