Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Bundesnotbremse Corona - Nachteile für Kinder
Der Hamburger Sportbund sowie die Fachverbände und Vereine kritisieren die strikte Anwendung der Corona-Bundesnotbremse im Bereich der Sportausübung für Kinder. Danach führt diese Situation in Hamburg dazu, dass gerade Kinder, die schon in der Schule kein volles Sportangebot nutzen können, weil der Schulbesuch begrenzt ist, zusätzlich dadurch, dass die wichtige sportliche Betätigung, die dem Bewegungsmangel entgegenwirkt, auch im weiteren Tagesablauf beeinträchtigt werden. Die Bestimmung, dass Sportvereine auf Sportanlagen im Freien maximal fünf Kinder betreuen dürfen, bringt den wichtigen Trainingsbetrieb nahezu vollständig zum Erliegen. Dieses führt selbstverständlich auch zu Ungerechtigkeiten durch die Auswahl der Zulassung von trainingsberechtigten Kindern. Die Wettbewerbsnachteile gegenüber Sportvereinen aus dem Hamburger Umland werden zusätzlich vertieft.
Aus diesem Grunde hat der Hamburger Sportbund eine Resolution beschlossen, mit der die Ausweitung der Angebot für Kinder bei Sportausübung vergrößert wird und Ungerechtigkeiten, beispielsweise durch die Nutzung von Spielplätzen, abgestellt werden sollen.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Wie viele städtische Sportplätze sind derzeit im Bezirksamtsbereich vorhanden und nutzbar?
2. Wie viele vereinseigene Sportplätze könnten darüber hinaus für das Training von Kindern und Jugendlichen und die Sportausübung genutzt werden?
3. Wie viele Harburger Sportvereine sind von den Einschränkungen der Corona- Bundesnotbremse konkret betroffen?
4. Bei wie vielen Sportvereinen musste der angebotene Trainingsbetrieb nunmehr erheblich eingeschränkt werden, obgleich angemessene Schutzmaßnahmen getroffen worden waren?
5. Wie viele Kinder und Jugendliche aus den Sportvereinen sind von diesen Maßnahmen betroffen?
6. In welchem Umfang kann auf Harburger Sportplätzen derzeit trotz des unregelmäßigen Schulbesuchs die Sportausübung für Kinder und Jugendliche garantiert werden?
7. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt vor über zusätzliche Kosten, die den Sportvereinen durch Maskenpflicht und Testung für Übungsleiter entstehen?
8. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt über Mitgliederrückgänge in Harburger Sportvereinen durch die Corona-Einschränkungen?
9. In welchem Umfang können Spielplätze und vorhandene Geräte auf Sportanlagen ohne Einschränkungen weiterhin genutzt werden?
10. Sieht die Bezirksverwaltung die Möglichkeit, die großen Sportflächen mit einfachen Mitteln derart zu unterteilen, dass zeitgleich die Sportausübung für Kinder und Jugendliche im Freien in mehreren Gruppen auf einer Sportanlage möglich ist?
11. Welche Angebote kann das Bezirksamt Kindern und Jugendlichen zusätzlich zuverlässig machen, um dem monatelangen Bewegungsmangel, gerade auch in Gebieten mit sozialen Benachteiligungen, entgegenzuwirken.
Hamburg, am 29.04.2021
Ralf-Dieter Fischer Robert Timmann
Fraktionsvorsitzender Lars Frommann
Brit-Meike Fischer-Pinz