21-2075.01

Antwort Kleine Anfrage DIE LINKE betr.: Live-Kultur und integrierte Stadtentwicklung im Bezirk Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 12.04.2022 Hauptausschuss Ö 2.15

Sachverhalt

In der jüngst veröffentlichten Drucksache 22/7232 nimmt der Senat umfangreich Stellung zu den städtischen Bemühungen, Live-Kultur und Stadtentwicklung im Zeichen der Verdichtung durch Neubauten im Zusammenspiel voranzutreiben.

Dabei heißt es: „Das Zusammenspiel von integrierender Stadtentwicklung und der Kulturpolitik spielt hierbei eine immer evidentere Rolle und bedarf langfristiger Planungsvorläufe.“

Auch im Bezirk Harburg hat die rot-grüne Koalition in ihrem Regierungsvertrag diesen Aspekt betont. Der seit Jahren von Harburger Kulturschaffenden bemängelte Raummangel an Arbeits- und Proberäumen wie auch größeren Kulturveranstaltungsräumen ist aber unverändert.

Daher fragen wir:

  1. Wurden in den letzten 2 Jahren bei der Änderung oder Erstellung von Bebauungsplänen kulturelle Nutzungen erwägt und geprüft?
    1. Bitte Gebiet, Zeitraum, Fragestellung der Prüfung und Ergebnis benennen
    2. Wenn nein – warum nicht?
  1. In der Drs. 22/7232 wird wiederholt betont, dass zur erfolgreichen Umsetzung von Stadtentwicklung samt Räumen kultureller Nutzung eine intensive Kommunikation mit den Beteiligten nötig war und ist.
    1. In welchem Rahmen, mit welchen Beteiligten und zu welchen möglichen Flächen oder Räumen steht der Bezirk Harburg in Kommunikation mit Kulturschaffenden?
    2. Steht die Verwaltung in Kommunikation zur Sanierung und nachfolgenden kulturellen Nutzung des in der Finanzierung seit 2019 sichergestellten Pavillons am Park?

i. Wenn ja, mit wem?

ii. Wenn nicht, warum nicht?

  1. Mit wem, wann und zu welchen Objekten steht oder stand die Verwaltung in Kommunikation z.B. zu kulturellen Zwischennutzungen?

i. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

ii. Wenn nein, warum nicht?

  1. In der Senatsdrucksache 22/7232 wird auf die Möglichkeit der Schaffung eines Sondergebiets kultureller Einrichtungen verwiesen.
    1. Ist angesichts der seit Jahren bekannten Raumnot für kulturelle Nutzung in Harburg dieser Schritt in Erwägung gezogen geworden und wenn, in welchem Gebiet?
  1. Welche Bemühungen gab es in diesem Zusammenhang seit 2019 im Bezirk Harburg bzgl. der konkreten Flächen/Räume:

a. Dreifaltigkeitskirche (laut Beschluss der BV Harburg für Zwischennutzungen verfügbar zu machen),

b. Rauchkate Fischbek,

c. Pavillon am See (Schwarzenberg),

d. Halle 5 (Hafen Harburg),

mit welchem Zwischenstand und mit welchen Aussichten?

  1. In der Drs. 22/7232 wird betont, dass die Behörde für Kultur und Medien explizit Ansprechpartner*innen für kreative Immobilien vorhält.

a. Steht die Bezirksverwaltung mit diesen in Kontakt, zu welchen Räumen, Themen oder Flächen und mit welchen Ergebnissen?

b. Wenn nein, warum nicht?

  1. In der Drs. 22/7232 wird auch auf die Workshop-Formate „Stadtwerkstätten“ verwiesen, in denen proaktiv das Thema Nutzungsvielfalt und öffentlicher Raum bearbeitet wird. Gibt es aus dem Bezirk Harburg (Verwaltung, Politik, angebundene Partner*innen z.B. der RISE-Gebiete) hier beteiligt?

a. Wenn ja, zu welchen Themen, Flächen, Räumen und mit welchen (Zwischen-)Ergebnissen?

b. Wenn nein, warum nicht?

