Antwort kleine Anfrage CDU betr. Festlegung eines Schulstandortes für eine weiterführende Schule im Bebauungsplan Gebiet Fischbeker Reethen
Letzte Beratung: 09.03.2021 Hauptausschuss Ö 3.11
Nach Mitteilungen der Bezirksverwaltung haben Staatsräte eine Entscheidung dahingehend getroffen, den Standort einer neuen Schule im Bereich Fischbeker Reethen, abweichend von den Wünschen und Vorstellungen der Bezirksverwaltung und der überwältigenden Mehrheit der Bezirksversammlung, festzulegen.
Dieses entspricht in keiner Weise den bisherigen Vorstellungen aus Bezirksversammlung und Bezirksverwaltung. Insoweit hat am 28.02.2020 in der Schulbehörde ein Gespräch stattgefunden, um den Standort einer Stadtteilschule Fischbeker Reethen Region 22 sachgerecht festzulegen. An diesem Zusammentreffen waren die Bezirksamtsleiterin, Vertreter der Bezirksfraktionen, der zuständige Schulrat und die für die Schulentwicklung und Aufsicht in Süderelbe zuständige Referentin beteiligt. Man ist nach eingehender Erörterung und Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile der infrage stehenden beiden Standorte zu dem Ergebnis gelangt, den Schulstandort für die neue Stadtteilschule am Rande des vorgesehenen Gewerbegebietes möglichst nah zum S-Bahnhof Fischbek verkehrsgünstig festzulegen, weil dort auch sachgerechte Erweiterungsmöglichkeiten für Jugendeinrichtungen geschaffen werden können und andere Standorte erhebliche Nachteile für den Bezirk und die Einwohner und die Schüler mit sich bringen würden.
Nunmehr hat die Bezirksverwaltung mitgeteilt, dass sie sich insoweit mit den Vorstellungen des Bezirks gegenüber der Wirtschaftsbehörde nicht durchsetzen konnte und es eine abschließende Standortfestlegung durch Staatsräte gibt.
Dieses ist rechtlich nicht in den Zusammenhang damit zu bringen, dass die Bezirksverwaltung abschließend über den erforderlichen Bebauungsplan NF67 zu befinden haben wird und insoweit nicht durch Staatsräte priorisiert werden kann, da es sich dabei um eine "kalte Evokation" handeln würde.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Welche Staatsräte haben aufgrund welcher Zuständigkeit eine Entscheidung über den zukünftigen Standort einer Stadtteilschule im Gebiet Fischbeker Reethen getroffen?
2. Hat die Bezirksamtsleiterin im Rahmen etwaiger Erörterungen die eindeutige Haltung des Bezirksamtes und der Bezirksversammlung vertreten und vorgetragen?
3. Hat die Bezirksverwaltung dabei auch deutlich gemacht, dass die Entscheidung nach den eindeutigen gesetzlichen Vorgaben durch die Bezirksversammlung zu treffen ist?
4. Hat die Bezirksverwaltung gegenüber der Wirtschaftsbehörde, die offenbar nicht bereit ist, Flächen im Rahmen der Planung aufzugeben, die sei ohnehin kaum sachgerecht vergeben kann, ggf. auch Alternativ-Möglichkeiten vorgeschlagen?
5. Aus welchen Gründen ist die Bezirksverwaltung nicht frühzeitig in die schwierigen Abstimmungsprozesse mit Fachbehörden, die offenbar im Anschluss an das Gespräch vom 28.02.2020 erforderlich geworden sind, einbezogen und informiert worden?
Hamburg, am 08.02.2021
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Robert Timmann
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 10.02.2021
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1196) wie folgt Stellung:
1. Welche Staatsräte haben aufgrund welcher Zuständigkeit eine Entscheidung über den zukünftigen Standort einer Stadtteilschule im Gebiet Fischbeker Reethen getroffen?
Die Staatsräte der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, der Senatskanzlei der Wirtschaftsbehörde und der Behörde für Schule und Berufsbildung haben entsprechend der Senats-Drs. 2015/1960, nach der für das Areal eine in etwa gleichwertige Entwicklung von Wohnen und Gewerbe vorgesehen ist, einen neuen Schulstandort (Wohnfolgeeinrichtung) zu Lasten von Gewerbeflächen abgelehnt.
2. Hat die Bezirksamtsleiterin im Rahmen etwaiger Erörterungen die eindeutige Haltung des Bezirksamtes und der Bezirksversammlung vertreten und vorgetragen?
Die Bezirksamtleiterin hat sich für eine Neujustierung der Rahmenbedingungen zu Gunsten des näher an der S-Bahn liegenden Standortes auf der bisher für Gewerbe vorgesehenen Fläche klar positioniert. Für das Bezirksamt waren der Standort als markanter und durch die Schule belebter Eingangsort zur Gründerstraße und in das Quartier, das Erhaltenbleiben des gartenbezogenen Wohnens auf der jetzt vorgesehenen Schulfläche, so wie die zu erwartende schwierige Vermarktbarkeit der Gewerbeflächen die angeführten Hauptargumente.
3. Hat die Bezirksverwaltung dabei auch deutlich gemacht, dass die Entscheidung nach den eindeutigen gesetzlichen Vorgaben durch die Bezirksversammlung zu treffen ist?
Die Bezirksverwaltung hat mehrfach hervorgehobent, dass die Bauleitplanung in bezirklicher Hoheit liegt. Konnte sich aber mit der Haltung, dass in Harburg qualitativ hochwertige Wohnbauflächen knapper sind als Gewerbeflächen nicht durchsetzen. Ein Abweichen von der in etwa gleichwertigen Entwicklung von Wohnen und Gewerbe (vgl. Antwort zu 1) war seitens der Fachbehörden nicht erwünscht.
4. Hat die Bezirksverwaltung gegenüber der Wirtschaftsbehörde, die offenbar nicht bereit ist, Flächen im Rahmen der Planung aufzugeben, die sei ohnehin kaum sachgerecht vergeben kann, ggf. auch Alternativ-Möglichkeiten vorgeschlagen?
Die Bezirksverwaltung hat konkrete und aus Sicht des Bezirksamtes gleichwertige Gewerbeflächen zur Kompensation aufgezeigt.
5. Aus welchen Gründen ist die Bezirksverwaltung nicht frühzeitig in die schwierigen Abstimmungsprozesse mit Fachbehörden, die offenbar im Anschluss an das Gespräch vom 28.02.2020 erforderlich geworden sind, einbezogen und informiert worden?
Hierüber liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor.
Fredenhagen
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.