21-1199.01

Antwort kleine Anfrage CDU betr. Homeoffice

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 3.14

Sachverhalt

Auf bundespolitischer Ebene sind Entscheidungen vorangebracht worden, um Arbeitnehmern in verstärktem Maße die Tätigkeit im sog. "Homeoffice" zu ermöglichen. Insoweit sind Arbeitgeber zukünftig aufgefordert, in verstärktem Umfang derartige Arbeitsangebote zu machen. Im Rahmen der Erörterung der Ausweitung dieses Arbeitsangebots ist jedoch bekannt geworden, dass gerade im Bereich des öffentlichen Dienstes offenbar ein erheblicher Nachholbedarf besteht und die bundespolitischen Vorstellungen nicht hinreichend umgesetzt werden können.

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

1. In welchem Umfang sind derzeit Mitarbeiter der Harburger Verwaltung im Homeoffice tätig?

2. In welchem Umfang erfolgt diese Tätigkeit jeweils in den einzelnen Dezernaten und Abteilungen?

3. In welchem Umfang ist eine Tätigkeit im Homeoffice aus Sicht der Bezirksverwaltung nicht möglich?

4. Welche Dezernate und Abteilungen sind von dieser Einschränkung betroffen?

5. In welchem Umfang hat die Bezirksverwaltung bereits Arbeitsplätze geschaffen, die nach der Arbeitsplatzbeschreibung dauerhaft für Homeoffice geeignet sind?

6. In welchem Umfang sind bisherige Homeoffice-Angebote nur vorübergehend geschaffen?

Hamburg, am 08.02.2021

Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 01.03.2021

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1199) wie folgt:

/Users/petrarieffenberg/ Petra/ Jobs/Hamburg_Marketing/Word_Bilder_Petra/HH_Logo_unter_4c.png

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksversammlung Harburg

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

CDU-Fraktion / Fischer, Ralf-Dieter / Bliefernicht, Rainer / Schneider, Uwe


Drucksachen–Nr.:

Datum:

21-1199

08.02.2021

Beratungsfolge

Gremium

Datum

Kleine Anfrage CDU betr. Homeoffice

Sachverhalt:

Auf bundespolitischer Ebene sind Entscheidungen vorangebracht worden, um Arbeitnehmern in verstärktem Maße die Tätigkeit im sog. "Homeoffice" zu ermöglichen. Insoweit sind Arbeitgeber zukünftig aufgefordert, in verstärktem Umfang derartige Arbeitsangebote zu machen. Im Rahmen der Erörterung der Ausweitung dieses Arbeitsangebots ist jedoch bekannt geworden, dass gerade im Bereich des öffentlichen Dienstes offenbar ein erheblicher Nachholbedarf besteht und die bundespolitischen Vorstellungen nicht hinreichend umgesetzt werden können.

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

  1. In welchem Umfang sind derzeit Mitarbeiter der Harburger Verwaltung im Homeoffice tätig?

Ohne Berücksichtigung der erkrankten oder beurlaubten Beschäftigten sind es bei einer aktuellen Stichtagsbetrachtung zum 23.2.2021 40,25 % der Beschäftigten.

Tatsächlich wird insgesamt weitaus mehr Beschäftigten ermöglicht, in unterschiedlichem Umfange im Homeoffice zu arbeiten. Manche Bereiche arbeiten „schichtweise“ am Büroarbeitsplatz oder von zu Hause aus.

Bei dieser Betrachtung blieben erkrankte und beurlaubte Beschäftigte unberücksichtigt.

  1. In welchem Umfang erfolgt diese Tätigkeit jeweils in den einzelnen Dezernaten und Abteilungen?

Die detaillierte Auswertung bezieht sich auch auf den Stichtag 23.2.2021:

Dezernat 1

45,16%

Dezernat 2

45,45%

RA, D 1, D 1/G

10,00%

EA

46,88%

IS

40,54%

ST

35,71%

PS

35,30%

RS

69,00%

Dezernat 3

40,68%

Dezernat 4

36,14%

GS, D 3, D 3/G

36,21%

SL

34,78%

SR

30,00%

MR

34,78%

JA

38,03%

VS

42,42%

GA

50,38%

WBZ, D 4, Stab

50%

3. In welchem Umfang ist eine Tätigkeit im Homeoffice aus Sicht der Bezirksverwaltung nicht möglich?

  1. Welche Dezernate und Abteilungen sind von dieser Einschränkung betroffen?

Zu 3. und 4.: Allen Beschäftigten des Bezirksamtes mit Büroarbeitsplatz wird in Abhängigkeit vom Umfang der Homeoffice-Eignung einer Tätigkeit, den Möglichkeiten der technischen Ausstattung sowie der fachbereichsbezogenen IT-Anwendungen, und schließlich dem individuellen Wunsch des Beschäftigten hinsichtlich des Arbeitsortes ganz oder anteilig die Wahrnehmung von Arbeit im Homeoffice ermöglicht.

5. In welchem Umfang hat die Bezirksverwaltung bereits Arbeitsplätze geschaffen, die nach der Arbeitsplatzbeschreibung dauerhaft für Homeoffice geeignet sind?

6. In welchem Umfang sind bisherige Homeoffice-Angebote nur vorübergehend geschaffen?

Zu 5. und 6.: Alle Arbeitsplätze, die sich unter Berücksichtigung der Ausführungen zu 4. als geeignet für Homeoffice erwiesen haben, sind grundsätzlich auch künftig dafür geeignet. Die bestehenden, sehr weitgehenden Angebote gelten aber zunächst nur in der aktuellen Ausnahmesituation. In welchem Umfange die Verwaltung den Beschäftigten auch nach der Pandemiesituation vermehrt Homeoffice-Angebote macht, wird intern bereits diskutiert. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Eine dauerhafte und ausschließliche Arbeit aus dem Homeoffice, welche bereits in der Arbeitsplatzbeschreibung berücksichtigt ist, wird aktuell nicht vorgesehen.

Fredenhagen

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.