Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Bundesnotbremse Corona - Nachteile für Kinder
Letzte Beratung: 08.06.2021 Hauptausschuss Ö 3.14
Der Hamburger Sportbund sowie die Fachverbände und Vereine kritisieren die strikte Anwendung der Corona-Bundesnotbremse im Bereich der Sportausübung für Kinder. Danach führt diese Situation in Hamburg dazu, dass gerade Kinder, die schon in der Schule kein volles Sportangebot nutzen können, weil der Schulbesuch begrenzt ist, zusätzlich dadurch, dass die wichtige sportliche Betätigung, die dem Bewegungsmangel entgegenwirkt, auch im weiteren Tagesablauf beeinträchtigt werden. Die Bestimmung, dass Sportvereine auf Sportanlagen im Freien maximal fünf Kinder betreuen dürfen, bringt den wichtigen Trainingsbetrieb nahezu vollständig zum Erliegen. Dieses führt selbstverständlich auch zu Ungerechtigkeiten durch die Auswahl der Zulassung von trainingsberechtigten Kindern. Die Wettbewerbsnachteile gegenüber Sportvereinen aus dem Hamburger Umland werden zusätzlich vertieft.
Aus diesem Grunde hat der Hamburger Sportbund eine Resolution beschlossen, mit der die Ausweitung der Angebot für Kinder bei Sportausübung vergrößert wird und Ungerechtigkeiten, beispielsweise durch die Nutzung von Spielplätzen, abgestellt werden sollen.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Wie viele städtische Sportplätze sind derzeit im Bezirksamtsbereich vorhanden und nutzbar?
2. Wie viele vereinseigene Sportplätze könnten darüber hinaus für das Training von Kindern und Jugendlichen und die Sportausübung genutzt werden?
3. Wie viele Harburger Sportvereine sind von den Einschränkungen der Corona- Bundesnotbremse konkret betroffen?
4. Bei wie vielen Sportvereinen musste der angebotene Trainingsbetrieb nunmehr erheblich eingeschränkt werden, obgleich angemessene Schutzmaßnahmen getroffen worden waren?
5. Wie viele Kinder und Jugendliche aus den Sportvereinen sind von diesen Maßnahmen betroffen?
6. In welchem Umfang kann auf Harburger Sportplätzen derzeit trotz des unregelmäßigen Schulbesuchs die Sportausübung für Kinder und Jugendliche garantiert werden?
7. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt vor über zusätzliche Kosten, die den Sportvereinen durch Maskenpflicht und Testung für Übungsleiter entstehen?
8. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt über Mitgliederrückgänge in Harburger Sportvereinen durch die Corona-Einschränkungen?
9. In welchem Umfang können Spielplätze und vorhandene Geräte auf Sportanlagen ohne Einschränkungen weiterhin genutzt werden?
10. Sieht die Bezirksverwaltung die Möglichkeit, die großen Sportflächen mit einfachen Mitteln derart zu unterteilen, dass zeitgleich die Sportausübung für Kinder und Jugendliche im Freien in mehreren Gruppen auf einer Sportanlage möglich ist?
11. Welche Angebote kann das Bezirksamt Kindern und Jugendlichen zusätzlich zuverlässig machen, um dem monatelangen Bewegungsmangel, gerade auch in Gebieten mit sozialen Benachteiligungen, entgegenzuwirken.
Hamburg, am 29.04.2021
Ralf-Dieter Fischer Robert Timmann
Fraktionsvorsitzender Lars Frommann
Brit-Meike Fischer-Pinz
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 07.05.2021
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrager der CDU-Fraktion (Drs. 21-1390) wie folgt:
1. Wie viele städtische Sportplätze sind derzeit im Bezirksamtsbereich vorhanden und nutzbar?
Im Bezirk Harburg befinden sich 18 städtische Sportplätze, von denen derzeit alle nutzbar sind.
2. Wie viele vereinseigene Sportplätze könnten darüber hinaus für das Training von Kindern und Jugendlichen und die Sportausübung genutzt werden?
Im Bezirk Harburg befinden sich 3 vereinseigene Sportplätze. Derzeitige Sperrungen vereinseigener Sportplätze sind dem Bezriksamt Harburg nicht bekannt.
3. Wie viele Harburger Sportvereine sind von den Einschränkungen der Corona- Bundesnotbremse konkret betroffen?
Alle 98 Harburger Sportvereine sind von den Vorgaben der jeweilig aktuellen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg betroffen.
