21-2743.01

Antwort kleine Anfrage CDU betr. Radschnellweg nördlich der Bahnstrecke Neugraben-Neu Wulmstorf

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.03.2023 Hauptausschuss Ö 1.10

Sachverhalt

 

Die Fortführung eines Radschnellweges nördlich der Bahnstrecke Neugraben - Neu Wulmstorf und die Schaffung eines entsprechenden Bebauungsplanes scheitert bisher offenbar daran, dass die Bundesbahn zwar bereit ist, die Nutzung des entsprechenden Weges neben den Bahnanlagen zu gestatten, jedoch den Vorrang der Bahninteressen sichergestellt wissen will. Dieses würde dazu führen, dass der Radschnellweg bei Inanspruchnahme der Flächen für betriebliche Belange der Deutschen Bahn nicht benutzt werden könnte.

 

Wir fragen die Bezirksverwaltung: 

 

1.    Wie gestaltet sich derzeit die Verhandlung mit der Deutschen Bahn für die Inanspruchnahme von Flächen nördlich der Bahnlinie zwischen Neugraben und Neu Wulmstorf im Einzelnen?

 

2.    Treffen Informationen zu, dass die Bahn grundsätzlich nicht bereit ist, auf ihren Wegeflächen einen Radschnellweg errichten zu lassen, sofern nicht der Vorrang der Bahninteressen gesichert wird?

 

3.    Welche Möglichkeiten einer endgültigen Klärung sieht die Bezirksverwaltung?

 

4.    Wann ist voraussichtlich mit Klärung der Nutzungsmöglichkeiten nördlich der Bahnlinie zu rechnen?

 

5.    Welche konkreten Auswirkungen hat ggf. die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit für die Entwicklung des Bebauungsplangebietes Fischbeker Reethen?

 

6.    Müssten in dem in Entwicklung befindlichen Bebauungsplan ersatzweise Flächen für einen Radschnellweg eingeplant werden?

 

7.    Welche verschiedenen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, einen Radweg durch das zukünftige Wohn- und Gewerbegebiet zu führen?

 

8.    Wären bei einer Führung des Radweges südlich der Bahnlinie Unterführungen erforderlich?

 

9.    An welcher Stelle wären derartige Unterführungen möglich?

 

Hamburg, am 09.02.2023

 

 

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