21-0994.01

Antwort Kleine Anfrage DIE LINKE betr.: Nutzungszeiten der Sportstätten am Wochenende

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 24.11.2020 Hauptausschuss Ö 3.28

Sachverhalt

Die Sportinfrastrukturanalyse stellt auf S. 28 ihres Berichts dar, dass potentielle Nutzungszeiten von Sportstätten in Harburg und Süderelbe am Wochenende nicht mit in die Analyse fließen. Begründet wird dies mit der Belegung der Sportstätten durch Spiel- und Wettkampfbetrieb am Wochenende. Außerdem wird festgestellt, dass nur 3% der Trainingseinheiten am Wochenende absolviert werden (S.30). Des Weiteren wurde von den Vereinen auf die Frage „Wäre Potential für mehr Trainingsmannschaften/-gruppen?“ geantwortet, dass es vor Allem an fehlenden Sporthallen und Sportplatzzeiten (sowie an nicht verfügbaren Übungsleitern) mangelt.

Deshalb fragen wir:

1. Welche Kurse und Trainingseinheiten finden an Wochenenden in Sportstätten in Harburg und Süderelbe statt?

2. Wir bitten um eine genaue Erfassung von Nutzungsdauer und -zeiten am Wochenende, aufgelistet für jede Sportstätte, sodass potentiell Zeiten aufgezeigt werden können, die für möglichen Trainings- und Kursbetrieb frei werden.

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 26.10.2020

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der DIE LINKE-Fraktion (Drs. 21-0994) wie folgt Stellung:

1. Welche Kurse und Trainingseinheiten finden an Wochenenden in Sportstätten in Harburg und Süderelbe statt?

Über das Sportstättenbelegungsprogramm SKUBIS erfolgt ein Abgleich der genehmigten Nutzungenszeiten auf staatlichen Sportanlagen. Die ausgeübte Sportart kann nicht ausgewertet werden.

Im Übrigen siehe Anlage 1

2. Wir bitten um eine genaue Erfassung von Nutzungsdauer und -zeiten am Wochenende, aufgelistet für jede Sportstätte, sodass potentiell Zeiten aufgezeigt werden können, die für möglichen Trainings- und Kursbetrieb frei werden.

Gemäß der Dienstvorschrift Überlassung und Benutzung staatlicher Sportanlagen sowie der „Rahmenvereinbarung über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten“ werden die Sportstätten den Sportverbänden an Sonnabenden, Sonntagen und den Feiertagen, ausgenommen der 1. Mai, zur Abwicklung der Pflichtspiele pauschal zur Verfügung gestellt. Eine genaue Erfassung von Nutzungsdauer und -zeiten staatlicher Sportanlagen findet nicht statt.

Dies gilt ebenfalls für alle vereinseigenen Sportanlagen und Sportrahmenvertragsflächen.

Im Übrigen siehe Antwort zur Frage 1.

i.V. Trispel

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.11.2020
Ö 3.21
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.