  1. In der Drs. 22/7232 als auch im Koalitionsvertrag für Harburg von 2019 wird das Club-Kataster als Mittel der integrierten Stadtentwicklung unter Berücksichtigung kultureller Räume positiv angeführt.
    1. Fand das Clubkataster in Bebauungsplanungen des Bezirks Harburg bisher Berücksichtigung?
    2. Wenn ja, in welcher Form und in welchem Gebiet? Wenn nein, warum nicht?
  1. In der Drs. 22/7232 wird die Zusammenarbeit der Kulturbehörde mit dem Bezirk Harburg betont, in dem zwischen 2016-2018 modellhaft Freiräume erprobt worden seien. Hier wird explizit die Freilichtbühne im Stadtpark Harburg und im Zusammenhang mit elektronischer Musik genannt.

a. Welche Schlüsse hat man im Bezirk Harburg aus diesem Modellprojekt gezogen?

b. Ist die Entwicklung des „Sommer im Park“-Festivals in diesen Zusammenhang zu sehen?

  1. Welche weiteren Planungen von integrierter Stadtentwicklung und Live-Kultur sind in den kommenden zwei Jahren konkret geplant?

a. Welche davon im RISE Gebiet Eissendorf-Ost,

b. welche im RISE-Gebiet Wilstorf,

c. welche in Neugraben-Fischbek,

d. welche im Harburger Hafen?

  1. Welche Aussichten sieht die Bezirksverwaltung angesichts eines angedachten Kulturentwicklungsplanes für die Entwicklung der Live-Kultur im Bezirk?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 28.03.2022

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der DIE LINKE-Fraktion (Drs. 21-2075) wie folgt:

  1. Wurden in den letzten 2 Jahren bei der Änderung oder Erstellung von Bebauungsplänen kulturelle Nutzungen erwägt und geprüft?
    1. Bitte Gebiet, Zeitraum, Fragestellung der Prüfung und Ergebnis benennen

Nein.

  1. Wenn nein – warum nicht?

Kulturelle Nutzungen sind generell fast in allen Gebietskategorien der Baunutzungsverordnung zulässig. Lediglich in Gewerbe- und Industriegebieten sind kulturelle Nutzungen nur ausnahmsweise zulässig. Aus diesem Grunde werden kulturelle Nutzungen in Bebauungsplänen nicht separat festgesetzt.

  1. In der Drs. 22/7232 wird wiederholt betont, dass zur erfolgreichen Umsetzung von Stadtentwicklung samt Räumen kultureller Nutzung eine intensive Kommunikation mit den Beteiligten nötig war und ist.
    1. In welchem Rahmen, mit welchen Beteiligten und zu welchen möglichen Flächen oder Räumen steht der Bezirk Harburg in Kommunikation mit Kulturschaffenden?

Das Bezirksamt Harburg ist zurzeit in ersten Gesprächen mit der Akademie für Musik und Kultur sowie dem Friedrich-Ebert-Gymnasium zur Schaffung von Übungsräumen zum Zwecke der musikalischen Nachwuchsförderung. Weitere konkrete Anfragen von einzelnen Kulturschaffenden liegen dem Bezirksamt Harburg derzeit nicht vor.

2019 wurden im Vorfeld der Erstellung einer durch RISE geförderten Überdachung für die Freilichtbühne an der Außenmühle die Initiative Suedkultur sowie der Quartiersbeirat des RISE-Gebietes Haburg-Innenstadt / Eißendort-Ost beteiligt.

2021 wurden im Vorfeld des durch RISE geförderten Austauschs der Bestuhlung der Friedrich-Ebert-Halle der Beirat der Friedrich-Ebert-Halle sowie der Quartiersbeirat des RISE-Gebietes Harburg-Innenstadt / Eißendort-Ost beteiligt.

