Antwort Kleine Anfrage DIE LINKE betr.: Live-Kultur und integrierte Stadtentwicklung im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 12.04.2022 Hauptausschuss Ö 2.15
In der jüngst veröffentlichten Drucksache 22/7232 nimmt der Senat umfangreich Stellung zu den städtischen Bemühungen, Live-Kultur und Stadtentwicklung im Zeichen der Verdichtung durch Neubauten im Zusammenspiel voranzutreiben.
Dabei heißt es: „Das Zusammenspiel von integrierender Stadtentwicklung und der Kulturpolitik spielt hierbei eine immer evidentere Rolle und bedarf langfristiger Planungsvorläufe.“
Auch im Bezirk Harburg hat die rot-grüne Koalition in ihrem Regierungsvertrag diesen Aspekt betont. Der seit Jahren von Harburger Kulturschaffenden bemängelte Raummangel an Arbeits- und Proberäumen wie auch größeren Kulturveranstaltungsräumen ist aber unverändert.
Daher fragen wir:
i. Wenn ja, mit wem?
ii. Wenn nicht, warum nicht?
i. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
ii. Wenn nein, warum nicht?
a. Dreifaltigkeitskirche (laut Beschluss der BV Harburg für Zwischennutzungen verfügbar zu machen),
b. Rauchkate Fischbek,
c. Pavillon am See (Schwarzenberg),
d. Halle 5 (Hafen Harburg),
mit welchem Zwischenstand und mit welchen Aussichten?
a. Steht die Bezirksverwaltung mit diesen in Kontakt, zu welchen Räumen, Themen oder Flächen und mit welchen Ergebnissen?
b. Wenn nein, warum nicht?
a. Wenn ja, zu welchen Themen, Flächen, Räumen und mit welchen (Zwischen-)Ergebnissen?
b. Wenn nein, warum nicht?
a. Welche Schlüsse hat man im Bezirk Harburg aus diesem Modellprojekt gezogen?
b. Ist die Entwicklung des „Sommer im Park“-Festivals in diesen Zusammenhang zu sehen?
a. Welche davon im RISE Gebiet Eissendorf-Ost,
b. welche im RISE-Gebiet Wilstorf,
c. welche in Neugraben-Fischbek,
d. welche im Harburger Hafen?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 28.03.2022
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der DIE LINKE-Fraktion (Drs. 21-2075) wie folgt:
Nein.
Kulturelle Nutzungen sind generell fast in allen Gebietskategorien der Baunutzungsverordnung zulässig. Lediglich in Gewerbe- und Industriegebieten sind kulturelle Nutzungen nur ausnahmsweise zulässig. Aus diesem Grunde werden kulturelle Nutzungen in Bebauungsplänen nicht separat festgesetzt.
Das Bezirksamt Harburg ist zurzeit in ersten Gesprächen mit der Akademie für Musik und Kultur sowie dem Friedrich-Ebert-Gymnasium zur Schaffung von Übungsräumen zum Zwecke der musikalischen Nachwuchsförderung. Weitere konkrete Anfragen von einzelnen Kulturschaffenden liegen dem Bezirksamt Harburg derzeit nicht vor.
2019 wurden im Vorfeld der Erstellung einer durch RISE geförderten Überdachung für die Freilichtbühne an der Außenmühle die Initiative Suedkultur sowie der Quartiersbeirat des RISE-Gebietes Haburg-Innenstadt / Eißendort-Ost beteiligt.
2021 wurden im Vorfeld des durch RISE geförderten Austauschs der Bestuhlung der Friedrich-Ebert-Halle der Beirat der Friedrich-Ebert-Halle sowie der Quartiersbeirat des RISE-Gebietes Harburg-Innenstadt / Eißendort-Ost beteiligt.
