Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Warten auf Sterbeurkunde
Im Trauerfall sind Hinterbliebene und verschiedene Einrichtungen dringend darauf angewiesen, für Beisetzung, Regelung von Nachlass und Rentenangelegenheiten oder Wohnungsauflösungen möglichst zügig eine Sterbeurkunde zu erhalten.
Es ist jeweils das Standesamt für die Beurkundung zuständig, in dessen Bezirk der Betroffene verstorben ist. Es kommt häufig zu Beschwerden von Bürgern, die berichten, dass die Bearbeitungsdauer zu viel Zeit in Anspruch nimmt und auch telefonisch Mitarbeiter der Standesämter kaum erreichbar sind.
Wir fragen die Bezirksamtsleiterin:
1. Wie hat sich die Zahl Verstorbener im Bezirk Harburg von 2017 bis 2021 entwickelt mit der Bitte, die Zahlen für jedes Jahr getrennt anzugeben.
2. Wie hat sich die Anzahl der in dem Standesamt für das Ausstellen von Sterbeurkunden zuständigen Mitarbeitern seit 2017 entwickelt? Dabei soll das Stellen-Soll jeweils zum Stichtag 1. Januar des Jahres einschließlich des Besetzungsumfangs in Vollzeitäquivalenten angegeben werden.
3. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Sterbeurkunde gab es seit dem 1. Januar 2017 bei dem Standesamt in Harburg jeweils monatlich?
4. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung von Sterbeurkunden seit dem Jahre 2017 entwickelt mit der Bitte um durchschnittliche Angaben je Kalenderjahr sowie für die jeweiligen Monate 2022.
5. Wie lange dauerte es seit dem Jahre 2017 maximal, bis eine Sterbeurkunde ausgestellt und den Antragsstellern überlassen werden konnte?
Hamburg, den 08.09.2022