Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Harburg Huus Bebauungsplan Wilstorf 43
Nachdem der Investor für das Plangebiet Wilstorf 43 an der Hohen Straße den Mietvertrag mit dem außerordentlich erfolgreichen Obdachlosen- und Betreuungsprojekt Harburg Huus gekündigt hat, hat die Bezirksversammlung wiederholt deutlich gemacht, dass sie an dieser Stelle den gesamten Bebauungsplan Wilstorf 43 nur dann realisieren wird, wenn der Investor einen verbindlichen Vertrag mit dem Deutschen Roten Kreuz Harburg vorlegt, durch den sichergestellt wird, dass diese Sozialeinrichtung im Plangebiet sachgerecht untergebracht und weiterbetrieben werden kann und alle baulichen und finanziellen Anforderungen erfüllt werden.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Sind seit 2020 mit dem Investor Verhandlungen geführt worden, um die Unterbringung der Einrichtung Harburg Huus in dem Plangebiet sicherzustellen?
2. Welche konkreten Vorschläge hat der Investor dabei gemacht?
3. Liegt zwischenzeitlich ein verbindlicher Miet- und Nutzungsvertrag zwischen dem Investor und dem Deutschen Roten Kreuz für das Harburg Huus vor?
4. Geht die Verwaltung davon aus, dass dadurch die Unterbringung und der Betrieb der Einrichtung dauerhaft gesichert ist?
5. Welche baulichen und Sicherheitsansprüche hat die Verwaltung für dieses Wohnprojekt im bisherigen Gebäude beim Investor angemeldet?
6. Ist der Investor bereit, derartige Forderungen zu erfüllen?
7. Wie gestaltet sich derzeit die Sachlage im Hinblick auf den Entwurf des Bebauungsplanes?
8. Wann besteht nach Meinung der Bezirksverwaltung die Möglichkeit, dass eine insgesamt befriedigende Gesamtlösung der Bezirksversammlung vorgelegt werden kann?
9. Wann ist mit der Vorlage eines entsprechenden Bebauungsplanentwurfes zu rechnen?
10. Welcher Zeitbedarf besteht aus Sicht der Verwaltung anschließend für die Realisierung des Projektes?
Ralf-Dieter Fischer Michael Schaefer
Fraktionsvorsitzender Brit.-Meike Fischer-Pinz
Dr. Antje Jaeger