Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
Letzte Beratung: 24.11.2020 Hauptausschuss Ö 3.24
Der Bundestag hat bereits mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 ein Konjunkturpaket zur Bereitstellung von Mitteln für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur beschlossen.
Für dieses Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" sind nach der erstmaligen Bereitstellung von € 400 Mio. in einer zweiten Tranche, über die der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im I. Quartal 2021 entscheiden soll, weitere Mittel vorgesehen, die als Zuwendung im Wege der Projektförderung an die Kommunen bewilligt werden sollen.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Welche Fördermöglichkeiten hat die Bezirksverwaltung nach erstmaliger Auflegung des Bundesprogrammes Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur im Bezirk Harburg festgestellt?
2. Sind insbesondere Sportstätten, wie z.B. öffentlich genutzte Sportplätze einschließlich baulicher Nebenanlagen wie Turnhallen, Schwimmhallen und Freibäder, berücksichtigt worden?
3. Welche Einzelmaßnahmen sind dem Senat für die Berücksichtigung zur Anmeldung im Bundesprogramm aufgegeben worden?
4. Welche Maßnahmen sind in Hamburg für förderfähig erachtet und mit Co-Finanzierungsvorschlägen weitergeleitet worden?
5. Befanden sich unter den grundsätzlich als förderfähig im Bezirk erachteten Maßnahmen auch solche in Privat- oder Kirchenbesitz, die gleichfalls gefördert werden können?
6. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bezirksverwaltung für den erneuten Projektaufruf zum Bundeshaushalt 2021 aufzugeben und anzumelden?
7. Falls keine Anmeldung in der Vergangenheit erfolgt ist oder zukünftig erfolgen soll, welche Gründe gibt es dafür, obgleich im Bezirk bekannt ist, dass gerade in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur erheblicher Finanzierungsbedarf durch fehlende Investitionen besteht?
Hamburg, am 08.10.2020
Ralf-Dieter Fischer Uwe Schneider
Fraktionsvorsitzender Robert Timmann
Helga Stöver
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 15.10.2020
Das Bezirksamt Harburg nimmt zur der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-0946) wie folgt Stellung:
1. Welche Fördermöglichkeiten hat die Bezirksverwaltung nach erstmaliger Auflegung des Bundesprogrammes Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur im Bezirk Harburg festgestellt?
Die Bezirksverwaltung hat nach erstmaliger Auflegung des Bundesprogrammes Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport die Sanierung der Uwe-Seeler-Halle als Fördermöglichkeit identifiziert.
Das Bezirksamt Harburg hat die Uwe-Seeler-Halle in der ersten Förderperiode im Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen angemeldet. Für die Maßnahme wurden Mittel bewilligt.
2. Sind insbesondere Sportstätten, wie z.B. öffentlich genutzte Sportplätze einschließlich baulicher Nebenanlagen wie Turnhallen, Schwimmhallen und Freibäder, berücksichtigt worden?
s. Antwort zu 1.
3. Welche Einzelmaßnahmen sind dem Senat für die Berücksichtigung zur Anmeldung im Bundesprogramm aufgegeben worden?
s. Antwort zu 1.
Für das Kulturzentrum Rieckhof wurde 2018 eine Anmeldung von Sanierungsmaßnahmen geprüft und von der BSW unter Hinweis auf die Auswahlkreiterien des Bundes als nicht förderfähig eingestuft.
4. Welche Maßnahmen sind in Hamburg für förderfähig erachtet und mit Co-Finanzierungsvorschlägen weitergeleitet worden?
s. Antworten zu 1. und 3.
5. Befanden sich unter den grundsätzlich als förderfähig im Bezirk erachteten Maßnahmen auch solche in Privat- oder Kirchenbesitz, die gleichfalls gefördert werden können?
Nein.
6. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bezirksverwaltung für den erneuten Projektaufruf zum Bundeshaushalt 2021 aufzugeben und anzumelden?
Keine.
7. Falls keine Anmeldung in der Vergangenheit erfolgt ist oder zukünftig erfolgen soll, welche Gründe gibt es dafür, obgleich im Bezirk bekannt ist, dass gerade in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur erheblicher Finanzierungsbedarf durch fehlende Investitionen besteht?
Entfällt, siehe Antwort zu Frage 1. und 3.
Fredenhagen
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