Derzeit läuft ein Beteiligungsverfahren zur Neugestaltung des Schwarzenberg-Parks, auch als Festplatz und Veranstaltungsfläche. Hier werden insbesondere die Initiative Suedkultur und das Kulturcafé „Komm Du“ beteiligt.

Bei der anstehenden durch RISE geförderten Modernisierung des Bürgerhauses Harburg wird der Träger beteiligt, der den Betrieb des Hauses verantwortet. Dieser ist gehalten, sich zusammen mit dem Bezirksamt im Rahmen der vorgesehenen umfassenden Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zur Ausgestaltung des Programms mit Harburger Kulturschaffenden zu Bedarfen, die im Bürgerhaus befriedigt werden können, auszutauschen.

  1. Steht die Verwaltung in Kommunikation zur Sanierung und nachfolgenden kulturellen Nutzung des in der Finanzierung seit 2019 sichergestellten Pavillons am Park?
    1. Wenn ja, mit wem?

Derzeit wird eine Interessentenliste geführt, in die sich Interessierte eintragen lassen können. Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens wird dann anschließend die Vergabe erfolgen (siehe Antwort zu 4.c).

ii. Wenn nicht, warum nicht?

Entfällt.

  1. Mit wem, wann und zu welchen Objekten steht oder stand die Verwaltung in Kommunikation z.B. zu kulturellen Zwischennutzungen?

i. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

ii. Wenn nein, warum nicht?

Derzeit werden keine konkreten Objekte gezielt für eine kulturelle Zwischennutzung geprüft.

Ende 2017 wurden Studierende der Medical School Hamburg mit ihrem Projekt nach Vermittlung durch das Bezirksamt Harburg Mitnutzende des Stadtteilbüros zur RISE-Gebietsentwicklung des Fördergebietes Harburg-Innenstadt/Eißendorf-Ost im Gloria-Tunnel. Eine Vielzahl unterschiedlicher Projekte sind hier seither entstanden. Auch die Initiative Gloria-Tunnel konnte die Räumlichkeiten zeitweise mitnutzen.

  1. In der Senatsdrucksache 22/7232 wird auf die Möglichkeit der Schaffung eines Sondergebiets kultureller Einrichtungen verwiesen.
    1. Ist angesichts der seit Jahren bekannten Raumnot für kulturelle Nutzung in Harburg dieser Schritt in Erwägung gezogen geworden und wenn, in welchem Gebiet?

Nein.

  1. Welche Bemühungen gab es in diesem Zusammenhang seit 2019 im Bezirk Harburg bzgl. der konkreten Flächen/Räume:
    1. Dreifaltigkeitskirche (laut Beschluss der BV Harburg für Zwischennutzungen verfügbar zu machen),

Die Dreifaltigkeitskirche steht nicht im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg.

Der Verein Stadtkultur Hafen e.V. (3falt) hat über einen Anhandgabevertrag die vielfältige kulturelle Nutzung im Vorfeld des vom Eigentümer durchgeführten Interessenbekungungsverfahrens für die Nachnutzung des Gebäudeensembles Neue Straße 44 vor dem Verkauf erprobt.

  1. Rauchkate Fischbek,

Die begonnene Projektentwicklung dauert an.

  1. Pavillon am See (Schwarzenberg),

Mit der Instandsetzung des Pavillons wurde bereits begonnen. Es besteht allerdings kein Trinkwasser- und kein Abwasseranschluss.

Hierfür wird gerade eine Lösungfindung betrieben. Bevor die Erschließung aber nicht geklärt ist, kann ein Interessenbekundungsverfahren nicht starten.

  1. Halle 5 (Hafen Harburg),

Im Rahmen einer Konzeptausschreibung sollen die Flächen durch den LIG ausgeschrieben werden.

mit welchem Zwischenstand und mit welchen Aussichten?

