Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Harburg Huus Bebauungsplan Wilstorf 43
Letzte Beratung: 14.09.2021 Hauptausschuss Ö 4.41
Nachdem der Investor für das Plangebiet Wilstorf 43 an der Hohen Straße den Mietvertrag mit dem außerordentlich erfolgreichen Obdachlosen- und Betreuungsprojekt Harburg Huus gekündigt hat, hat die Bezirksversammlung wiederholt deutlich gemacht, dass sie an dieser Stelle den gesamten Bebauungsplan Wilstorf 43 nur dann realisieren wird, wenn der Investor einen verbindlichen Vertrag mit dem Deutschen Roten Kreuz Harburg vorlegt, durch den sichergestellt wird, dass diese Sozialeinrichtung im Plangebiet sachgerecht untergebracht und weiterbetrieben werden kann und alle baulichen und finanziellen Anforderungen erfüllt werden.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Sind seit 2020 mit dem Investor Verhandlungen geführt worden, um die Unterbringung der Einrichtung Harburg Huus in dem Plangebiet sicherzustellen?
2. Welche konkreten Vorschläge hat der Investor dabei gemacht?
3. Liegt zwischenzeitlich ein verbindlicher Miet- und Nutzungsvertrag zwischen dem Investor und dem Deutschen Roten Kreuz für das Harburg Huus vor?
4. Geht die Verwaltung davon aus, dass dadurch die Unterbringung und der Betrieb der Einrichtung dauerhaft gesichert ist?
5. Welche baulichen und Sicherheitsansprüche hat die Verwaltung für dieses Wohnprojekt im bisherigen Gebäude beim Investor angemeldet?
6. Ist der Investor bereit, derartige Forderungen zu erfüllen?
7. Wie gestaltet sich derzeit die Sachlage im Hinblick auf den Entwurf des Bebauungsplanes?
8. Wann besteht nach Meinung der Bezirksverwaltung die Möglichkeit, dass eine insgesamt befriedigende Gesamtlösung der Bezirksversammlung vorgelegt werden kann?
9. Wann ist mit der Vorlage eines entsprechenden Bebauungsplanentwurfes zu rechnen?
10. Welcher Zeitbedarf besteht aus Sicht der Verwaltung anschließend für die Realisierung des Projektes?
Ralf-Dieter Fischer Michael Schaefer
Fraktionsvorsitzender Brit.-Meike Fischer-Pinz
Dr. Antje Jaeger
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 23.08.2021
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1571) wie folgt:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Wilstorf 43 wurde und wird der Sachstand zum Erhalt des Harburg Huus im Projektgebiet ständig mit dem Projektentwickler besprochen bzw. nachgefragt.
Der Eigentümer hat seine Planung vorgestellt. Gegenüber der Verwaltung hat er bestätigt, dass das Harburg Huus am Standort verbleiben soll und dass mit dem DRK umfangreiche Gespräche zum Raumprogramm und zur Vertragsgestaltung stattgefunden haben.
Der Verwaltung liegt kein verbindlicher Miet- und Nutzungsvertrag vor. Allerdings wurde vom Eigentümer mehrfach darauf hingewiesen, dass mit dem DRK ein Vertrag verhandelt wird.
Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Wilstorf 43 die Unterbringung und der Betrieb der Einrichtung gesichert werden kann.
Es handelt sich hierbei im bauordnungsrechtlichen Sinne um kein Wohnprojekt.
Im Rahmen der Bauberatung wurde auf die Anforderungen nach § 31 HBauO zum 2. Rettungsweg hingewiesen, ebenso auf die Anforderungen an den baulichen Schallschutz. Ein Bauantrag wurde bisher nicht eingereicht.
Das Bezirksamt beabsichtigt zum Verbleib des Harburg Huus im Plangebiet in den noch abzuschließenden städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplanverfahren Wilstorf 43 entsprechende Regelungen zu übernehmen. Neben textlichen Regelungen soll eine Anlage mit der Planung der notwendigen Räumlichkeiten in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen werden. Ein wichtiger Aspekt ist eine räumliche Trennung der Zugangssituation von denen der Nachbarnutzungen.
In den bisherigen Gesprächen bestand dazu kein Dissens.
Das Bebauungsplanverfahren befindet sich vor dem Verfahrensschritt der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Hierzu werden zunächst alle erforderlichen Gutachten abgeschlossen und auf deren Grundlage die Entwürfe für das Planbild, die Begründung und die Verordnung zum Bebauungsplan erstellt. Nach der Trägerbeteiligung erfolgt der Arbeitskreis I und eine erste verbindliche Rechtsprüfung.
Die nächste regelhaft stattfindende Beteiligung der kommunalpolitischen Gremien erfolgt im Zusammenhang mit deren Zustimmung zur öffentlichen Auslegung und zum Aufstellungsbeschluss im Bauleitplanverfahren.
Voraussichtlich erfolgt die Vorlage der Planunterlagen zur Zustimmung im Stadtentwicklungsausschuss und in der Bezirksversammlung im 2. Quartal 2022.
Unter der Voraussetzung eines störungsfreien weiteren Verlaufs des Bebauungsplanverfahrens könnte die Vorweggenehmigungsreife gemäß § 33 BauGB Anfang 2023 erreicht werden.
Mit der Vorweggenehmigungsreife besteht die Möglichkeit, dass der Projektentwickler einen Bauantrag einreichen kann.
Wie lange die Genehmigungsphase beansprucht, ist von der Qualität der eingereichten Bauvorlagen abhängig, und kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht terminlich vorausbestimmt werden.
Ein möglicher Baubeginn und damit die Projektumsetzung setzen einen positiven Baubescheid voraus.
Gez. Fredenhagen
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