4. Bei wie vielen Sportvereinen musste der angebotene Trainingsbetrieb nunmehr erheblich eingeschränkt werden, obgleich angemessene Schutzmaßnahmen getroffen worden waren?
Hierzu liegen dem Bezirksamt Harburg keine Erkenntnisse vor.
5. Wie viele Kinder und Jugendliche aus den Sportvereinen sind von diesen Maßnahmen betroffen?
Hierzu liegen dem Bezirksamt Harburg keine Erkenntnisse vor.
6. In welchem Umfang kann auf Harburger Sportplätzen derzeit trotz des unregelmäßigen Schulbesuchs die Sportausübung für Kinder und Jugendliche garantiert werden?
Es kann auf allen Harburger Sportplätzen gemäß den Vorgaben der jeweilig aktuellen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg die Sportausübung für Kinder und Jugendliche garantiert werden. Im Übrigen siehe Antwort zur Frage 1.
7. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt vor über zusätzliche Kosten, die den Sportvereinen durch Maskenpflicht und Testung für Übungsleiter entstehen?
Hierzu liegen dem Bezirksamt Harburg keine Erkenntnisse vor.
8. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt über Mitgliederrückgänge in Harburger Sportvereinen durch die Corona-Einschränkungen?
Eine Bestandserhebung der Mitgliederanzahl der Harburger Sportvereinen erfolgt einmal jährlich durch den Hamburger Sportbund. Die Daten der letzten Bestandserhebung wurden am 27. November 2020 veröffentlicht. Eine unterjährige Bestandserhebung findet nicht statt, so dass dem Bezirksamt Harburg keine konkreten Erkenntnisse über Mitgliederrückgänge in Harburger Sportvereinen durch die Corona-Einschränkungen vorliegen.
9. In welchem Umfang können Spielplätze und vorhandene Geräte auf Sportanlagen ohne Einschränkungen weiterhin genutzt werden?
Alle öffentlichen Spielplätze im Bezirk Harburg sowie Einzelgeräte bzw. Parcours von Calisthenics Anlagen können ohne Einschränkungen genutzt werden.
10. Sieht die Bezirksverwaltung die Möglichkeit, die großen Sportflächen mit einfachen Mitteln derart zu unterteilen, dass zeitgleich die Sportausübung für Kinder und Jugendliche im Freien in mehreren Gruppen auf einer Sportanlage möglich ist?
Die Unterteilung von Groß- und Kleinspielfeldern in mehrere Zonen, in denen zeitgleich die Sportausübung in mehreren Gruppen auf einer Sportanlage unter Einhaltung der Vorgaben der jeweils aktuellen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg möglich ist, ist seinem einem Jahr gelebte Praxis auf allen Harburger Sportplätzen.
11. Welche Angebote kann das Bezirksamt Kindern und Jugendlichen zusätzlich zuverlässig machen, um dem monatelangen Bewegungsmangel, gerade auch in Gebieten mit sozialen Benachteiligungen, entgegenzuwirken.
Das Bezirksamt Harburg steht im engen Austausch mit dem Hamburger Sportbund, den Sportfachverbänden, dem Landessportamt sowie den Schulbauträgern und versucht für den Zeitpunkt eines möglichen Wiedereinstieges in den Sport so viele Sportstätten wie möglich den Harburger Sportvereinen zur Verfügung zu stellen.
So wurden beispielweise die Zeiten der Rasenregeneration auf den Harburger Sportplätzen so festgelegt, dass die Sperrzeiten eine möglichst lange schulische Nutzung bis zum Ende des Schuljahres möglich macht, aber gleichzeitig die Dauer der Schließung in den Sommerferien so kurz wie möglich ausfällt.
Darüber hinaus hat das Bezirksamt Harburg bei der Urlaubs- und Personaleinsatzplanung der staatlichen Platzwarte Wert auf eine garantierte durchgängige Nutzung der bezirklichen Sportanlagen in den Sommerferien gelegt.
Zusätzlich hat das Bezirksamt Harburg die Sportvereine im Rahmen des Treffens der ARGE Süd am 28.04.2021 gebeten, unabhängig von der aktuellen Corona-Lage, alle gewünschten Nutzungszeiten für die Sommerferien bis zum 01.06.2021 an die Abteilung für Sportangelegenheiten zu melden. So soll frühzeitig die Bereitstellung der Sportinfrastruktur geplant und organisiert werden.
Fredenhagen
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