21-1577.01

Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Feststellungen zur Kindeswohlgefährdungen im Harburger Jugendamt

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.09.2021 Hauptausschuss Ö 4.42

Sachverhalt

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind Feststellungen von Kindeswohlgefährdungen durch Jugendämter im Jahre 2020 deutlich angestiegen. Dieses wird zum einen auf zunehmende Sensibilisierung der Bevölkerung für den Kinderschutz, aber auch durch Belastungen im Corona-Jahr 2020 in den Familien und Kontaktbeschränkungen zurückgeführt.

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

1. Wie viele Meldungen von verschiedenen Stellen über Verdacht von Kindeswohlgefährdung hat das Jugendamt Harburg 2020 erhalten?

2. Wie hat sich die Fallzahl seit 2015 in den einzelnen Jahren entwickelt?

3. In wie vielen Fällen wurden im Jahre 2020 Anzeigen erstattet von

a. Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym?

b. Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft?

c. Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Erziehungshilfe oder Beratungsstellen?

d. Schulen?

e. Elternteile und Personensorgeberechtigte?

f. Hebammen, Ärzten, Kliniken, Gesundheitsamt oder ähnlichen Diensten?

g. Kindertageseinrichtungen und Pflegepersonen?

h. Minderjährige selbst?

i. Sonstige?

4. In wie vielen der beim Jugendamt Harburg aufgelaufenen Fälle haben die Überprüfungen der Verdachtsmeldungen zur Feststellung von konkreten Kindeswohlgefährdungen geführt?

5. Wie stellte sich nach Feststellung einer Gefährdungseinschätzung die Alterssituation der Kinder im Einzelnen dar?

a. Jünger als 8 Jahre?

b. Jünger als 5 Jahre?

c. Jünger als 14 Jahre?

6. In wie vielen Fällen erfolgte eine Gefährdungseinschätzung bei Familien, bei denen bereits Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen worden sind und sie somit in Kontakt zum Hilfesystem standen?

7. Auf welche Gründe waren die Kindeswohlgefährdungen nach Feststellungen des Jugendamtes im Einzelnen zurückzuführen?

a) Vernachlässigung?

b) Psychische Misshandlungen, beispielsweise Demütigungen, Einschüchterungen, Isolierung und emotionale Kälte?

c) Körperliche Misshandlungen?

d) Sexuelle Gewalt?

8. In wie vielen Fällen waren Mehrfachnennungen erfolgt?

9. Welche konkreten Maßnahmen hat das Jugendamt nach den Feststellungen getroffen?

Hamburg, am 18.08.2021

Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender Michael Schäfer

Dr. Antje Jaeger

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Hamburg 31.08.2021

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1577) wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:

Wie viele Meldungen von verschiedenen Stellen über Verdacht von Kindeswohlgefährdung hat das Jugendamt Harburg 2020 erhalten?

Im Jahr 2020 gab es 2.110 Meldungen mit KWG-Verdacht.
Davon trafen 593 Meldungen im ersten Quartal im Jugendamt ein. Diese bezogen sich teilweise noch auf Vorkommnisse aus dem Jahr 2019.

Zu Frage 2:

Wie hat sich die Fallzahl seit 2015 in den einzelnen Jahren entwickelt?

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Meldungen mit

KWG-Verdacht

1.022

1.275

1.476

1.692

1.852

2.110

Zu Frage 3:

In wie vielen Fällen wurden im Jahre 2020 Anzeigen erstattet von

a) Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym?

23

b) Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft?

1.574

c) Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Erziehungshilfe oder Beratungsstellen?

48

d) Schulen?

127

e) Elternteile und Personensorgeberechtigte?

33

f) Hebammen, Ärzten, Kliniken, Gesundheitsamt oder ähnlichen Diensten?

21

g) Kindertageseinrichtungen und Pflegepersonen?

8

h) Minderjährige selbst?

5

i) Sonstige?

271

Zu Frage 4:

In wie vielen der beim Jugendamt Harburg aufgelaufenen Fälle haben die Überprüfungen der Verdachtsmeldungen zur Feststellung von konkreten Kindeswohlgefährdungen geführt?

In 75 Fällen.

Zu Frage 5:

Wie stellte sich nach Feststellung einer Gefährdungseinschätzung die Alterssituation der Kinder im Einzelnen dar?

Die gefragten Altersspannen wurden für die Antwort an die technischen Abfragemöglichkeiten der Fachanwendung angepasst.

a) Jünger als 5 Jahre?

18

b) Ab 5 Jahre und jünger als 8 Jahre?

11

c) Ab 8 Jahre und jünger als 14 Jahre?

27

d) Ab 14 Jahre?

19

Zu Frage 6:

In wie vielen Fällen erfolgte eine Gefährdungseinschätzung bei Familien, bei denen bereits Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen worden sind und sie somit in Kontakt zum Hilfesystem standen?

In ungefähr zwei Drittel der Fälle erfolgt eine Gefährdungseinschätzung im Kontext eines bestehenden Beratungsfalles oder bei Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe durch das betroffene Kind bzw. durch die Familie. Eine genaue Zuordnung war in der Kürze der Beantwortungszeit nicht möglich.

Zu Frage 7:

Auf welche Gründe waren die Kindeswohlgefährdungen nach Feststellungen des Jugendamtes im Einzelnen zurückzuführen?

Zu den betroffenen Kindern und Jugendlichen wurden insgesamt 127 Gefährdungen eingeschätzt, wobei in jede Meldung mehrere Gefährdungsaspekte einfließen können, d.h. Mehrfachnennungen sind möglich.

Zu den gefragten Gefährdungen gab es folgende Nennungen:

Körperliche Misshandlung

13

Psychische Misshandlung

6

Sexuelle Gewalt

6

Vernachlässigung

21

Zu Frage 8:

In wie vielen Fällen waren Mehrfachnennungen erfolgt?

Unter den in der Antwort auf Frage 7. dargestellten Gefährdungen gab es in 5 Fällen Mehrfachnennungen.

Zu Frage 9:

Welche konkreten Maßnahmen hat das Jugendamt nach den Feststellungen getroffen?

Die konkreten Maßnahmen zur Abwendung einer bestätigten Kindeswohlgefährdung liegen je nach Mitwirkungsbereitschaft der Personensorgeberechtigten im Spektrum zwischen verpflichtender ambulanter oder stationärer Hilfe zur Erziehung (§28 SGB VIII) auf der einen Seite und Eingriff in das Sorgerecht z.B. über Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) verbunden mit Anrufung des Familiengerichtes (§ 8a SGB VIII, § 1666 BGB) auf der anderen Seite. Diese Maßnahmen den hier in der Anfrage genannten Fällen zahlenmäßig konkret zuzuordnen, ist in der Kürze der Zeit nicht umsetzbar.

Gez. Fredenhagen

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