21-2743.01

Antwort kleine Anfrage CDU betr. Radschnellweg nördlich der Bahnstrecke Neugraben-Neu Wulmstorf

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.03.2023 Hauptausschuss Ö 1.10

Sachverhalt

Die Fortführung eines Radschnellweges nördlich der Bahnstrecke Neugraben - Neu Wulmstorf und die Schaffung eines entsprechenden Bebauungsplanes scheitert bisher offenbar daran, dass die Bundesbahn zwar bereit ist, die Nutzung des entsprechenden Weges neben den Bahnanlagen zu gestatten, jedoch den Vorrang der Bahninteressen sichergestellt wissen will. Dieses würde dazu führen, dass der Radschnellweg bei Inanspruchnahme der Flächen für betriebliche Belange der Deutschen Bahn nicht benutzt werden könnte.

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

1. Wie gestaltet sich derzeit die Verhandlung mit der Deutschen Bahn für die Inanspruchnahme von Flächen nördlich der Bahnlinie zwischen Neugraben und Neu Wulmstorf im Einzelnen?

2. Treffen Informationen zu, dass die Bahn grundsätzlich nicht bereit ist, auf ihren Wegeflächen einen Radschnellweg errichten zu lassen, sofern nicht der Vorrang der Bahninteressen gesichert wird?

3. Welche Möglichkeiten einer endgültigen Klärung sieht die Bezirksverwaltung?

4. Wann ist voraussichtlich mit Klärung der Nutzungsmöglichkeiten nördlich der Bahnlinie zu rechnen?

5. Welche konkreten Auswirkungen hat ggf. die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit für die Entwicklung des Bebauungsplangebietes Fischbeker Reethen?

6. Müssten in dem in Entwicklung befindlichen Bebauungsplan ersatzweise Flächen für einen Radschnellweg eingeplant werden?

7. Welche verschiedenen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, einen Radweg durch das zukünftige Wohn- und Gewerbegebiet zu führen?

8. Wären bei einer Führung des Radweges südlich der Bahnlinie Unterführungen erforderlich?

9. An welcher Stelle wären derartige Unterführungen möglich?

Hamburg, am 09.02.2023

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 22.02.2023

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-2743) wie folgt:

  1. Wie gestaltet sich derzeit die Verhandlung mit der Deutschen Bahn für die Inanspruchnahme von Flächen nördlich der Bahnlinie zwischen Neugraben und Neu Wulmstorf im Einzelnen?

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) ist hierzu im Gespräch mit der Deutschen Bahn. Nach Kenntnisstand des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes laufen die Gespräche konstruktiv, sind aber noch nicht abgeschlossen.

  1. Treffen Informationen zu, dass die Bahn grundsätzlich nicht bereit ist, auf ihren Wegeflächen einen Radschnellweg errichten zu lassen, sofern nicht der Vorrang der Bahninteressen gesichert wird?

Dazu kann keine Aussage getroffen werden, da die Verhandlungen nicht vom Bezirksamt, sondern von der BVM geführt werden und derzeit noch laufen.

  1. Welche Möglichkeiten einer endgültigen Klärung sieht die Bezirksverwaltung?

S. Antworten zu 1. und 2.

  1. Wann ist voraussichtlich mit Klärung der Nutzungsmöglichkeiten nördlich der Bahnlinie zu rechnen?

Die BVM arbeitet an einer einvernehmlichen Klärung der Sachlage. Da die Gespräche mit der Bahn noch laufen, kann hierzu keine Prognose abgegeben werden.

  1. Welche konkreten Auswirkungen hat ggf. die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit für die Entwicklung des Bebauungsplangebietes Fischbeker Reethen?

Das Bezirksamt sieht keine negativen Auswirkungen auf das Bebauungsplanverfahren NF67 Fischbeker Reethen. Um Verzögerungen für dieses Verfahren zu vermeiden, wurde das Planverfahren für den Radschnellweg ausgekoppelt. Sollte eine Nutzung von Bahnflächen nicht möglich sein, könnte der Radschnellweg etwas nach Norden verschoben werden oder es kämen andere Alternativen zum tragen.

  1. Müssten in dem in Entwicklung befindlichen Bebauungsplan ersatzweise Flächen für einen Radschnellweg eingeplant werden?
  1. Welche verschiedenen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, einen Radweg durch das zukünftige Wohn- und Gewerbegebiet zu führen?

Zu 6. und 7.: Im Rahmen des zukünftigen Bebauungsplanverfahren für den Radschnellweg wird eine Standortalternativenprüfung durchgeführt, bei der zahlreiche Varianten geprüft werden. Ein Ergebnis kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorweggenommen werden.

  1. Wären bei einer Führung des Radweges südlich der Bahnlinie Unterführungen erforderlich?

Eine Anbindung des Neubaugebietes NF 67 wird von Seiten der Bedarfs- und Realisierungsträger als notwendig angesehen. Da eine Unterführung der Bahnlinie innerhalb NF 67 nicht möglich war, wurde eine Variantenuntersuchung zur Querung Höhe S-Fischbek in Auftrag gegeben, die noch nicht abgeschlossen ist. In Neu Wulmsdorf besteht bereits heute westlich („hinter“) der Landesgrenze ein ebenengleicher Bahnübergang.

  1. An welcher Stelle wären derartige Unterführungen möglich?

S. zu 8.

In Vertretung

Trispel

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Fischbek Fischbeker Reethen

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