21-1967.01

Antwort Kleine Anfrage DIE LINKE betr.: Sanierung Rieckhof - was ist wann geplant?

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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08.03.2022
Sachverhalt

Am 31. Januar 2022 endet die Bewerbungsfrist für das Bürgerhaus Harburg, des jetzigen Rieckhofs. Bisher ist eine konkrete Bewerbung bekannt, es soll aber noch weitere Interessenten geben.

In der Ausschreibung wurde der Beginn der Umsetzung des Konzeptes des neuen Trägers auf den 1. Juli 2022 datiert. In einem am 22. Januar 2022 erschienenen Artikel im „Hamburger Abendblatt“ ist jedoch die Rede davon, das Bezirksamt wolle möglichst schon im Frühjahr mit den Sanierungs- und Umbaumaßnahmen beginnen. Das Bezirksamt gehe dann von einer jahrelangen Schließung des Gebäudes aus. Auch die Pläne, den denkmalgeschützten Saal komplett zu verändern und z. B. die Bühne zu verlegen, sollen noch nicht vom Tisch sein. Weitreichende Veränderungen sollten jedoch mit den Wünschen des zukünftigen Trägers abgestimmt werden, der ja zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht endgültig feststeht. Auch der Denkmalschutz muss gewahrt werden, damit das Gebäude seinen jetzigen Charakter nicht verliert. Die Sanierungsmaßnahmen dürfen auch keine jahrelange Schließung zur Folge haben, da der Rieckhof oder das Bürgerhaus wichtig für die Stadtteilkultur ist und ein jahrelanger Wegfall des Gebäudes als Treffpunkt und Veranstaltungsort nur schwer zu verkraften wäre. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1.      Wann soll mit dem Umbau bzw. der Sanierung des jetzigen Rieckhofs begonnen werden? Bitte das voraussichtliche Datum nennen.

2.      Welche Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahmen sollen wann und wie lange durchgeführt werden? Bitte die geplanten Zeiten nennen, wann und wie lange welche Bereiche des Gebäudes wegen Bauarbeiten geschlossen sein werden bzw. welche Bereiche nutzbar sein werden.

3.      Sollen auch während der Sanierungsphase Veranstaltungen stattfinden können?

4.      Wird es aufgrund der Arbeiten zu einer Vollschließung des Gebäudes kommen? Wenn ja, wie lange?

5.      Ab wann wird der neue Träger das Gebäude voraussichtlich wieder vollumfänglich nutzen können?

6.      Sind außer notwendigen Sanierungs- bzw. Modernisierungsarbeiten weitreichende Umbauten und Veränderungen im Gebäude geplant? Wenn ja, welche?

a)      Wenn ja, werden diese Maßnahmen mit dem zukünftigen Träger abgestimmt?

b)     Wenn ja, werden die Maßnahmen mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt?