Antwort Kleine Anfrage der FDP-Fraktion betr.: Bepflanzung am Ehestorfer Heuweg
Letzte Beratung: 24.11.2020 Hauptausschuss Ö 3.21
Das Bezirksamt hat im Rahmen der Bauarbeiten am Ehestorfer Heuweg neue junge Bäume gepflanzt. Einige Bürger bemängeln, dass diese zu nah an Bestandsbäumen und Straße gepflanzt wurden. Teilweise wurden die neuen Bäume direkt unter dem Rand der vorhandenen Bäume gepflanzt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welcher Mindestabstand bei Neupflanzung von Bäumen muss zu Bestandsbäumen eingehalten werden?
2. Welcher Mindestabstand sollte zur Fahrbahn eingehalten werden, damit die Bäume später nicht in die Fahrbahn hineinragen und höhere Fahrzeuge nicht gegen die Baumkronen fahren?
3. Wie werden die ordnungsgemäßen Abstände, bei Neupflanzung von Bäumen, durch das Bezirksamt kontrolliert?
4. Wurden die augenscheinlich geringen Abstände mit dem Unternehmen, welches die Arbeiten durchgeführt hat, abgesprochen? Gab es Einwände durch das Unternehmen? Wenn ja, welche?
5. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um zu verhindern, dass die Baumwurzeln in Zukunft unter der Straße und dem Fußweg wachsen und dort die Fahrbahndecke bzw. das Pflaster hochdrücken können?
6. Inwiefern ist bei den Pflanzmaßnahmen berücksichtigt worden, dass die Bäume genug Wasser erhalten und nicht durch Streusalz geschädigt werden können?
7. Wurde bei den Pflanzungen berücksichtigt, dass durch Herbstlaub später möglichst wenig Probleme entstehen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 15.10.2020
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 21-0931) wie folgt Stellung
Vorbemerkung:
Die Straße Ehestorfer Heuweg ist eine Hauptverkehrsstraße und befindet sich somit in der Baulast der BVM. Im Auftrag der BVM hat der LSBG den Umbau der Straße samt den Baumpflanzungen geplant und ausgeführt.
Die folgenden Antworten beziehen sich auf andere Maßnahmen des Fachamtes MR bzw. sind Planungsgrundsätze des Fachamtes MR bei eigenen Straßenplanungen.
1. Welcher Mindestabstand bei Neupflanzung von Bäumen muss zu Bestandsbäumen eingehalten werden?
Der Abstand von den Bestandsbäumen sollte so gewählt werden, dass sich der Jungbaum langfristig gut entwickeln kann. Dieser ist daher abhängig von der Örtlichkeit
und dem Gestaltungskonzept. Bei Straßen innerhalb von Wäldern sind insbesondere die ausgeprägten Kronen der Bestandsbäume zu berücksichtigen.
2. Welcher Mindestabstand sollte zur Fahrbahn eingehalten werden, damit die Bäume später nicht in die Fahrbahn hineinragen und höhere Fahrzeuge nicht gegen die Baumkronen fahren?
Der Abstand des Baumstammes zur Fahrbahn sollte möglichst mehr als 1,00 m betragen.
3. Wie werden die ordnungsgemäßen Abstände, bei Neupflanzung von Bäumen, durch das Bezirksamt kontrolliert?
Bei eigenen Baumpflanzungen legt die Abteilung Stadtgrün vom Fachamt MR die Pflanzabstände selbständig fest und überwacht im Rahmen der Pflanzung die Einhaltung der Vorgaben.
4. Wurden die augenscheinlich geringen Abstände mit dem Unternehmen, welches die Arbeiten durchgeführt hat, abgesprochen? Gab es Einwände durch das Unternehmen? Wenn ja, welche?
Siehe Vorbemerkung.
5. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um zu verhindern, dass die Baumwurzeln in Zukunft unter der Straße und dem Fußweg wachsen und dort die Fahrbahndecke bzw. das Pflaster hochdrücken können?
Siehe Vorbemerkung.
6. Inwiefern ist bei den Pflanzmaßnahmen berücksichtigt worden, dass die Bäume genug Wasser erhalten und nicht durch Streusalz geschädigt werden können?
Siehe Vorberkung.
7. Wurde bei den Pflanzungen berücksichtigt, dass durch Herbstlaub später möglichst wenig Probleme entstehen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?
Siehe Vorbemerkung.
Fredenhagen
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