21-2391.01

Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Warten auf Sterbeurkunde

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 11.10.2022 Hauptausschuss Ö 1.12

Sachverhalt

Im Trauerfall sind Hinterbliebene und verschiedene Einrichtungen dringend darauf angewiesen, für Beisetzung, Regelung von Nachlass und Rentenangelegenheiten oder Wohnungsauflösungen möglichst zügig eine Sterbeurkunde zu erhalten.

Es ist jeweils das Standesamt für die Beurkundung zuständig, in dessen Bezirk der Betroffene verstorben ist. Es kommt häufig zu Beschwerden von Bürgern, die berichten, dass die Bearbeitungsdauer zu viel Zeit in Anspruch nimmt und auch telefonisch Mitarbeiter der Standesämter kaum erreichbar sind.

Wir fragen die Bezirksamtsleiterin:

1. Wie hat sich die Zahl Verstorbener im Bezirk Harburg von 2017 bis 2021 entwickelt mit der Bitte, die Zahlen für jedes Jahr getrennt anzugeben.

2. Wie hat sich die Anzahl der in dem Standesamt für das Ausstellen von Sterbeurkunden zuständigen Mitarbeitern seit 2017 entwickelt? Dabei soll das Stellen-Soll jeweils zum Stichtag 1. Januar des Jahres einschließlich des Besetzungsumfangs in Vollzeitäquivalenten angegeben werden.

3. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Sterbeurkunde gab es seit dem 1. Januar 2017 bei dem Standesamt in Harburg jeweils monatlich?

4. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung von Sterbeurkunden seit dem Jahre 2017 entwickelt mit der Bitte um durchschnittliche Angaben je Kalenderjahr sowie für die jeweiligen Monate 2022.

5. Wie lange dauerte es seit dem Jahre 2017 maximal, bis eine Sterbeurkunde ausgestellt und den Antragsstellern überlassen werden konnte?

Hamburg, den 08.09.2022

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 21.09.2022

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-2391) wie folgt:

1. Wie hat sich die Zahl Verstorbener im Bezirk Harburg von 2017 bis 2021 entwickelt mit der Bitte, die Zahlen für jedes Jahr getrennt anzugeben.

Jahr

2017

2018

2019

2020

2021

ST Harburg

1913

1909

2001

2000

2178

2. Wie hat sich die Anzahl der in dem Standesamt für das Ausstellen von Sterbeurkunden zuständigen Mitarbeitern seit 2017 entwickelt? Dabei soll das Stellen-Soll jeweils zum Stichtag 1. Januar des Jahres einschließlich des Besetzungsumfangs in Vollzeitäquivalenten angegeben werden.

Stichtag 1.1.

Jan 2017*

Jan 2018**

Jan 2019

Jan 2020

Jan 2021

Jan 2022

Stellen

1,00

2,30

2,30

2,30

2,30

2,50

VZÄ

1,00

3,30

3,30

2,68

2,55

2,50

* betrifft nur Sachbearbeiterstellen

** ab Jan. 18 zählen Sachbearbeiter- und Standesbeamtenstellen

3. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Sterbeurkunde gab es seit dem 1. Januar 2017 bei dem Standesamt in Harburg jeweils monatlich?

Harburg beurkundet monatlich zwischen 150-220 Sterbefälle. Da jeder Sterbefall, der sich in Harburg ereignet, auch in Harburg beurkundet werden muss, stellen die monatlichen bzw. jährlichen Erstbeurkundungen die Anzahl der Anträge zutreffend dar.

Darüber hinaus erreichen an Urkundenanforderungen im Bereich Sterbefälle (sprich Ausstellung von Urkunden aus Registern der Vorjahre*) das Standesamt Hamburg-Harburg jährlich:

Jahr

2017

2018

2019

2020

2021

ST Harburg

943

879

879

811

940

* Beglaubigte Registerabdrucke (Register vor 2009 sind Papierregister) sind dabei nicht vollumfänglich statistisch berücksichtigt, da AutiSta nur jene zählt, die aus dem elektronischen Register erstellt werden bzw. wo ein Vorgang angelegt wurde.

4. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung von Sterbeurkunden seit dem Jahre 2017 entwickelt mit der Bitte um durchschnittliche Angaben je Kalenderjahr sowie für die jeweiligen Monate 2022.

Hinweis: Die Bearbeitungsdauer wird ab dem Zeitpunkt an gemessen, wo die Unterlagen zum eingetretenen Personenstand dem Standesamt vollständig vorlagen. Wir sprechen hier von der so genannten Beurkundungsreife.

Jahr

2017

2018

2019

2020

2021

2022

(bis Aug.)

in Tagen

2

1,5

2

3

4

7

5. Wie lange dauerte es seit dem Jahre 2017 maximal, bis eine Sterbeurkunde ausgestellt und den Antragsstellern überlassen werden konnte?

Je nach personeller Verfügbarkeit an Standesbeamten*innen kam es in den Jahren von 2017 bis 2021 zu maximalen Bearbeitungszeiten nach Beurkundungsreife von bis zu 3 Tagen.

In 2022 wird dies aufgrund von Personalengpässen, die temporär eingetreten sind, übertroffen. So gab es teilweise Bearbeitungszeiten im ungünstigsten Fall von bis zu 10 Tagen.

Fredenhagen

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