20-4042.01

Antwort Kleine Anfrage CDU betr. KSA Nachverdichtung

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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15.01.2019
Sachverhalt

Die ungewöhnlich warmen Sommermonate haben bei Klimaforschern und fortschrittlichen Stadtplanern die Erkenntnis forciert, dass die sogenannte Nachverdichtung in Ballungsräumen sich deutlich negativ auf das Mikroklima in den jeweiligen Regionen der Ballungsgebiete auswirkt. Folgen sind Hitzestau und daraus resultierende, teilweise erhebliche gesundheitliche Negativfolgen für die Bewohner der betroffenen Gebiete. 

In der Erkenntnis dieser negativen Folgen für die Gesundheit der Betroffenen empfehlen Klimaforscher und fortschrittliche Stadtplaner den weitgehenden Verzicht auf Nachverdichtung sowie massive Begrünungsinitiativen für bestehende Verdichtungsareale sowie die Umnutzung von Brachflächen bzw. zu ersetzender Altbebauung durch Grünanlagen, da nur hierdurch das Mikroklima im Sinne der menschlichen Gesundheit positiv beeinflusst werden kann.


Dieses vorausgeschickt fragen wir die Bezirksamtsleitung:

1.   Ist die Stadtplanung des Bezirks fähig und in der Lage, die genannten Erkenntnisse künftig an die Stelle der gesundheitsschädlichen und im Zuge der Klimaerwärmung widersinnigen Projekte der Nachverdichtung zu überdenken und die entsprechenden Überlegungen mit dem Ziel, die Lebensqualität der Siedlungsbevölkerung nachhaltig zu verbessern statt die Lebensqualität von bestehender und anzusiedelnder Siedlungsbevölkerung durch eine fehlerhafte Politik der Nachverdichtung bis hin zur akuten Gesundheitsgefährdung kontinuierlich zu senken?
 

2.  Wird die Stadtplanung des Bezirks künftige Nachverdichtungsprojekte unter genannten Aspekten erneut einer Überprüfung unterziehen mit dem Ziel, an die Stelle der baulichen Nachverdichtung den Anteil von grünen Ökozonen merklich zu erhöhen und damit Vorsorge zu treffen für die prognostizierte, weitere Erwärmung der Atmosphäre?

Falls eines oder beide ja: Hat die Stadtplanung des Bezirks bereits konkrete Vorhaben/Maßnahmen entwickelt, um dieser unverzichtbaren Korrektur in der Stadtplanung zu folgen, und wenn ja, welche?

Falls eines oder beides nein: Wie rechtfertigt die Bezirksamtsleitung die vorsätzliche Gefährdung der Wohnbevölkerung durch eine kontraproduktive Nachverdichtungspolitik?

Hamburg, am 07.09.2018

Ralf-Dieter Fischer                                          Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender                                     Uwe Schneider

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

19. September 2018

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 20-4042) wie folgt Stellung:

 

Vorbemerkung: Die Stadt Hamburg unterliegt aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen, siedlungspolitischen und demografischen Entwicklungen differenzierten Herausforderungen, die für einen Druck auf dem Wohnungs- als auch Gewerbeflächenmarkt sorgen. Dabei ist es zwingend erforderlich, auf eine nachhaltige und flächenbewusste Stadtentwicklung zu setzen. Dies ist insb. unter den Eindrücken des Klimawandels, der auch für, die FHH bereits heute erkennbar ist, essentiell.

Neben daraus resultierenden Anforderungen der wachsenden Stadt an die Erschließung von Nutzflächen, stehen Klimaschutz- und Anpassungsstrategien, aber auch die Fragen der sozialen Infrastruktur und der Qualität der Frei- und Aufenthaltsräume im direkten Zusammenhang mit den Entwicklungsnotwendigkeiten der heutigen Stadtentwikcklung.Diese Aspekte gehören im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung zwingend zusammen und werden auf gesamtstädtischer und bezirklicher Ebene bewegt.

Seriöse Klimaforscher und Stadtplaner, die grundsätzlich den weitgehenden Verzicht auf Nachverdichtung in Ballungsräumen fordern, gibt es nicht. In Einzelfällen kann Nachverdichtung jedoch das Mikroklima – etwa bei Innenhofbebauung bereits hochverdichteter geschlossener Baublöcke – negativ beeinflussen.

