Antwort Kleine Anfrage DIE LINKE betr.: Wohnbedingungen in der Seehafenstraße - was hat sich geändert?
Letzte Beratung: 15.01.2019 Hauptausschuss Ö 3.35
Im September 2017 wurde bekannt, dass in den Gebäuden Seehafenstraße 7 und 9 in Harburg unzumutbare Mietbedingungen herrschen. In den heruntergekommenen und verwahrlosten Gebäuden lebten Menschen auf engstem Raum, manchmal bis zu sechs Personen in einem Zimmer, und das zu Wuchermieten. So zahlten die Mieter nach Angaben der „Morgenpost“ für ein Zimmer von 12 qm 420 Euro, in vielen Fällen durch das Jobcenter, und das in einem Haus, das von Ratten und Kakerlaken bevölkert wurde. Am 26. September 2017 erfolgte eine Begehung. Vor Ort erfolgten Überprüfungen u.a. zur Einhaltung des Baurechts, Klärung des Müllaufkommens, Beseitigung des Schädlingsbefalls und des Wohnraumschutzes sowie der Ermittlung von Erkenntnissen in Hinblick auf Strukturen zum organisierten Sozialleistungsmissbrauch. Die unzumutbaren Wohnbedingungen und der Mietwucher bestätigten sich. Ca. 30 Bewohner nahmen das Angebot der städtischen Sozialeinrichtung „fördern und wohnen“ an, zunächst in städtische Wohnunterkünfte umzuziehen. Die meisten Bewohner wollten vorerst bleiben. Wie ist nun, nach über einem Jahr, die aktuelle Situation?
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wurden die Gebäude Seehafenstraße 7 und 9 mittlerweile ausreichend saniert?
2. Wurde der Schädlingsbefall in den Gebäuden beseitigt?
3. Sind die hygienischen Verhältnisse des Wohnumfelds (Treppenhaus, Flure usw.) mittlerweile annehmbar?
4. Wurden und/oder werden die aktuellen Wohnverhältnisse in den Gebäuden seit September 2017 weiter überprüft (z. B. durch Begehungen)?
5. Wurde der/die Eigentümer/in der Gebäude wegen Mietwucher gerichtlich belangt? Wenn ja, gab es ein Bußgeld und/oder ein Strafverfahren?
6. Ist bekannt, in welcher Höhe sich die Wohnungsmieten pro Quadratmeter in den Gebäuden Seehafenstraße 7 und 9 heute (November 2018) jeweils bewegen? Wenn ja, bitte Zahlen nennen.
7. Wenn nein, wie wird überprüft, dass kein Mietwucher mehr stattfindet?
8. Wieviel Personen sind heute (November 2018) in den Häusern Seehafenstraße 7 und 9 pro Haus und pro Wohnung gemeldet?
9. Sind alle ehemaligen Mieter, die provisorisch in Wohnunterkünften untergebracht werden mussten, mittlerweile fest in annehmbaren Wohnungen untergebracht?
10. Wenn ja, befinden sich diese Wohnungen im Bezirk Harburg, oder waren einige oder alle Mietparteien gezwungen, in andere Bezirke zu ziehen?
11. Wurden den verbliebenen Mietern ebenfalls annehmbare alternative Wohnungsangebote im Bezirk gemacht?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
27. November 2018
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drs. 20-4286) wie folgt Stellung:
Die Zuständigkeit für baurechtliche Mängel liegt ausschliesslich bei HPA.
Das Gebäude Seehafenstraße 7 ist für eine Wohnnutzung nicht genehmigt. Die Wohnnutzung wurde durch HPA untersagt.
Nur für das als Wohnhaus genutzte Gebäude Seehafenstraße 9 besteht daneben eine Zuständigkeit der Wohnungspflege des Bezirksamtes Harburg nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz.
Wohnraumschutzrechtliche Mängel wurden beseitigt.
In dem Gebäude Seehafenstraße 9 werden regelmäßig Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt und gegenüber der Wohnungspflege des Bezirkamtes Harburg belegt.
In dem Gebäude einschließlich Hinterhof Seehafenstraße 9 haben mehrere Nachschauen stattgefunden. Das Treppenhaus war nicht zu beanstanden. Unzulässige Müllablagerungen im Hinterhof werden regelmäßig vom Eigentümer beseitigt.
In dem Gebäude Seehafenstraße 9 wurden und werden regelmäßig Nachschauen und Überprüfung der Wohnverhältnisse durchgeführt.
Dem Bezirk liegen keine Informationen zur Beantwortung der Frage vor. Es werden derzeit auch keine gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit den Gebäuden Seehafenstr. 7 und 9 geführt.
Bußgeldverfahren nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz wurde durch das Bezirksamt Harburg nicht eingeleitet.
Der Hamburger Mietenspiegel ist bei möblierter Einzelzimmervermietung nicht anwendbar. In der mtl. geforderten Miete sind sämtliche Nebenkosten enthalten. Die vom Eigentümer glaubhaft dargelegten extrem hohen Kosten, z.B. für Strom, Heizung, Wasser, Müllbeseitigung ,Hausmeister, Schädlingsbekämpfung, lassen keinen Anfangsverdacht für ordnungswidriges Verhalten durch Mietpreisüberhöhung zu.
Ob Strafverfahren gemäß § 291 StGB über die Staatsanwaltschaft Hamburg eingeleitet wurden, ist dem Bezirksamt Harburg nicht bekannt.
Seehafenstraße 9: Soweit dem Bezirksamt bekannt, werden Mieten in unveränderter Höhe gefordert. Da Inclusivmieten vereinbart sind, kann der konkrete Preis der Nettokaltmiete pro m² nicht ermittelt werden (siehe auch Antwort zu Frage 5).
Anhaltspunkte für Mietwucher liegen nicht vor (siehe auch Antwort zu Frage 5).
Im Gebäude Seehafenstraße 7 sind keine Personen gemeldet.
Im Gebäude Seehafenstraße 9 sind 55 Personen gemeldet. Nach Auskunft des Eigentümers vom 18.09.2018 sind 22 Zimmer vermietet.
Die Unterbringung in Wohnunterkünften erfolgte zum Teil auf Veranlassung der BASFI; mit der Bezirklichen Fachstelle für Wohnungsnotfälle haben drei Haushalte Kontakt aufgenommen, die einen Anspruch auf Unterbringung hatten. Ein Haushalt befindet sich in einer Wohnunterkunft, ein anderer Haushalt hat den Kontakt abgebrochen, ein weiterer hat eine Wohnung angemietet.
Die Unterbringung in Wohnunterkünften erfolgte zum Teil auf Veranlassung der BASFI; die unter 9. genannten Haushalte, die versorgt worden sind, sind im Bezirk Harburg geblieben.
Nein. Personen, die keinen Kontakt mit den zuständigen Dienststellen des Bezirksamtes aufgenommen haben und somit auch nicht geprüft werden konnte, ob eine sogenannte Wohnberechtigung besteht, wurden keine Wohnungsangebote unterbreitet.
Fredenhagen
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