Derzeit läuft ein Beteiligungsverfahren zur Neugestaltung des Schwarzenberg-Parks, auch als Festplatz und Veranstaltungsfläche. Hier werden insbesondere die Initiative Suedkultur und das Kulturcafé „Komm Du“ beteiligt.
Bei der anstehenden durch RISE geförderten Modernisierung des Bürgerhauses Harburg wird der Träger beteiligt, der den Betrieb des Hauses verantwortet. Dieser ist gehalten, sich zusammen mit dem Bezirksamt im Rahmen der vorgesehenen umfassenden Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zur Ausgestaltung des Programms mit Harburger Kulturschaffenden zu Bedarfen, die im Bürgerhaus befriedigt werden können, auszutauschen.
Derzeit wird eine Interessentenliste geführt, in die sich Interessierte eintragen lassen können. Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens wird dann anschließend die Vergabe erfolgen (siehe Antwort zu 4.c).
ii. Wenn nicht, warum nicht?
Entfällt.
i. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
ii. Wenn nein, warum nicht?
Derzeit werden keine konkreten Objekte gezielt für eine kulturelle Zwischennutzung geprüft.
Ende 2017 wurden Studierende der Medical School Hamburg mit ihrem Projekt nach Vermittlung durch das Bezirksamt Harburg Mitnutzende des Stadtteilbüros zur RISE-Gebietsentwicklung des Fördergebietes Harburg-Innenstadt/Eißendorf-Ost im Gloria-Tunnel. Eine Vielzahl unterschiedlicher Projekte sind hier seither entstanden. Auch die Initiative Gloria-Tunnel konnte die Räumlichkeiten zeitweise mitnutzen.
Nein.
Die Dreifaltigkeitskirche steht nicht im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg.
Der Verein Stadtkultur Hafen e.V. (3falt) hat über einen Anhandgabevertrag die vielfältige kulturelle Nutzung im Vorfeld des vom Eigentümer durchgeführten Interessenbekungungsverfahrens für die Nachnutzung des Gebäudeensembles Neue Straße 44 vor dem Verkauf erprobt.
Die begonnene Projektentwicklung dauert an.
Mit der Instandsetzung des Pavillons wurde bereits begonnen. Es besteht allerdings kein Trinkwasser- und kein Abwasseranschluss.
Hierfür wird gerade eine Lösungfindung betrieben. Bevor die Erschließung aber nicht geklärt ist, kann ein Interessenbekundungsverfahren nicht starten.
Im Rahmen einer Konzeptausschreibung sollen die Flächen durch den LIG ausgeschrieben werden.
mit welchem Zwischenstand und mit welchen Aussichten?
Nein.
Siehe Antwort zu 2.a..
Nein.
b. Wenn nein, warum nicht?
Seitens des Bezirksamts (Abt. Stadtplanung) bestand aufgrund der nicht zur Verfügung stehenden Immobilien keine Notwendigkeit der Beteiligung der Stadtwerkstatt.
Nein.
Die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten regelt die Baunutzungsverordnung für die einzelnen Gebietskategorien. Im Rahmen der Bebauungsplanung werden keine Flächen für Clubs festgesetzt sondern Baugebiete nach der Baunutzungsverordnung.
Siehe Drs. 20-2085 und Drs. 20-2085.02..
Die Entwicklung von „Sommer im Park“ ist insbesondere in Zusammenhang mit der Drs. 20-0298 zu sehen.
Siehe Antwort zu Frage 2.a..
Keine.
Im RISE-Fördergebiet Neugraben-Fischbek ist mit den Quartiershaus Ohrnsweg eine Einrichtung geplant, die u.a. auch kleinere Live-Formate erlauben wird.
Interessenbekundungsverfahren zum Beachclub am Treidelweg.
Diese Frage wird im Prozess des Runden Tischs Kulturpolitik zu erörtern sein, der den Kulturentwicklungsplan mit den Akteuren der Harburger Kulturlandschaft erarbeiten soll.
Fredenhagen
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