Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Gemeinschaftsanlage Süderelbering 2 / Süderelbe-Einkaufszentrum
Letzte Beratung: 12.02.2019 Hauptausschuss Ö 4.17
Im Rahmen der durch die Stadtteilentwicklung Ortszentrum Neugraben mitfinanzierten Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten im Süderelbe-Einkaufszentrum war die Idee entwickelt worden, am Südteil des Komplexes im Süderelbering einen Anbau mit Gemeinschafts- und Begegnungsanlagen zu schaffen unter Beteiligung der Grundeigentümer der Gebäude. Bisher ist insoweit nichts Sichtbares geschehen.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. In welchem Umfang, für welche Maßnahmen und in welcher Höhe sind die Eigen-
tümer des Süderelbe-Einkaufszentrum und Wohnhauses Süderelbering 2 bei
Sanierungsarbeiten oder zu sonstigen Zwecken durch Mittel aus der sozialen
Stadtteilentwicklung oder durch sonstige bezirkliche Mittel in der Vergangenheit
gefördert worden?
2. Liegt für die zugesagten Gemeinschaftsräumlichkeiten am Süderelbering
zwischenzeitlich ein fertiges Konzept vor?
3. Halten die Grundeigentümer und die Stadtteilentwicklung noch an den Planungen
fest?
4. Ist insoweit ein Vorbescheid oder ein Bauantrag gestellt?
5. Wann ist mit Kenntnis der Dienststellen des Bezirksamtes mit der Realisierung des
erörterten Projektes zu rechnen?
6. Welche Hindernisse bestehen?
Hamburg, am 07.01.2019
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Lars Frommann
Dr. Hanno Hintze
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
23. Januar 2019
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU – Fraktion
(Drs. 20-4413) wie folgt Stellung:
1. In welchem Umfang, für welche Maßnahmen und in welcher Höhe sind die Eigen-
tümer des Süderelbe-Einkaufszentrum und Wohnhauses Süderelbering 2 bei
Sanierungsarbeiten oder zu sonstigen Zwecken durch Mittel aus der sozialen
Stadtteilentwicklung oder durch sonstige bezirkliche Mittel in der Vergangenheit
gefördert worden?
Das Bauvorhaben Modernisierung des Süderelbe- Einkaufzentrums umfasste die Modernisierung der Zugangsbereiche im Norden und Süden des SEZ, den Einbau von Rolltreppen, die brandschutztechnische Ertüchtigung, den Austausch von defekten Verglasungen, die Erneuerung der abgehängten Decken, Anstrich, gestalterische Instandsetzung und die Verbesserung der Laufsituation im Inneren. Im Norden, zur S-Bahn-Haltestelle hin wurde auch der Vorplatz mit Rampe, Müllcontainer-Standplätzen, Fahrradbügeln und Pflasterarbeiten mit einbezogen.
Die mehrjährigen Baumaßnahmen wurden im Wesentlichen 2017 abgeschlossen. Witterungsbedingt mussten einige Restarbeiten noch in 2018 beendet werden.
Die Maßnahmen, die mit dem Zuwendungsantrag beantragt und bewilligt wurden, waren mit einer förderungswürdigen Bausumme inkl. aller Nebenkosten von brutto 1.253.584,08 € = netto 1.053.432,00 € kalkuliert. Über die Höhe von brutto 618.105,28 €, das sind knapp 50% der Gesamtsumme, war eine Zuwendung beantragt worden.
Da der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist, wurde als Zuwendung die Nettosumme (618.105,28 : 1,19) = 519.416,20 € aus Städtebaufördermitteln als Fehlbedarfsfinanzierung bewilligt. Mehrkosten waren vom Antragsteller zu leisten.
2. Liegt für die zugesagten Gemeinschaftsräumlichkeiten am Süderelbering
zwischenzeitlich ein fertiges Konzept vor?
Für den seit 2012 geplanten Neubau eines Stadtteilsaals und die Umgestaltung des Eingangsbereiches im Süderelbering wurde die Beiratsempfehlung 01/2014 in der gemeinsamen Sitzung des KBSS und des Regionalausschusses im März 2014 vorgestellt und dieser zugestimmt. Der OHG Grundstücksgesellschaft Billstedt-Neugraben mbH & Co wurde nach baufachlicher Prüfung der eingereichten Unterlagen eine Zuwendung im August 2016 gewährt.
3. Halten die Grundeigentümer und die Stadtteilentwicklung noch an den Planungen
fest?
Die Eigentümer haben im Mai 2017 erklärt, von der Realisierung der Baumaßnahme zu diesem Zeitpunkt zurückzutreten. Die zwischenzeitlich aufgetreten Mehrkosten hätten aus Städtebaufördermitteln getragen werden können. Trotz der geklärten Finanzierung konnte die Eigentümerin nicht überzeugt werden, die Maßnahme zu realisieren.
Um in unmittelbarer Nähe die Realisierung eines Treffpunktes für die Bewohnerinnen und Bewohner zu schaffen, wurde zusätzlich mit einem anderem Eigentümer Kontakt aufgenommen, der in direkter Nachbarschaft über Flächenpotenztiale verfügt. Es konnte jedoch aufgrund der städtebaulichen Situation keine alternative Ersatzlösung gefunden werden.
4. Ist insoweit ein Vorbescheid oder ein Bauantrag gestellt?
Nein
5. Wann ist mit Kenntnis der Dienststellen des Bezirksamtes mit der Realisierung des
erörterten Projektes zu rechnen?
Es werden keine weiteren Aktivitäten durch den Eigentümer erwartet.
6. Welche Hindernisse bestehen?
Die Eigentümerin hat ihre Entscheidung zu der veränderten Prioritätensetzung nicht weiter ausgeführt.
Fredenhagen
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