  1. In der Drs. 22/7232 wird betont, dass die Behörde für Kultur und Medien explizit Ansprechpartner*innen für kreative Immobilien vorhält.
    1. Steht die Bezirksverwaltung mit diesen in Kontakt, zu welchen Räumen, Themen oder Flächen und mit welchen Ergebnissen?

Nein.

  1. Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu 2.a..

  1. In der Drs. 22/7232 wird auch auf die Workshop-Formate „Stadtwerkstätten“ verwiesen, in denen proaktiv das Thema Nutzungsvielfalt und öffentlicher Raum bearbeitet wird. Gibt es aus dem Bezirk Harburg (Verwaltung, Politik, angebundene Partner*innen z.B. der RISE-Gebiete) hier beteiligt?
    1. Wenn ja, zu welchen Themen, Flächen, Räumen und mit welchen (Zwischen-)Ergebnissen?

Nein.

b. Wenn nein, warum nicht?

Seitens des Bezirksamts (Abt. Stadtplanung) bestand aufgrund der nicht zur Verfügung stehenden Immobilien keine Notwendigkeit der Beteiligung der Stadtwerkstatt.

  1. In der Drs. 22/7232 als auch im Koalitionsvertrag für Harburg von 2019 wird das Club-Kataster als Mittel der integrierten Stadtentwicklung unter Berücksichtigung kultureller Räume positiv angeführt.
    1. Fand das Clubkataster in Bebauungsplanungen des Bezirks Harburg bisher Berücksichtigung?

Nein.

  1. Wenn ja, in welcher Form und in welchem Gebiet? Wenn nein, warum nicht?

Die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten regelt die Baunutzungsverordnung für die einzelnen Gebietskategorien. Im Rahmen der Bebauungsplanung werden keine Flächen für Clubs festgesetzt sondern Baugebiete nach der Baunutzungsverordnung.

  1. In der Drs. 22/7232 wird die Zusammenarbeit der Kulturbehörde mit dem Bezirk Harburg betont, in dem zwischen 2016-2018 modellhaft Freiräume erprobt worden seien. Hier wird explizit die Freilichtbühne im Stadtpark Harburg und im Zusammenhang mit elektronischer Musik genannt.
    1. Welche Schlüsse hat man im Bezirk Harburg aus diesem Modellprojekt gezogen?

Siehe Drs. 20-2085 und Drs. 20-2085.02..

  1. Ist die Entwicklung des „Sommer im Park“-Festivals in diesen Zusammenhang zu sehen?

Die Entwicklung von „Sommer im Park“ ist insbesondere in Zusammenhang mit der Drs. 20-0298 zu sehen.

  1. Welche weiteren Planungen von integrierter Stadtentwicklung und Live-Kultur sind in den kommenden zwei Jahren konkret geplant?
    1. Welche davon im RISE Gebiet Eissendorf-Ost,

Siehe Antwort zu Frage 2.a..

  1. welche im RISE-Gebiet Wilstorf,

Keine.

  1. welche in Neugraben-Fischbek,

Im RISE-Fördergebiet Neugraben-Fischbek ist mit den Quartiershaus Ohrnsweg eine Einrichtung geplant, die u.a. auch kleinere Live-Formate erlauben wird.

  1. welche im Harburger Hafen?

Interessenbekundungsverfahren zum Beachclub am Treidelweg.

  1. Welche Aussichten sieht die Bezirksverwaltung angesichts eines angedachten Kulturentwicklungsplanes für die Entwicklung der Live-Kultur im Bezirk?

Diese Frage wird im Prozess des Runden Tischs Kulturpolitik zu erörtern sein, der den Kulturentwicklungsplan mit den Akteuren der Harburger Kulturlandschaft erarbeiten soll.

Fredenhagen

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Freilichtbühne Dreifaltigkeitskirche Gloria-Tunnel Neue Straße Ohrnsweg Treidelweg Friedrich Ebert Gymnasium Schwarzenberg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.