Antwort kleine Anfrage CDU betr. Homeoffice
Auf bundespolitischer Ebene sind Entscheidungen vorangebracht worden, um Arbeitnehmern in verstärktem Maße die Tätigkeit im sog. "Homeoffice" zu ermöglichen. Insoweit sind Arbeitgeber zukünftig aufgefordert, in verstärktem Umfang derartige Arbeitsangebote zu machen. Im Rahmen der Erörterung der Ausweitung dieses Arbeitsangebots ist jedoch bekannt geworden, dass gerade im Bereich des öffentlichen Dienstes offenbar ein erheblicher Nachholbedarf besteht und die bundespolitischen Vorstellungen nicht hinreichend umgesetzt werden können.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. In welchem Umfang sind derzeit Mitarbeiter der Harburger Verwaltung im Homeoffice tätig?
2. In welchem Umfang erfolgt diese Tätigkeit jeweils in den einzelnen Dezernaten und Abteilungen?
3. In welchem Umfang ist eine Tätigkeit im Homeoffice aus Sicht der Bezirksverwaltung nicht möglich?
4. Welche Dezernate und Abteilungen sind von dieser Einschränkung betroffen?
5. In welchem Umfang hat die Bezirksverwaltung bereits Arbeitsplätze geschaffen, die nach der Arbeitsplatzbeschreibung dauerhaft für Homeoffice geeignet sind?
6. In welchem Umfang sind bisherige Homeoffice-Angebote nur vorübergehend geschaffen?
Hamburg, am 08.02.2021
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider