21-1577.01

Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Feststellungen zur Kindeswohlgefährdungen im Harburger Jugendamt

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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14.09.2021
Sachverhalt

 

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind Feststellungen von Kindeswohlgefährdungen durch Jugendämter im Jahre 2020 deutlich angestiegen. Dieses wird zum einen auf zunehmende Sensibilisierung der Bevölkerung für den Kinderschutz, aber auch durch Belastungen im Corona-Jahr 2020 in den Familien und Kontaktbeschränkungen zurückgeführt. 

 

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

 

1. Wie viele Meldungen von verschiedenen Stellen über Verdacht von Kindeswohlgefährdung hat das Jugendamt Harburg 2020 erhalten?

 

2. Wie hat sich die Fallzahl seit 2015 in den einzelnen Jahren entwickelt?

 

3. In wie vielen Fällen wurden im Jahre 2020 Anzeigen erstattet von

 

a. Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym?

 

b. Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft?

 

c. Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Erziehungshilfe oder Beratungsstellen?

 

d. Schulen?

 

e. Elternteile und Personensorgeberechtigte?

 

f. Hebammen, Ärzten, Kliniken, Gesundheitsamt oder ähnlichen Diensten?

 

g. Kindertageseinrichtungen und Pflegepersonen?

 

h. Minderjährige selbst?

 

i. Sonstige?

 

4. In wie vielen der beim Jugendamt Harburg aufgelaufenen Fälle haben die Überprüfungen der Verdachtsmeldungen zur Feststellung von konkreten Kindeswohlgefährdungen geführt?

 

5. Wie stellte sich nach Feststellung einer Gefährdungseinschätzung die Alterssituation der Kinder im Einzelnen dar?

 

a. Jünger als 8 Jahre?

 

b. Jünger als 5 Jahre?

 

c. Jünger als 14 Jahre?

 

6. In wie vielen Fällen erfolgte eine Gefährdungseinschätzung bei Familien, bei denen bereits Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen worden sind und sie somit in Kontakt zum Hilfesystem standen?

 

7. Auf welche Gründe waren die Kindeswohlgefährdungen nach Feststellungen des Jugendamtes im Einzelnen zurückzuführen?

 

a) Vernachlässigung?

 

b) Psychische Misshandlungen, beispielsweise Demütigungen, Einschüchterungen, Isolierung und emotionale Kälte?

 

c) Körperliche Misshandlungen?

 

d) Sexuelle Gewalt?

 

8. In wie vielen Fällen waren Mehrfachnennungen erfolgt?

 

9. Welche konkreten Maßnahmen hat das Jugendamt nach den Feststellungen getroffen?

 

 

Hamburg, am 18.08.2021

 

Ralf-Dieter Fischer                                    Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender                                Michael Schäfer

                                                                  Dr. Antje Jaeger