Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Geplanter Radschnellweg Neugraben-Buxtehude
Auf den Antrag 21-1258 bzgl. Verhandlungen zwecks Schaffung eines Radschnellweges von Neugraben nach Buxtehude parallel zur Bahnlinie hat die Behörde für Verkehr- und Mobilitätswende mitgeteilt, dass die Planung und Realisierung des bahnparallelen Radschnellwegs von Buxtehude bis zur Landesgrenze in der Zuständigkeit der Landkreise Harburg und Stade liegt. Soweit Hamburg betroffen ist bzgl. des Abschnittes zwischen Landesgrenze und Neugraben bis Geutensweg, sei eine kurzfristige Umsetzung leider aufgrund der vorliegenden Komplexität nicht möglich. Insbesondere ist eine Sicherung der erforderlichen Flächen notwendig.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Welcher Zeitraum muss für die Umsetzung der Planungen, wenn diese nicht kurzfristig möglich ist, eingeplant werden?
2. Um welche Flächen, die gesichert werden müssten, handelt es sich im Einzelnen?
3. Wie sind diese Flächen derzeit genutzt?
4. In wessen Eigentum stehen die jeweiligen Flächen?
5. Kollidiert die derzeitige Nutzung bei einzelnen der Flächen mit der Planung eines Radschnellweges, ggf. bei welchen Flächen?
6. Hat die Verwaltung bereits Gespräche mit Eigentümern zur Sicherung notwendiger Flächen begonnen?
7. Welches Ergebnis hatten diese Gespräche im Einzelnen?
Hamburg, am 28.04.2021
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Robert Timmann
Lars Frommann