21-2372.01

Antwort Kleine Anfrage der FDP-Fraktion betr. Vitalität der Bäume im öfffentlichen Raum

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 11.10.2022 Hauptausschuss Ö 1.10

Sachverhalt

Angesichts der anhaltenden Trockenheit ist es offensichtlich, dass unser Straßengrün einem enormen Stress ausgesetzt ist. Viele der etwa 24.000 Harburger Straßenbäume und der ca. 50.000 sonstigen Bäume in den Harburger Parkanlagen und auf den Spielplätzen bekommen die Auswirkungen des Klimawandels zu führen. Insbesondere neu gepflanzte Bäume scheinen besonders zu leiden und werfen vorzeitig Laub ab.

Insbesondere in dicht bebauten Zentren der Metropolen wie Harburg verschärfen versiegelte Oberflächen und sinkende Grundwasserstände das Problem. In den Sommermonaten führt dies oft zu einer mangelnden Wasserversorgung von Stadtbäumen mit den oben beschriebenen Folgen.

Die geschwächten Bäume werden anfälliger für baumschädigende Pilze, Insektenbefall und sonstiger Schädlingsbefall oder allgemeinen Vitalitätsverlus i

Das ist aus unterschiedlichsten Gesichtspunkten kritisch: Zum einen sind Bäume entscheidend für das Mikroklima unserer Stadt und ihrer Luftqualität, denn sie spenden nicht nur Schatten, erhöhen die Luftfeuchtigkeit, senken die Umgebungstemperatur und filtern Staub und Schadstoffe aus der Luft heraus. Zum anderen haben sie auch einen positiven Einfluss auf die menschliche Psyche und tragen zum Wohlbefinden bei.

Mit dem Klimawandel entwickeln immer mehr Städte intelligente Konzepte, die fortschrittliche Informationstechnologien nutzen, um knappe Ressourcen zu schonen. Gerade im Hinblick auf die Wasserversorgung von Stadtbäumen kann die Einrichtung innovativer Bewässerungssysteme sinnvoll sein.

Aktuell werden in vielen Städten Bäume mit einem festgelegten Bewässerungsplan versorgt. Dies kann Experten zufolge zur Überbewässerung einiger Arten führen und eröffnet das Potenzial für Wassereinsparungen. Zudem wird Trinkwasser eingesetzt, obwohl den zuständigen städtischen Abteilungen Stadtgrün andere Prozess- und Regenwasserquellen zur Verfügung stehen, die zur Bewässerung genutzt werden könnten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Verfügt die Abteilung Stadtgrün Harburg über ein tragfähiges Bewässerungssystem für Harburgs Bäume und Gehölze im öffentlichen Raum? Falls ja, bitte beschreiben Sie. Falls nein, wie und in welchen Abständen werden Bestandsbäume, insbesondere aber Neuanpflanzungen vor Schäden durch Trockenheit geschützt?
  2. Unterstützt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) die Bezirke bei der Entwicklung von innovativen Bewässerungssystemen? Wenn ja, in welcher Form?
  1. Nutzt die Abteilung Stadtgrün Harburg aktuell Trinkwasser zur Bewässerung?
  2. Welche Prozess-und Regenwasserquellen stehen im Bezirk Harburg zur Bewässerung von Stadtgrün zur Verfügung? Welche davon werden aktuell zur Bewässerung von Stadtgrün genutzt?
  3. Welche und in welchem Umfang werden davon aktuell von der Bezirksverwaltung zur Bewässerung der Bäume genutzt?
  4. Werden Bestandsverluste dokumentiert und kartiert?
  5. Werden Neuanpflanzungen grundsätzlich und auch anhand von Verlustmeldungen dokumentiert und kartiert?
  6. Wie lange ist die Anwuchsgarantie für neu angepflanzt Bäume? Und wie sind die „Garantiebedingungen“?
  7. Werden die HarburgerInnen aktuell durch Kampagnen über die notleidende Situation des Stadtgrüns informiert bzw. zur Unterstützung aufgerufen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, ist dies zukünftig geplant?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 05.10.2022

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 21-2372) wie folgt:

  1. Verfügt die Abteilung Stadtgrün Harburg über ein tragfähiges Bewässerungssystem für Harburgs Bäume und Gehölze im öffentlichen Raum? Falls ja, bitte beschreiben Sie. Falls nein, wie und in welchen Abständen werden Bestandsbäume, insbesondere aber Neuanpflanzungen vor Schäden durch Trockenheit geschützt?

Die Abteilung Stadtgrün hat kein spezielles „Bewässerungssystem“ für Bäume, aber eine „Bewässerungsstrategie“ für Jungbäume. Im Rahmen einer Pflanzung werden immer Bewässerungsgänge mit ausgeschrieben und durch die Firmen abgewickelt. Die neugepflanzten Jungbäume werden im ersten und zweiten Standjahr bedarfsgerecht gewässert. In besonders trockenen und heißen Phasen sogar 1 – 2 mal pro Woche. Jungbäume im dritten und vierten Standjahr werden auch bedarfsgerecht gewässert, wobei hier in der Regel ca. 15 - 20 Bewässerungsgänge mit je 200 Liter pro Baum ausreichend sind. Hier wird auf eine häufigere Bewässerung verzichtet, um die Bäume anzuhalten ihre Wurzel in die Tiefe zu bringen. Bäume ab dem fünften Standjahr und alte Bestandsbäume werden nicht gewässert.

  1. Unterstützt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) die Bezirke bei der Entwicklung von innovativen Bewässerungssystemen? Wenn ja, in welcher Form?

Der Abteilung Stadtgrün sind hierzu keine Informationen bekannt.

  1. Nutzt die Abteilung Stadtgrün Harburg aktuell Trinkwasser zur Bewässerung?

    Die Umsetzung der Bewässerung der Straßenbäume im Rahmen einer Ausschreibung erfolgt durch die beauftragten Firmen. Diese nutzen zum Teil Wasser aus dem Hamburger Trinkwassernetz, aber auch aus den öffentlichen Teichen, Gräben und Flüssen.
  2. Welche Prozess-und Regenwasserquellen stehen im Bezirk Harburg zur Bewässerung von Stadtgrün zur Verfügung? Welche davon werden aktuell zur Bewässerung von Stadtgrün genutzt?

Als Regenwasserquellen stehen öffentliche Gewässer (siehe Frage 4) im Rahmen einer Genehmigung zur Entnahme zur Verfügung.

  1. Welche und in welchem Umfang werden davon aktuell von der Bezirksverwaltung zur Bewässerung der Bäume genutzt?

    Der Umfang der Entnahme an einzelnen Gewässern ist der Abteilung Stadtgrün nicht bekannt, es wird darüber keine Statistik erhoben, noch wird diese von den Firmen, die mit der Bewässerung beauftragt sind, angefordert.
  2. Werden Bestandsverluste dokumentiert und kartiert?
    Bestandsverluste werden über das digitale Straßenbaumkataster der FHH dokumentiert und kartiert.
  3. Werden Neuanpflanzungen grundsätzlich und auch anhand von Verlustmeldungen dokumentiert und kartiert?

Neuanpflanzungen werden über das digitale Straßenbaumkataster der FHH dokumentiert und kartiert.

  1. Wie lange ist die Anwuchsgarantie für neu angepflanzt Bäume? Und wie sind die „Garantiebedingungen“?
    1. Im Rahmen der Ausschreibung sind nachfolgende Zeitrahmen vorgeschrieben:
    2. Ein Jahr die Fertigstellungspflege und weitere zwei Jahre die Entwicklungspflege.
    3. Die „Garantiebedingung“ besteht aus einem gesunden und verlustfreien Anwachsen des Baumes.
  1. Werden die HarburgerInnen aktuell durch Kampagnen über die notleidende Situation des Stadtgrüns informiert bzw. zur Unterstützung aufgerufen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, ist dies zukünftig geplant?

Derzeit gibt es in Harburg keine Kampagne der Abteilung Stadtgrün zur Fragestellung. Da umfangreiche Kampagnen auch immer mit Personalressourcen einhergehen, kann bei der Abteilung Stadtgrün lediglich über ein sehr niedrigschwelliges Angebot bzw. einen Aufruf nachgedacht werden.

Dabei wäre die Sinnhaftigkeit einer „Bewässerungsaktion“ alter eingewachsener Bäume durch die Bürger in Frage zu stellen.

1.) Es kann nicht überprüft werden, welche Flüssigkeiten an die Bäume geschüttet würden. Vielen Mitbürgern ist der ausgewachsene Baum vor dem eigenen Grundstück leider auch ein Ärgernis, welches man zu beseitigen versucht.

2.) Die allermeisten tiefwurzelnden Bäume kommen mit den warmen Sommern durchaus zurecht. Die Bürger aufzurufen, alle Bäume zu wässern, wäre eine massive Verschwendung von Trinkwasserressourcen.

Fredenhagen

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