Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Geplanter Radschnellweg Neugraben-Buxtehude
Letzte Beratung: 08.06.2021 Hauptausschuss Ö 3.13
Auf den Antrag 21-1258 bzgl. Verhandlungen zwecks Schaffung eines Radschnellweges von Neugraben nach Buxtehude parallel zur Bahnlinie hat die Behörde für Verkehr- und Mobilitätswende mitgeteilt, dass die Planung und Realisierung des bahnparallelen Radschnellwegs von Buxtehude bis zur Landesgrenze in der Zuständigkeit der Landkreise Harburg und Stade liegt. Soweit Hamburg betroffen ist bzgl. des Abschnittes zwischen Landesgrenze und Neugraben bis Geutensweg, sei eine kurzfristige Umsetzung leider aufgrund der vorliegenden Komplexität nicht möglich. Insbesondere ist eine Sicherung der erforderlichen Flächen notwendig.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Welcher Zeitraum muss für die Umsetzung der Planungen, wenn diese nicht kurzfristig möglich ist, eingeplant werden?
2. Um welche Flächen, die gesichert werden müssten, handelt es sich im Einzelnen?
3. Wie sind diese Flächen derzeit genutzt?
4. In wessen Eigentum stehen die jeweiligen Flächen?
5. Kollidiert die derzeitige Nutzung bei einzelnen der Flächen mit der Planung eines Radschnellweges, ggf. bei welchen Flächen?
6. Hat die Verwaltung bereits Gespräche mit Eigentümern zur Sicherung notwendiger Flächen begonnen?
7. Welches Ergebnis hatten diese Gespräche im Einzelnen?
Hamburg, am 28.04.2021
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Robert Timmann
Lars Frommann
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 12.05.2021
Das Bezirksamt Harburg nimmt zur Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1389) wie folgt Stellung:
Für den Radschnellweg Stade – Hamburg wurde durch die Metropolregion Hamburg eine Machbarkeitsstudie beauftragt, deren Ergebnisse in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 veröffentlicht und darüber hinaus in den bezirklichen Ausschüssen vorgestellt werden.
Im Anschluss an die Machbarkeitsstudie sind Detailplanungen für die verschiedenen Abschnitte zu erarbeiten. Ein konkreter Realisierungszeitpunkt für den genannten Teilabschnitt liegt derzeit noch nicht vor.
Zwischen Landesgrenze und Geutensweg soll die Vorzugsvariante gemäß Machbarkeitsstudie über den nördlich der Bahn gelegenen Bahnunterhaltungsweg führen. Weiterer Flächenbedarf wurde noch nicht abschließend geklärt.
Zu 3. + 4.:
Der nicht befestigte Weg befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn und wird durch die DB als Bahn-Betriebsweg genutzt. Die Mitnutzung durch Fußgänger- und Radverkehr sowie Landwirtschaftsbetriebe wird gegenwärtig geduldet.
Zu 5., 6., 7.:
Hierzu finden zwischen der BVM, dem Bezirksamt sowie weiteren beteiligten Akteuren derzeit Abstimmungsgespräche statt, die noch nicht abgeschlossen sind. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.
Fredenhagen
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