Solche Konsequenzen sind mit den Folgen der potenziellen Alternativen abzuwägen, nämlich der Bebauung weiterer Freiflächen am Stadtrand oder der Verdrängung einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen aus den Ballungsräumen. Abgesehen von der dadurch entstehenden sozialen Dynamik würden beide potenziellen Alternativen auch zu einer massiven Steigerung des Verkehrs, des Energieverbrauchs und der klimaschädlichen Emissionen führen.

In Harburg unterliegen Nachverdichtungsprojekte grundsätzlich solchen Abwägungen. Die strategischen Ansätze der bezirklichen Stadtentwicklung und die konkreten bezirklichen Planungen umfassen die Integration der klimatischen und freiraumpolitischen Herausfordungen bereits heute. Beispiele sind die klimatischen und freiraumplanerischen Anforderungen in neu aufgestellten Bebauungsplänen, aber auch die genehmigungsrelevanten Auflagen in Baugenehmigungsverfahren (Reduktion der versiegelten Grundstücksflächen, Dachbegrünung, etc.) oder das „Clever Cities“-Projekt.

Eine Überprüfung der bezirklichen Entwicklungsziele erfolgt regelmäßig und wird im Wohnungsbauprogramm und Gewerbeflächenprogramm formuliert. Die Harburger Verwaltung hat dabei bisher die Bebauung bestehender Grünzüge weitgehend verhindern können und den Ersatz von Altbebauung durch öffentliche Grünanlagen mit Unterstützung der Bezirksversammlung und des Senats erfolgreich umgesetzt, z.B. auf der Schlossinsel oder zwischen Rennkoppel und Gildering. Auch zwischen Winsener Straße und Kapellenweg ist dies geplant.

Der Schutz bestehender Grünzüge steht aktuell aber häufig im Konflikt zu politischen Wünschen, Grünzüge mit Kindertagesstätten zu bebauen.

Gesundheitsschädliche und im Zuge der Klimaerwärmung widersinnige Harburger  Nachverdichtungsprojekte gab es in den letzten Jahren nicht und sie sind auch nicht geplant.  

Das Bezirksamt weist auf die kommende Wohnungsbaukonferenz 2018 hin, die das Thema „Dichte in der Stadtentwicklung“ behandelt. Nachverdichtung spielt dabei eine zentrale Rolle.

 

 

1.   Ist die Stadtplanung des Bezirks fähig und in der Lage, die genannten Erkenntnisse künftig an die Stelle der gesundheitsschädlichen und im Zuge der Klimaerwärmung widersinnigen Projekte der Nachverdichtung zu überdenken und die entsprechenden Überlegungen mit dem Ziel, die Lebensqualität der Siedlungsbevölkerung nachhaltig zu verbessern statt die Lebensqualität von bestehender und anzusiedelnder Siedlungsbevölkerung durch eine fehlerhafte Politik der Nachverdichtung bis hin zur akuten Gesundheitsgefährdung kontinuierlich zu senken?

 

Siehe Vorbemerkung

 

 

2.  Wird die Stadtplanung des Bezirks künftige Nachverdichtungsprojekte unter genannten Aspekten erneut einer Überprüfung unterziehen mit dem Ziel, an die Stelle der baulichen Nachverdichtung den Anteil von grünen Ökozonen merklich zu erhöhen und damit Vorsorge zu treffen für die prognostizierte, weitere Erwärmung der Atmosphäre?

 

Siehe Vorbemerkung

 

Falls eines oder beide ja: Hat die Stadtplanung des Bezirks bereits konkrete Vorhaben/Maßnahmen entwickelt, um dieser unverzichtbaren Korrektur in der Stadtplanung zu folgen, und wenn ja, welche?

 

Siehe Vorbemerkung

 

Falls eines oder beides nein: Wie rechtfertigt die Bezirksamtsleitung die vorsätzliche Gefährdung der Wohnbevölkerung durch eine kontraproduktive Nachverdichtungspolitik?

 

Siehe Vorbemerkung

 

 

 

 

 

 

i.V. Schleiden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss