21-1196.01

Antwort kleine Anfrage CDU betr. Festlegung eines Schulstandortes für eine weiterführende Schule im Bebauungsplan Gebiet Fischbeker Reethen

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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09.03.2021
Sachverhalt


 

Nach Mitteilungen der Bezirksverwaltung haben Staatsräte eine Entscheidung dahingehend getroffen, den Standort einer neuen Schule im Bereich Fischbeker Reethen, abweichend von den Wünschen und Vorstellungen der Bezirksverwaltung und der überwältigenden Mehrheit der Bezirksversammlung, festzulegen.

 

Dieses entspricht in keiner Weise den bisherigen Vorstellungen aus Bezirksversammlung und Bezirksverwaltung. Insoweit hat am 28.02.2020 in der Schulbehörde ein  Gespräch stattgefunden, um den Standort einer Stadtteilschule Fischbeker Reethen Region 22 sachgerecht festzulegen. An diesem Zusammentreffen waren die Bezirksamtsleiterin, Vertreter der Bezirksfraktionen, der zuständige Schulrat und die für die Schulentwicklung und Aufsicht in Süderelbe zuständige Referentin beteiligt. Man ist nach eingehender Erörterung und Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile der infrage stehenden beiden Standorte zu dem Ergebnis gelangt, den Schulstandort für die neue Stadtteilschule am Rande des vorgesehenen Gewerbegebietes möglichst nah zum S-Bahnhof Fischbek verkehrsgünstig festzulegen, weil dort auch sachgerechte Erweiterungsmöglichkeiten für Jugendeinrichtungen geschaffen werden können und andere Standorte erhebliche Nachteile für den Bezirk und die Einwohner und die Schüler mit sich bringen würden.

 

Nunmehr hat die Bezirksverwaltung mitgeteilt, dass sie sich insoweit mit den Vorstellungen des Bezirks gegenüber der Wirtschaftsbehörde nicht durchsetzen konnte und es eine abschließende Standortfestlegung durch Staatsräte gibt. 

 

Dieses ist rechtlich nicht in den Zusammenhang damit zu bringen, dass die Bezirksverwaltung abschließend über den erforderlichen Bebauungsplan NF67 zu befinden haben wird und insoweit nicht durch Staatsräte priorisiert werden kann, da es sich dabei um eine "kalte Evokation" handeln würde. 

 

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

 

1.      Welche Staatsräte haben aufgrund welcher Zuständigkeit eine Entscheidung über den zukünftigen Standort einer Stadtteilschule im Gebiet Fischbeker Reethen getroffen?

 

2.     Hat die Bezirksamtsleiterin im Rahmen etwaiger Erörterungen die eindeutige Haltung des Bezirksamtes und der Bezirksversammlung vertreten und vorgetragen?

 

3.     Hat die Bezirksverwaltung dabei auch deutlich gemacht, dass die Entscheidung nach den eindeutigen gesetzlichen Vorgaben durch die Bezirksversammlung zu treffen ist?

 

4.     Hat die Bezirksverwaltung gegenüber der Wirtschaftsbehörde, die offenbar nicht bereit ist, Flächen im Rahmen der Planung aufzugeben, die sei ohnehin kaum sachgerecht vergeben kann, ggf. auch Alternativ-Möglichkeiten vorgeschlagen?

 

5.     Aus welchen Gründen ist die Bezirksverwaltung nicht frühzeitig in die schwierigen Abstimmungsprozesse mit Fachbehörden, die offenbar im Anschluss an das Gespräch vom 28.02.2020 erforderlich geworden sind, einbezogen und informiert worden?

 

Hamburg, am 08.02.2021

 

Ralf-Dieter Fischer                                           Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender                                       Robert Timmann